Wieviel Mietkürzung?

Hallo Experten,

Ein Mieter bezieht am 01/02 eine Wohnung. Am 14/02 kommt der Vermieter vorbei um sich 2 Mängel anzusehen:

  • Kein Empfang am SAT-Receiver(vom VM zur Verfügung gestellt, seit Jahren kein Kabelanschluß mehr im Haus)
  • Wasserboiler defekt
    und verspricht eine schnelle Instandsetzung.

Am 28/02 ist immer noch nichts geschehen.
Angenommen, der Mieter möchte dem VM eine Frist von sagen wir mal 2 Wochen setzen, um die Mängel zu beseitigen, mit wieviel % Mietminderung kann er „drohen“ und diese auch im Endeffekt nach verstreichen der Frist einbehalten?

Gruß
Sticky

Hallo Sticky,

Schriftlich angezeigt und Frist gesetzt? Okay!

Dannfür den boiler kann man 15% Minderung von der Kaltmiete ansetzten und für die Sat-Anlage 5% Minderung von der Kaltmiete. Wobei an der Sat-Anlage ein kompletter Ausfall entstanden sein muss und dem Mieter eine Mitwirkung unmöglich sein muss.

Christian

Hallo Christian,

Dannfür den boiler kann man 15% Minderung von der Kaltmiete
ansetzten und für die Sat-Anlage 5% Minderung von der
Kaltmiete.

Erstmal Danke für die Antwort.

Wobei an der Sat-Anlage ein kompletter Ausfall
entstanden sein muss und dem Mieter eine Mitwirkung unmöglich
sein muss.

Das Kabel ist irgendwo zwischen Schüssel (auf dem Dach, für Mieter unzugänglich) und Wohnung kaputt, die anderen angeschlossenen Mieter haben Empfang. Es liegt definitiv nicht am Receiver.

Gruß und *
Sticky