Hallo Zusammen,
angenommen Mieter M wohne in einer 80qm Wohnung. Vermieter V hat den Neubau vor ca. 2 Jahren erworben. M wohne seit 01.07.05 in dem Objekt. Angenommen zuvor war es durch V anderweitig vermietet.
Nun nehmen wir mal an seit 1,5 Jahren wäre in der Wohnung ein Wasserschaden aufgetreten, der durch die Bauträgerfirma vor Einzug des M vermeintlich behoben wurde. Leider stellte sich nach ein paar Wochen für M heraus, dass es aus der Decke tropfte. DAs ganze wäre im Wohnzimmer auf einer Fläche von 20x60 cm.
Der Bauträger kümmerte sich mal mehr mal weniger darum. Behoben wäre es aber noch nicht.
Angenommen nun wäre ein neuer Bauleiter eingestellt worden der nun sagt, dass alles ergriffene falsch war und es infiltriert werden müsse und dann 3 Wochen zum Trocknen brauche. Bei Aufbohren der Decke treffen seine Zusagen ein und es läuft jede Menge wasser aus dem Beton…Nun hätte M also abzuwarten.
Nun die eigentliche Frage.
Nehmen wir mal an so einen Fall gäbe es. Wie hoch dürfte dann die Mietminderung sein, die M fordern könnte, wenn er eine Gesamtmonatsmiete von 850€ hätte (inkl. NK)?
Wäre hierbei auch ausschlag gebend, dass z. Zt. der infiltrierung und danach, dass Wohnzimmer so gut wie nicht zu nutzen wäre?
Danke für Eure Antworten.
WKN
guten tag,
grundsätzlich müssen sie eine mietminderung im vorfeld dem vermieter bekanntgeben und ihm eine frist setzen damit er den schaden beheben kann. kommt er dieser frist nicht nach auch bei mehrmaligen aufforderungen und hinweisen nicht dann liegt eine mietminderung vor. diese kann unterschiedlich ausfallen je nachdem inwiefern ihre nutzung der wohnung eingeschränkt ist. einen betrag zu nennen wäre jetzt nicht weiter hilfreich. wenden sie sich an einen mieterverband oder an eine verbraucherzentrale. dort können ihnen diese leute den betrag ausrechnen. ich nehme mal an das hier die minderung um etwa 10 bis 25% durchaus angemessen ist.
mit besten grüßen,
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