Hallo!
Wie verhält es sich, wenn Mieter einen Hausmeister, eine Gebäudereinigung und ebenso Kosten für Müll und Abfallbeseitigung bezahlen. Sind sie dann trotzdem verpflichtet, die gelben Säcke, die einmal pro Monat geholt werden, selbst auf die Straße zu stellen? In vorliegendem Fall wurden die Mieter vom Vermieter aufgefordert, die Säcke bis zur Abholung im eigenen Keller zu lagern und selbst rauszuschaffen. Als das nicht von allen eingehalten wurde (18 Mietparteien!), kam ein Schreiben, das der Vermieter jetzt jemanden bestellt, der die Säcke rausbringt und das mit 40Eur/Monat auf die Mietpartein umlegt. Wohlgemerkt, die gelben Säcke werden nur einmal pro Monat abgeholt. Ein fürstlicher Stundensatz!
Kann man sich dagegen wehren? Zumal sich ja nur einige nicht daran gehalten haben, andere aber schon? Dürfen dann alle „bestraft“ werden?
Desweiteren müssen die Mieter seit Sommer letzten Jahres schlimmen Lärm, kaputte Scheiben an Innentüren im Flur, kaputte Lichtschalter, Streiterein, Hundeurin und lautstarkes Türeknallen (auch an der Hauseingangstür) durch neue Mieter im Erdgeschoss ertragen. Oft mußte die Polizei geholt werden, da der Fußboden bis in die frühen Morgenstunden von der Musik bebte. Im Januar wurde nach vielen telefonischen Beschwerden ein Schreiben an die Hausverwaltung geschickt, mit Bitte um Wiederherstellung der Wohnqualität und Androhung einer Mietminderung. Es unterschrieben viele der mieter im Haus. Es erfolgte keine Reaktion seitens der Hausverwaltung. Weder schriftlich noch telefonisch. Durch den Buschfunk heißt es, den Mietern sei zum 28.02.06 gekündigt worden, aber der Vermieter müsse für neuen Wohnraum sorgen und der findet sich nicht. Deshalb wohnen die Leute noch immer im Haus. Es fragt sich nur, was die Hausverwaltung tatsächlich in Sachen Wohnungssuche unternimmt.
Frage: Wie lange muß das noch hingenommen werden? Ist es sinnvoll, noch eine Frist bis Ende März zu setzen und dann wirklich die Miete um 20% zu kürzen? Und das Schreiben, muß das dann an die Hausverwaltung oder an den wirklichen Vermieter, da es sich um eine Eigentumswohnung handelt?
Mit freundlichem Gruß,
A.- K. G.