Absicherung bei Mängeln

Hallo!

Nehmen wir an, Person A zieht in eine Wohnung ein, die einige Mängel aufweist. Die Wohnung enthielt einmal einen Kachelofen, der aber herausgerissen wurde. Da diese Abdeckungen für die Wände unten aber nicht ersetzt wurden, sieht man die nackte Wand.
Oder Person A hat jetzt den PVC-Böden aus der Küche herausgerissen und sieht jetzt die Dielen darunter, die in keinem guten Zustand mehr sind.

Im dem Mietvertrag ist erwähnt, dass die Wohnung in einem einwandfreien Zustand beim Auszug hinterlassen werden muss. Nun möchte Person A aber nicht neue Dielen in die Wohnung einziehen. Die Kachelofenstelle würde sie allenfalls verspachteln und überstreichen, damit man es nicht mehr so sieht.
Nun hat Person A Angst, dass der Vermieter beim Auszug sagt, dass das alles repariert werden muss. Sie hat aber den Mietvertrag auch schon unterschrieben.
Wie ist denn nun die Rechtslage für sie?

Hi Gurke.
Ich würde dem neuen Mieter raten, einfach eine Nachbesichtigung mit dem Vermieter durchzuführen. Der ist ja irgendwie auch daran interessiert, daß seine Wohnung nicht vergammelt und wenn da die Dielen in der Küche rotten, sind vielleicht tatsächlich bald neue fällig (und das passiert natürlich am besten, bevor der neue Mieter sich da ne Ebk reinstellt). Ansonsten Photos schießen mit Datumsnachweis (z. B. Tageszeitung…) und alle Mängel dokumentieren und sie dem Vermieter schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) melden.
Grüße,
Grünblatt

Hallo,

in der Vergangenheit war es oft so, dass wenn der Mieter behauptete, die Mängel haben schon bei Einzug bestanden, der Vermieter beweisen musste, dass es nicht so war.

Dies kann er nur, wenn es ein Übergabeprotokoll gibt, das feststellt, dass diese Mängel nicht bestanden.

Gibt es eines und was sagt es?

Viele Grüße
Frank

Hallo!

Es gibt kein Übergabeprotokoll.