Telefonvertrag kündigen rechtmäßig ?

A will mit B in eine gemeinsame Wohnung ziehen.
A hat bisher einen Vertrag mit einer Telefongesellschaft C, B hate einen Vertrag mit einer Telefongesellschaft D.
Kann A den Vertrag mit C kündigen, mit der Begründung, das in der gemeinsamen Wohnung von A und B nur ein Telefonanschluß erforderlich und auch technisch machbar ist?

DP => Mietrecht
Wenn ihr Doppelposter die Sidebar nutzten würdet, wüßtet ihr, warum euch sofort auf die Schliche kommt.

DP => Festnetz-Telefonie owT
.

Hi Ralli,

A hat bisher einen Vertrag mit einer Telefongesellschaft C, B
hate einen Vertrag mit einer Telefongesellschaft D.
Kann A den Vertrag mit C kündigen, mit der Begründung, das in
der gemeinsamen Wohnung von A und B nur ein Telefonanschluß
erforderlich und auch technisch machbar ist?

Welcher Vertrag wurde zwischen A und C geschlossen? Üblicherweise kannst du jeden Vertrag gemäß den Bedingungen kündigen. Eine Begründung ist nicht notwendig und auch völlig unwichtig. Wir reden ja nicht über die GEZ:wink:
Sollten bestimmte Laufzeiten vereinbart worden sein (dazu fällt mir DSL Telefonie ein), gibt es evtl. Sonderkündigungsrechte. Ob dein Fall darunter fällt, kann ich dir nicht beantworten. Das hängt vom Vertrag ab.
Ich vermute mal, eher nicht. Aber Anfragen bei C kostet nichts und bringt ein wenig mehr Gewißheit.

mfg Ulrich