Hallo!
Die Nebenkostenabrechnung muss vom Vermieter ja innerhalb von 12 Monaten nach Ende der Abrechnungsperiode erstellt werden.
Wenn jetzt z.B. die ganzen Ablesungen im April vorgenommen werden, die Eigentümerversammlung aber erst im Oktober zusammentritt und die Umlagen für die einzelnen Parteien beschließt, dann muss nehme ich an der Vermieter erst innerhalb von 12 Monaten ab Oktober die Rechnung erstellen, oder bereits 12 Monate nach Feststehen der (Gesamt)kosten, auch wenn diese noch nicht von der Eigentümerversammlung umgelegt wurden?
es kommt auf den Abrechnungszeitraum an. Z.B. könnte der Vermieter einer Eigentumswohnung den Abrechnungszeitraum mit seinem Mieter so festlegen, dass dieser - trotz Ablesens im April - von Oktober bis Oktober geht. Dementsprechend hat er von Oktober an 12 Monate Zeit die NK-Abrechnung seinem Mieter vorzulegen.
Wenn er gar nichts vereinbart hat und die tatsächlichen Abrechnungen der jeweiligen Versorger (wie Gaswerke, Elektrizitätswerke etc.) den Zeitraum April bis April ausweisen, würde ich jetzt spontan sagen hat der VM sechs Monate seiner Frist verloren.
Allerdings ist das keine gesicherte Erkenntnis. Vielleicht weiss jemand anderes mehr.