Verhalten nach Auszug

Hallo nochmals,

angenommen ein Mieter hat seine Wohnung zum 31.05. gekündigt, zieht aber schon zum 02.03. in eine neue Wohnung.

Ab wann darf er den Strom und die anderen Nebenkosten (Heizung, Wasser, Müll) abmelden, die dann ja nicht mehr benötigt werden. Direkt zum 02.03. oder zum 31.05.2006 ?

Danke und Gruß
Marc

Hallo,

alles was du direkt abgerechnet wird ist Deine Sache. Die Nebenkostenabrechnung mit dem Vermieter laufen bis zum Ende des Vertragszeitraumes des Mietgegenstandes.

Christian