Zahlungstermin des Mietzinses?

Hallo zusammen,

habe heute gerade mit einem Freund diskutiert:
Er vertritt die Auffassung, das ein Mietzins grundsätzlich im voraus (Monatsanfang)zu zahlen ist.

Ich aber vertrete die Auffassung, das der Mietzins, so nicht mietvertraglich anders vereinbart, im Nachhinein zu zahlen ist.

Die Googlerecherche hat uns nicht recht schlauer gemacht.

Kann jemand bitte (er)klärend weiterhelfen?

Danke & Gruß
Jimmy

Warum schaust du nicht ins Gesetz:

http://dejure.org/gesetze/BGB/556b.html

Wohnraum also ohne abweichend getroffene Regelung -> vorher.

Gruss Ivo

Warum schaust du nicht ins Gesetz:
Hallo und danke für den Hinweis auf
http://dejure.org/gesetze/BGB/556b.html
dieser hilft sicher auch anderen Nutzern
Wohnraum also ohne abweichend getroffene Regelung ->
vorher.

Gruss Ivo

Hallo,
und danke für den Hinweis auf dejure dieser hilft sicher auch anderen Nutzern. Leider kann ich selbstständig nicht das Richtige für das Problemfinden: „Mieter zahlt Mietsicherheit nicht“ siehe Beitrag vom Freitag.

Es wäre nett, wenn du hier mal reinschauen könntest.
Danke

Hallo,
der Eintrags-Text heißt richtig:
Mietsicherheit fehlt noch (Angelika, 2.3.2006 23:58) Danke

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Liebe Angelika,

ich habe reingeschaut.
Allerdings ist das Thema Kündigung imer ein weit komplexeres Thema, bei dem es die Auslegung der Gesetzt im Einzelfall geht.
Eine so klare Antwort wie hier ist dazu nicht möglich.

M.E. kann man den Mieter erst kündigen wenn er sich tatsächlich weigert, diese zu bezahlen. Eventuell müsste der VM den gesamten Mahnweg bis zur Klage auf Zahlung gehen.
Andere mögen argumentieren dass der Mietvertragt nicht erfüllt wurde und eine Kündigung möglich wäre.
Das wird im Zweifelsfall erst der Richter entscheiden.

Gruss Ivo