Kündigung wieder Aufheben

Von: , Frage gestellt am Sa, 11. Mär 2006


hallo,

mal angenommen ein Mieter Kündigt im Jan. 2006 sein Lagerplatz fristgerecht zum 30.06.2006 und bittet den Vermieter um eine Kündigungsbestätigung, der Vermieter allerdings Bestätigt die Kündigung bis Mitte März 2006 immernoch nicht die Kündigung,
kann der Mieter die Kündigung als nicht genehmigt sehen, bzw.
kann der Mieter die Kündigung aus dem o.g. grund schriftlich
aufheben bzw. Stornieren ?
( weil er doch noch das Lager behalten möchte )

Muss der Mieter sich aufjedenfall an die Kündigung halten ?

Ist eine Kündigung vom Vermieter gültig, wenn sie als ein normales Brief an den Mieter Versendet wird,
also ohne Einschreiben Rückschein ?


vielen dank für eure antworten im voraus .

Mfg

Samir


P.S.

1. Der Vermieter möchte aber das der Mieter auszieht .
2. Der Mieter hat die Kündigung als Einschreiben Rückschein verschickt,
das heißt, der Vermieter hat mit Sicherheit die Kündigung erhalten.

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
    Re: Kündigung wieder Aufheben

    Hallo! Muss der Mieter sich aufjedenfall an die Kündigung halten ?
    Nun ja, die Wirksamkeit der Kündigung hängt davon ab, ob dem Vermieter die Künridung zugegangen ist. Ob er sie "annimmt" oder ähnliches ist unerheblich. Sonst würde es ja im Ergebnis vom Willen des Vermieters abhängen, ob der Mieter un kündigen darf oder nicht. Deswegen würde ich in dem Fall, in dem man an seiner Kündigung nicht mehr festhalten will, einfach das Gespräch mit dem Vermieter suchen. Ist eine Kündigung vom Vermieter gültig, wenn sie als ein
    normales Brief an den Mieter Versendet wird,
    also ohne Einschreiben Rückschein ?
    Ja. 1. Der Vermieter möchte aber das der Mieter auszieht .
    Dann sieht es schlecht aus. Denn die Kündigung ist wirksam. 2. Der Mieter hat die Kündigung als Einschreiben Rückschein
    verschickt,
    das heißt, der Vermieter hat mit Sicherheit die Kündigung
    erhalten.
    Dann wird sich der Vermieter wohl, wenn er den Mieter sowieso nicht mehr haben will, auf die Kündigung berufen.

    Gruß,

    Florian.

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