Hallo zusammen,
ein Mieter kündigt seine Wohnung, am Tag der Schlüsselübergabe begutachtet der Vermieter die Whg. Er unterschreibt ein Protokoll über die erhaltenen Türschlüssel, ein Mängelprotokoll wird nicht angefertigt. Was kann der Mieter tun, wenn plötzlich Wochen später vom Vermieter Forderungen wegen Mängeln an der Mietsache gestellt werden (Loch im Teppich z.B. oder Bohrlöcher)?
Danke im Voraus für Eure Antworten!
Micha
Hallo Micha,
in erster Linie ist der Mieter nur dazu verpflichtet, bei Auszug Schrauben und Haken zu entfernen und eventuelle Dübellöcher zu schließen.
Fordert der Vermieter beispielsweise das Badezimmer komplett kacheln zu lassen, nur weil der Mieter eine Kachel beschädigt hat,so ist dies unzulässig.
Die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Wohnung verjähren bereits nach sechs Monaten nach der Wohnungsübergabe (vergl. §548 BGB).