Liebe Leute,
ich mache mir gerade Gedanken zu folgender Sachlage:
Einen Monat nach Übergabe der Wohnung stellt der neue Mieter fest,
dass die Badewanne angeschlagen ist. Der Mieter meldet dies seiner
Baugenossenschaft, die darauf verweist, dass er laut Mietvertrag den
Schaden bis spätestens zwei Wochen nach Übergabe hätte melden sollen.
Im Mietvertrag steht, dass Schäden, die nach der Übergabe bemerkt
werden, bis zu zwei Wochen später geltend gemacht werden können, es
sei denn, sie seien „verdeckt“. Die Frage ist hier natürlich, was
genau unter „verdeckt“ zu verstehen ist … Nehmen wir an, die Macke
befindet sich auf der Stirnseite ein Stück oberhalb des Abflusses,
sozusagen in der „Badewannenrundung“.
Die Baugenossenschaft legt dem Vermieter nun nahe, sich wegen der
Macke an seine Haftpflichtversicherung zu wenden. Aber: Der Mieter
hat die Macke nicht verursacht. Was erzählt er denn da der
Haftpflichtversicherung? Die wird sich doch sicher weigern, eine
Macke zu beheben, die ihr Klient nicht verursacht hat? Während die
Baugenossenschaft sich weigert, eine Macke zu beheben, die „zu spät“
gemeldet wurde.
Meine Frage: Wird in diesem Fall der Mieter die Macke selbst
ausbessern lassen müssen? Oder ist vielleicht die zweiwöchige
Meldefrist im Mietvertrag mietrechtlich nicht vertretbar? Oder zahlt
vielleicht die Haftpflichtversicherung auch bei „nicht bewusst
verursachten Schäden“ (gut, das hier wäre wieder eine Frage für die
Sparte „Versicherungen“ …) Sollte der Mieter der Versicherung
gegenüber also lieber angeben, er habe den Schaden selbst verursacht?
Würde sehr gern lesen, was andere Leute dazu meinen:
Batti, mit vielen Grüßen
