Zustellung der Kündigung, was ist rechtens ?

Hallo zusammen,

angenommen ein Mieter einer Wohnung (Mietdauer 1,5 Jahre) möchte diese kündigen. Er sendet dem Vermieter fristgerecht die Kündigung mit der Post (Einschreiben mit RS). Dieses wird benachrichtigt aber nicht abgeholt (seit ca. 5 Tagen). Daraufhin sendet der Mieter noch eine Kündigung als UPS Dokumentensendung. Dieser Brief wird zugestellt (Empfängername stimmt), die Unterschrift ist aber nur schwer lesbar (Onlinestatusabfrage).

Gilt dieses Schreiben somit als zugestellt ? Was würde eigentlich passieren, wenn der Vermieter sich durch Nichtannahme des Kündigungsschreiben zum nächsten Kündigungsfistmonat „mogeln“ will, um nochmals die Miete zu kassieren.

Vielleicht weiss jemand Rat ?

Herzlichen Dank
Marc

Hallo,

Wie so oft ist es letztendlich eine Frage der Beweiswürdigung zu der hier keiner als der zuständige Richter im Zweifelsfall etwas sagen kann. Zunächst mal würde ich sagen, dass das Ding zugestellt ist.
Einfacher und günstiger wäre es gewesen das Ding als Einwurfeinschreiben zu schicken. Wenn die Kündigung (dadurch nachweisbar) im Briefkasten des VM landet gilt sie als zugestellt.

Gruss Ivo