Mieter zahlen NK aus Abrechnung 2004 nicht

Hallo an alle Wissenden!

Was kann man in folgendem Fall weiterhin tun?

Einer Mietpartei wurde fristgerecht im Dez. 2005 die Nebenkostenabrechnung 2004 zugesandt. Kurze Zeit später lag dem Vermieter der Widerspruch vor. Es wurde allen Positionen widersprochen, lediglich unter der Behauptung, die Abrechnung sei nicht nachvollziehbar, unverständlich, verwirrend usw. Die NK- Abrechnungsformulare wurden im Vorfeld in 2005 vor Ihrer Versendung auch von einem Anwalt eingesehen, um eben solchen Behauptungen vorzubeugen, da dies nicht das erste mal ist. Auch rein rechnerisch ist alles o.k., die Belege können auch eingesehen werden. Dies wurde von den Mietern allerdings nicht verlangt. Der Vermieter hat nun ein ausführliches Schreiben angefertigt, und dort noch einmal jede Position erklärt.
Weiterhin wurden die Mieter gebeten, doch mitzuteilen, ob und in welcher Art und Weise sie Einsicht in die abrechnungsrelevanten Unterlagen nehmen wollen. Es wurde eine 14-tägige Frist gesetzt, in welcher auch angekündigt wurde, das rechtliche Schritte bei Nichtzahlung eingeleitet werden.
Man muß dazu noch folgendes sagen:
Es wurden Positionen bemängelt, welche in früheren Abrechnungen stets hingenommen wurden. Da nun allen Punkten widersprochen wurde, ohne Angabe handfester Gründe, nimmt der Vermieter an, das die Mieter nicht zahlen wollen oder können. Die gesetzte Frist ist mittlerweile um und es ist bisher weder gezahlt wurden, noch eine schriftliche Reaktion erfolgt. Weitehin schuldet die Mietpartei dem Vermieter noch einen vollen Mietbetrag, welcher nun schon per Mahnbescheid angefordert wurde. Auch die monatliche Miete geht nur zu zwei Drittel pünktlich ein, das andere Drittel erst zur Monatsmitte. Welche Möglichkeiten gäbe es für den Vermieter noch, außer widerum einen Mahnbescheid erstellen zu lassen. Vermieterpfandrecht macht wohl wenig Sinn, da scheint nichts von Wert zu sein. Die Leute leben seit einigen Jahren vom Staat.
Wie sollte der Vermieter nun reagieren, da die Mieter sich überhaupt nicht äußern?

Wer weiss was dazu?

Leaelisa1

Hallo,

ein VM mit solch konkreten Problemen sollte sich möglichst bald an einen fachkundigen Anwalt wenden.

M.W. können ausstehende Mietbeträge, NK etc. nur angemahnt und nach Einhaltung der entsprechenden Vorschriften dann eingeklagt werden. Darüber hinaus kann eine Kündigung des Mietverhältnisses ausgesprochen werden, wenn zwei Monatsmieten in Folge nicht bezahlt worden sind.

Solche konkreten Schritte sollten jedoch wie gesagt direkt und ausführlich mit einem Fachanwalt diskutiert werden.

Gruß
Nita

Hallo an dieser Stelle.

Darüber hinaus kann eine Kündigung des
Mietverhältnisses ausgesprochen werden, wenn zwei Monatsmieten
in Folge nicht bezahlt worden sind.

Genauer: wenn rückständige Mietzahlungen in Summe das Äquivalent zweier monatlicher Mietzahlungen ergeben. Es sei denn diese werden rechtzeitig nachgezahlt.
Quelle: ISBN 3-448-04527-6 Buch anschauen Seite: ?

Aber wie schon erwähnt: ein Anwalt kann helfen

mfg M.L.

Hallo und vielen Dank erstmal für den schnellen Rat!
Leider ergeben sich hier noch keine 2 Monatsmieten Rückstand. Aus einem Ratgeber für Mietrecht wurde jedoch erlesen, dass eine Kündigung auch möglich ist, wenn es sich um einen Monatsbetrag und ständig verspätete Mietzahlung handelt. Da es sich bei der ständig verspäteten Zahlung jedoch nur um rund ein Drittel der Monatsmiete handelt (den Rest zahlt das Amt)
dürfte eine Kündigung auf dieser Basis schwierig sein, oder?
Die Nachforderung aus einer Nebenkostenabrechnung darf ja da leider auch nicht eingerechnet werden. Das bedeutet dann sicher für den Vermieter, dass er sein Geld nie mehr wieder sieht, denn trotz Mahnbescheid werden die Aussichten da als schlecht eingestuft.
Wahrscheinlich ist dann die Investition in einen Anwalt auch rausgeworfenes Geld.
Das Problem hier ist, dass der Vermieter auf sein Mietobjekt monatliche Kreditbelastungen vom Ausbau tilgen muss und diese Mieter nicht die einzigen zahlungsunwilligen Mieter sind.
Könnte man sich da nicht auf sowas wie Unbillige Härtevon Vermieterseite berufen, das gibt es doch auch für Mieter. Weiß jemand, ob in dieser Richtung schon Urteile gefällt wurden und ob das überhaupt möglich wäre? Man stelle sich nur vor, das geht nun jedes Jahr so weiter, die Mieter zahlen Ihre NK-Abrechnungen nicht, denn was einmal klappt, geht auch wieder, kann Ihnen ja keiner was, da bei Ihnen eh nichts zu holen ist. Das bedeutet dann, dass der Vermieter Jahr für Jahr deren verursachte Kosten miterwirtschaften muß, ohne je einen Cent zu sehen und das auch noch hinnehmen muß, weil die Rechtssprechung es so will? Nun wird mancher sagen, es sollte doch der Vorauszahlungsbetrag angehoben werden. Allerdings geschieht dies schon jedes Jahr. Trotzdem sind immer wieder enorme Nachzahlungen fällig, aus folgendem Grund:
Der Wasserverbrauch steigt von Jahr zu Jahr rapide an.
Allein in 2004 wurden für 3 Personen 180m³ verbraucht.
Die Waschmaschine nuddelt täglich mehrmals, obwohl die Mieter nicht berufstätig sind, demzufolge doch längst nicht soviel Schmutzwäsche anfallen dürfte. Die Mieter wissen also, dass sie ständig mehr verbrauchen, denn der Verbrauch kann auch an der eigenen Wasseruhr täglich nachvollzogen werden. Aber obwohl sie wissen, dass sie ihren Verbrauch nicht zahlen können, wird nicht versucht, einzusparen, sondern immer mehr verbraucht, auf Kosten des Vermieters. Ist sowas nicht schon als fahrlässig oder vorsätzlich enzustufen?

Kennt jemand ähnliche Fälle in der Rechtssprechung oder ist der vermieter wirklich gezwungen, sich sowas gefallen zu lassen?

Viele Grüße Polline0

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Hallo nochmal.

Hallo und vielen Dank erstmal für den schnellen Rat!

Bitte :smile:

Leider ergeben sich hier noch keine 2 Monatsmieten Rückstand.
Aus einem Ratgeber für Mietrecht wurde jedoch erlesen, dass
eine Kündigung auch möglich ist, wenn es sich um einen
Monatsbetrag und ständig verspätete Mietzahlung handelt. Da es
sich bei der ständig verspäteten Zahlung jedoch nur um rund
ein Drittel der Monatsmiete handelt (den Rest zahlt das Amt)
dürfte eine Kündigung auf dieser Basis schwierig sein, oder?

Nicht zwangsläufig, speziell bei negativer Prognose. Dazu siehe das BGH Urteil VIII ZR 6/04 unter http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…
(Quelle: alltheweb.com @ +Mietnomade +kündigung -> http://www.mietbetrug.de/presse.html -> „BGH: Ausgleich von Mietrückständen macht Kündigung nicht unbedingt unwirksam“)

Die Nachforderung aus einer Nebenkostenabrechnung darf ja da
leider auch nicht eingerechnet werden. Das bedeutet dann
sicher für den Vermieter, dass er sein Geld nie mehr wieder
sieht, denn trotz Mahnbescheid werden die Aussichten da als
schlecht eingestuft.

Wurde die Verjährung der NK nicht gehemmt ?

Kennt jemand ähnliche Fälle in der Rechtssprechung (1)oder ist
der vermieter wirklich gezwungen, sich sowas gefallen zu
lassen? (2)

(1)Ja, s.oben
(2)nein. Obwohl sich manch einer durch die oben genannte Spezies in den Ruin treiben lässt

HTH
mfg M.L.

Hallo,

die Situation ist natürlich nicht einfach. Nichtsdestoweniger muss man ja nicht gleich ganz auf Miete und NK verzichten. :smile:

Mahnverfahren und Co. leiten ja schließlich auch weitere Fristen etc. ein. Da kann der Anwalt schließlich besser raten.

Wenn solche Mieter bereits vom Staat leben, sollte man mal rauszufinden suchen, ob sie eine Beihilfe zur Miete bekommen, bzw. Wohngeld. Dann könnte man versuchen, dieses Wohngeld bzw. die NK direkt vom Amt zu erhalten, ohne Umweg über den Mieter.

Gruß
Nita

Zu den ausstehenden Kosten kann ich nichts sagen, aber die Nabenkostenvorauszahlung kann vom Vermieter für die zukünftigen Zahlungen erhöht werden, wenn klar ist, dass sie den tatsächlichen Betrag stark unterschreitet. Damit kann der Vermieter wenigstens mal diezukünftigen Verluste gering halten. Die Erhöhung wird mit der neuen Nebenkostenabrechnung ausgesprochen.

Gruß Jutta

Hallo M.L.

Vielen Dank für die Verweise auf die Rechtsprechung.
Jedenfalls könnte die dort angegebene Form der Kündigung schon hilfreich sein. Einen Versuch ist es allemal wert.

Gruß leaelisa

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Hallo Nita,

die Mieter erhalten ca. zwei Drittel des monatlichen Mietbetrages vom Amt. nach langem hin und her hat es der Vermieter Ende letzten Jahres geschaftt, dass sieser Betrag sofort auf das Mietkonto gezahlt wird.
Für das restliche Drittel müssen die Mieter lt. Amt selber aufkommen. Das wird dann aber ständig extrem spät gezahlt, obwohl lt. Mietvertrag der 3. eines Monats angegeben ist. Die Mieter erhalten die Miete seit Jahren voll vom Amt und bis Ende letzten Jahres immer auf ihr eigenes Konto. Aus dieser Zeit stammt auch noch ein voller Monat nicht gezahlter Miete. Da fragt man sich, wo das Geld denn hingeflossen ist, denn das Amt hat ja gezahlt. Der Vermieter hat die Mietschulden auch schon beim zuständigen Amt gemeldet, nach deren Auskunft ist es den Leuten dort allerdings egal, wofür die gezahlten Zuschüsse verwendet werden.

L.G. Leaelisa

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Hallo Jutta,

die Nebenkostenvorauszahlungen sind schon jedes jahr angehoben wurden, allerdings erhöht sich der Wasserverbrauch der Mieter Jahr für Jahr, so dass nun mittlerweile jährlich nachgezahlt werden muß. Wie schon erwähnt, in 2004 waren es 180m³ für einen 3 Personen Haushalt. Also die Leute können an der eigenen Wasseruhr ihren Verbrauch kontrollieren und hätten sicher die Möglichkeit damit zu sparen, wenn sie schon wissen, dass sie das Geld für ihren Verbrauch nicht aufbringen können. Sie tun es aber nicht, sondern verplempern munter weiter und der Vermieter bleibt auf den Kosten sitzen. Das ist doch eigentlich fern des gesunden Menschenverstandes.

L.G. leaelisa

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