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Schimmel in der Küche / Kein Strom für Licht



Hi!
1.)
Wir haben in unserer Mietwohnung größere Schimmelflecken in der Küche entdeckt, seltsamerweise hinter Geschirrspüler, Herd und Kühlschrank. Da diese Geräte Wärme erzeugen und sich hinter diesen Geräten eine nicht isolierte Außenwand befindet, ist laut Auskunft eines befreundeten Bauingenieurs der Kalt-Warm-Unterschied besonders im Winter an der unisolierten Wand daran Schuld. Mangelnde Lüftung ist nicht die Ursache, außerdem ist der Schimmel ausschließlich dort zu finden.
Wie sähe es aus, kann ich vom Vermieter grundsätzlich eine schimmelfreie Wohnung fordern (so wie beim Einzug), oder muss ich zunächst auf meine Kosten über ein Gutachten die gesundheitsschädlichkeit des Schimmels nachweisen? Kann ich, nachdem ich den Vermieter über den Schimmel informiert habe, die Miete senken (um die anteilige Fläche der Küche an der gesamten Wohnung)?

2.)
In einem Zimmer funktioniert die Deckenbeleuchtung mangels Strom plötzlich nicht mehr. Mit zumindest leicht überdurchschnittlichen Elektrik-Kenntnissen war kein Fehler zu finden. Die Steckdosen (sind ja auch ein anderer Stromkreis) gehen noch.
Ist der Vermieter verpflichtet, den Stromfluss auf seine Kosten wieder herzustellen, oder ist dies Sache des Mieters?


Für Tips wäre ich sehr dankbar.
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Re: Schimmel in der Küche / Kein Strom für Licht


Hallo Thorsten,

Hi!
1.)
Wir haben in unserer Mietwohnung größere Schimmelflecken in
der Küche entdeckt, seltsamerweise hinter Geschirrspüler, Herd
und Kühlschrank.
du hast aber auch einen Geschirrspüler angeschlossen.Also gibs ja auch einen Wasseranschluss.Vielleicht ist der undicht ?Und auf Dauer entsteht durch mangelnde Hinterlüftung an der kalten Aussenwand der Schimmel.
Warum kommt Ihr eigentlich immer gleich auf die Idee die Miete zu kürzen?
Mietminderung find ich erst OK., wenn du zweifelsfrei nicht der Verursacher bist und Deine Verwaltung dann nicht bereit ist, den Schimmel zu beseitigen.

Da diese Geräte Wärme erzeugen und sich
hinter diesen Geräten eine nicht isolierte Außenwand befindet,
ist laut Auskunft eines befreundeten Bauingenieurs der
Kalt-Warm-Unterschied besonders im Winter an der unisolierten
Wand daran Schuld. Mangelnde Lüftung ist nicht die Ursache,
außerdem ist der Schimmel ausschließlich dort zu finden.
Wie sähe es aus, kann ich vom Vermieter grundsätzlich eine
schimmelfreie Wohnung fordern (so wie beim Einzug), oder muss
ich zunächst auf meine Kosten über ein Gutachten die
gesundheitsschädlichkeit des Schimmels nachweisen? Kann ich,
nachdem ich den Vermieter über den Schimmel informiert habe,
die Miete senken (um die anteilige Fläche der Küche an der
gesamten Wohnung)?

2.)
In einem Zimmer funktioniert die Deckenbeleuchtung mangels
Strom plötzlich nicht mehr. Mit zumindest leicht
überdurchschnittlichen Elektrik-Kenntnissen war kein Fehler zu
finden. Die Steckdosen (sind ja auch ein anderer Stromkreis)
gehen noch.
Ist der Vermieter verpflichtet, den Stromfluss auf seine
Kosten wieder herzustellen, oder ist dies Sache des Mieters?
Ich würde hier eine Mängelmeldung an den Vermieter machen.
Oft steht im Mietvertrag sowieso, dass Kleinreparaturen bis zu einer bestimmten Summe vom Mieter übernommen werden müssen.
Wenn nicht, hängt es vom Bericht der beauftragten Elektrofirma ab, ob hier ein Mieterverschulden vorliegt.

Für Tips wäre ich sehr dankbar.

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