Fristlose Kündigung so haltbar?

Guten Tag,

Person A wohnt seit 12 Monaten in einer Wohnung und zahlt regelmäßig ungekürzte Miete.

Nun hat er seinem Vermieter fristlos zum 31.3.06 gekündigt mit folgenden Begründungen:

  1. lang anhaltenden Lärmbelästigungen und Parkplatzmissbräuche der Nachbarin
  2. Seit 8 Monaten erhebliche Lärmbelästigung durch Kind bis 22.30/23.00
  3. Parkplatzblockade des zugewiesenen Stellplatzes wegen Auto-Reinigung
  4. Häufige Umzüge in der Nachbarwohnung, die Lärmbelästigungen verursachen (Bohren, Möbel schleppen, Sauf-Gelage nach/vor/mitten im Umzug)
  5. Trunkenheit des Nachbarn, der die Telefonleitung für 4-5 Tage lahm gelegt hat
  6. Vorwurf: Argliste Täuschung, der Vermieter hat vorsätzlich eine Baustelle in der Nachbarschaft verschwiegen, da ihm die Bebauungspläne vorgelegen haben sollen.
  7. niveaulose Bauarbeiter-Beschimpfungen

Der Anwalt von Person A sieht gute Chancen für die fristlose Kündigung. Nun hat der Vermieter die fristlose Kündigung zurück gewiesen, da weder ihm noch der Hausverwaltung in der gesamten Mietzeit keiner der vorgenannten Gründe angezeigt wurde.

Wie sehen das die Experten hier?

MfG und vielen Dank

Hallo,
eine fristlose Kuendigung ist hier wenig aussichtsreich. Um fristlos zu kuendigen haette der Mieter zunaechst erfolglos eine Abmahnung schreiben muessen. Einige Kuendigungsgruende - z.B. Kindergeschrei oder Umzuege der Nachbarn - sind nach der Rechtsprechung hinzunehmen und stellen keinen Grund zur fristlosen Kuendigung dar.

Gruss
BM

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ohne viele Worte: Stern
denn dieses Posting spart mir die selbe Anwort zu geben.