Kündigung wieder Aufheben
Von: , Frage gestellt am Sa, 11. Mär 2006
hallo,
mal angenommen ein Mieter Kündigt im Jan. 2006 sein Lagerplatz fristgerecht zum 30.06.2006 und bittet den Vermieter um eine Kündigungsbestätigung, der Vermieter allerdings Bestätigt die Kündigung bis Mitte März 2006 immernoch nicht die Kündigung,
kann der Mieter die Kündigung als nicht genehmigt sehen, bzw.
kann der Mieter die Kündigung aus dem o.g. grund schriftlich
aufheben bzw. Stornieren ?
( weil er doch noch das Lager behalten möchte )
Muss der Mieter sich aufjedenfall an die Kündigung halten ?
Ist eine Kündigung vom Vermieter gültig, wenn sie als ein normales Brief an den Mieter Versendet wird,
also ohne Einschreiben Rückschein ?
vielen dank für eure antworten im voraus .
Mfg
Samir
P.S.
1. Der Vermieter möchte aber das der Mieter auszieht .
2. Der Mieter hat die Kündigung als Einschreiben Rückschein verschickt,
das heißt, der Vermieter hat mit Sicherheit die Kündigung erhalten.
