Heizkostennachzahlung

Folgende Situation:
In einer 2 Zimmerwohung, wohnen 2005, von Januar bis April, eine 3-köpfige Familie. Dann erfolgte ein Mieterwechsel und ein Student bezog die Wohnung von Mai bis Dezember.
Bei Mieterwechsel wurde keine Heizkostenverbrauchs-Ablesung vorgenommen.
Nun wird der gesamte Jahres-Heizkostenverbrauch auf die beiden Partein umgelegt. Das heisst der Student muss 8 Stücke und die 3-köpfige Familie 4 Stücke des Kuchens tragen…
Daraus ergibt sich für den Studenten eine saftige Heizkostennachzahlung,
obwohl dieser, die Wohnung erst ab Juni bezog, und ausserdem 1,5 Monate ein Auslandspraktikum absolvierte. Er trägt praktisch die Kosten für die Vormieter mit, obwohl er nicht annähernd soviel verbraucht hat.
Ist dies rechtens, bzw. wie sind die Erfolgsaussichten bei Widerspruch.

Vielen Dank für die Mithilfe bei der Klärung dieses Problems

Hallo,

m.E. zahlt der Student hier vor allen Dingen Lehrgeld. Man muss beim Einzug den Stand aller Verbrauchsmesser ablesen und festhalten.

Jetzt bleibt ja nichts anderes, als den Gesamtverbrauch entsprechend aufzuteilen.

Und rechtens ist es sehr wohl. Vielleicht moralisch anfechtbar, aber unterstellt man die Richtigkeit der Höhe der Heizkosten gesamt, dann müssen diese Kosten getragen werden. Und zwar von den jeweiligen Mietern.

Evtl. kann man höchstens versuchen sowohl mit den Vormietern, als auch mit dem VM zu einer gütlichen Einigung zu gelangen.

Übrigens: Ob der Mieter nun in der Wohnung ist oder nicht, ist seine Sache. Das hat mit einer Heizkostenabrechnung herzlich wenig zu tun, es sei denn er bezweifelt insgesamt die Höhe der Abrechnung.

Gruß
Nita

Hallo gaggi7,

da ja bei Mieterwechsel keine Verbrauchszähler abgelesen wurden (kann nun ja nicht mehr geändert werden) ist eine Aufteilung der Gesamtjahresmenge sicher richtig. Allerdings würde meine Argumentation darauf hinlaufen, dass die Wohnung in den kältesten Monate eines Jahres (meiner Meinung nach Januar und Februar) noch vom Vormieter bewohnt wurde.

Die Heizkosten werden zwar von Mietern in 12 gleichgroßen Zahlungen vorausgezahlt, der tatsächliche Verbrauch ist aber beileibe nicht gezwölftelt auf jeden Monat gleich!
Google mal nach so einer Heizkostenkurfe oder informier dich beim Mieterschutzbund.
Damit sollte eine gerechtere Verteilung der Heizkosten auf die beiden Parteien möglich sein.

Grüße von
Tinchen

Hallo,

m.E. zahlt der Student hier vor allen Dingen Lehrgeld. Man
muss beim Einzug den Stand aller Verbrauchsmesser ablesen und
festhalten.

Das sehe ich überhaupt nicht so, erstens ist es für den Laien recht schwer, die Verdunstungszähler an den Heizkörpern abzulesen bzw. müsste das von der Frima gemacht werden die auch die Jahresablesung macht. Zweitesn ist nach § 9b der Heizkostenverordnung der Besitzer verplichtet eine Zwischenablesung durchzuführen.

Jetzt bleibt ja nichts anderes, als den Gesamtverbrauch
entsprechend aufzuteilen.

Und rechtens ist es sehr wohl. Vielleicht moralisch
anfechtbar, aber unterstellt man die Richtigkeit der Höhe der
Heizkosten gesamt, dann müssen diese Kosten getragen werden.
Und zwar von den jeweiligen Mietern.

Aber sicherlich nicht durch eine 12tel Aufteilung, sondern nach GradzahlTagen, da im Winter wohl mehr geheizt wird als im Sommer…

Evtl. kann man höchstens versuchen sowohl mit den Vormietern,
als auch mit dem VM zu einer gütlichen Einigung zu gelangen.

Übrigens: Ob der Mieter nun in der Wohnung ist oder nicht, ist
seine Sache. Das hat mit einer Heizkostenabrechnung herzlich
wenig zu tun, es sei denn er bezweifelt insgesamt die Höhe der
Abrechnung.

Die Angabe der unbewohnten Zeiten sollte nur die Ungerechtigkeit einer solchen Abrechnung aufzeigen. Wieso sollte der Sparsame die Kosten des Verschwenders mittragen?

Gruß
Nita

Hallo Nita,

Das sehe ich überhaupt nicht so, erstens ist es für den Laien
recht schwer, die Verdunstungszähler an den Heizkörpern
abzulesen bzw. müsste das von der Frima gemacht werden die
auch die Jahresablesung macht.

Wenn Du nur diese Röhrchen ohne Digitalanzeige hast, ist das tatsächlich schwierig.

Zweitesn ist nach § 9b der
Heizkostenverordnung der Besitzer verplichtet eine
Zwischenablesung durchzuführen.

Das ist aber noch nicht alles. §9b Absatz 3 schränkt diese „Pflicht“ bereits wieder erheblich ein. Die Rechtssprechung geht nach meiner Kenntniss deshalb in die Richtung " der Student muss Lehrgeld zahlen".

Aber sicherlich nicht durch eine 12tel Aufteilung, sondern
nach GradzahlTagen, da im Winter wohl mehr geheizt wird als im
Sommer…

Hier hast Du allerdings Recht. Mal grob überschlagen müsste der Student wohl so 52% tragen. Die derzeit rund 66% sind zuviel. Mal zur besseren Übersicht ein erster Anhaltspunkt: http://www.evo-energie.de/index.php?id=81

mit besten Grüßen
Steffen B.

Nach Gradtagszahlen…
Hi Steffen,

Mal grob überschlagen müsste
der Student wohl so 52% tragen.

nicht ganz, 47 % sollten ausreichen:

Monat GTZ % Anteil(%)

1 523 15,5 
2 565 16,7 
3 450 13,3 
4 249 7,4 52,9

5 161 4,7 
6 56 1,7 
7 15 0,4 
8 36 1,0 
9 77 2,3 
10 229 6,8 
11 457 13,5 
12 564 16,7 47,1

Summen 3381 100,0 

Gruß Ralf