Hallo zusammen!
Hier kommt das schon häufig diskutierte Thema „Schönheitsreparaturen, Renovieren und Ausziehen“ mit ein paar zusätzlichen Kniffen:
Der Einzug
Ein Mieter mietet zum 01.01.2003 eine Wohnung, die stark abgewohnt war. Der Vermieter sagt zu, den Bodenbelag (PVC) in Wohnräumen und Küche zu erneuern und sämtliche Tapeten zu entfernen, den Rest der Renovierung übernimmt der Mieter. Beim Einzug stellt der Mieter fest, dass der Vermieter nur in den zwei Wohnräumen renoviert hat. In Bad und Küche war entgegen der Absprache nichts erledigt worden. Da der Mieter während der Weihnachts- und Neujahrsfeiertage einzieht, setzt er Küche und Bad selbst in Stand und informiert den Vermieter hinterher darüber. Außer einer Entschuldigung gibt es keine Gegenleistung (Mietnachlass o.ä.).
Beim Renovieren stellt sich heraus, dass in der Küche zwei Schichten Rauhfaser tapeziert waren, die mit Lackfarbe gestrichen waren. Die Tapeten sind deshalb nicht zu entfernen, können aber mit viel Mühe übertapeziert werden. Da in der Küche keine Fliesen an den Wänden sind, klebt er PVC-Bodenbelag an die Wand.
Die gesamte Wohnung tapeziert der Mieter wie vereinbart mit Rauhfaser. Die Wände streicht er weiß, ebenso die Fußleisten und Türrahmen. Ausgenommen ist das Bad, dort streicht er die Wände untapeziert.
Der Auszug
Der Mieter hat seine Wohnung fristgerecht zum 31.05.2006 gekündigt. Der Zustand der Wohnung: Alle Wände sind nach wie vor weiß, Ränder von Regalen, Bildern o.ä. gibt es keine. Der Mieter hat in 2005 das Bad und die Wohnzimmerdecke gestrichen. Der Hausmeister macht Abnahme und wundert sich, dass in der Küche ein vom Vermieter verlegter PVC-Fußboden und Fliesen an den Wänden fehlen. Außerdem verlangt er folgende Instandsetzungen:
-
Wohnzimmer, Bad, Flur: Wände weiß streichen.
-
Schlafzimmer: Tapete entfernen (ein paar Stellen der Rauhfaser haften nicht richtig).
-
Küche: PVC von Boden und Wand entfernen, Tapeten komplett entfernen (da durch die Lackfarbe das Raumklima gestört werde).
-
alle Räume: Decken streichen, Bohrlöcher verschließen.
Der Mietvertrag
enthält folgende Klauseln, die hier relevant sind (Hervorhebungen von mir):
-
Schönheitsreparaturen sind spätestens nach drei Jahren (Küche, Bad) bzw. nach fünf Jahren (Wohnräume, Flur) auszuführen. Der Mieter ist über den Umfang der Schönheitsreparaturen nachweispflichtig.
-
Sind bei Beendigung des Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen noch nicht fällig, so hat der Mieter einen Kostenanteil zu zahlen. Der zu zahlende Anteil entspricht in der Regel dem Verhältnis zwischen den vollen Fristen und den seit Ausführung der letzten Schönheitsreparaturen bis zur Räumung abgelaufenen Zeiträumen.
-
Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind die überlassenen Räume vollständig geräumt und in ordnungsgemäßem Zustand zu übergeben.
Die Probleme
-
Der Vermieter behauptet, keine Unterlagen über die vom Mieter gemeldete unvollständige Renovierung zu haben. Der Mieter hat auch nichts Schriftliches.
-
Der Mieter hat keinen Nachweis über die erledigten Schönheitsreparaturen.
-
Er hat das Abnahmeprotokoll unterschrieben, diese Unterschrift allerdings zwei Tage später widerrufen, da er nicht einsieht, die Wohnung sowohl bei Ein- als auch bei Auszug so gut wie komplett zu renovieren (Reaktion des Vermieters steht noch aus).
-
Er soll die Zwischenablesung von Heizung, Gas und Wasser bezahlen.
Die Fragen
Wie sieht es für den Mieter aus? Muss er die geforderten Instandsetzungen erledigen oder nicht? Und muss er die Ablesung zahlen?
Ich freue mich auf eure Meinungen.
Schöne Grüße
Gero
in der Küche.