Außerordentliche Kündigung möglich?

Hallo Experten!

Habe heute auf der Homepage einer Anwaltskanzlei gelesen, dass eine Außerordentliche Kündigung bei nicht gezahlter Nebenkostenabrechnung wohl möglich ist. Scheinbar handelt es sich hier um ein Gerichtsurteil.
Leider war der Rest irgendwie verschlüsselt, so dass man die volle Auskunft wohl nur bei Zahlung bekommt.

Kennt hier irgendjemand so ein Urteil oder weiß vielleicht jemand, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen (falls das überhaupt möglich ist)um wegen nicht gezahlter Nebenkostenabrechnung zu kündigen?

Bin schon gespannt auf eure Tips!!!

Gruß Polline

Auch hallo.

Habe heute auf der Homepage einer Anwaltskanzlei

…wie hiess die Seite und ist die Kanzlei u.a. auf Mietrecht spezialisert ?

gelesen, dass
eine Außerordentliche Kündigung bei nicht gezahlter
Nebenkostenabrechnung wohl möglich ist. Scheinbar :handelt es
sich hier um ein Gerichtsurteil.

Hier könnte das BGH-Urteil VIII ZR 6/04 vom 16.02.2005 evtl. weiterhelfen. Der BGH ist in punkto Mietrecht ohnehin die höhere Instanz :wink:

HTH
mfg M.L.

Hier könnte das BGH-Urteil VIII ZR 6/04 vom 16.02.2005 evtl.

weiterhelfen.

Hier gehts doch aber Nachzahlung rückständiger Miete
http://www.pro-domo.com/newsshow.asp?ID=38

Hallo

Hier gehts doch aber Nachzahlung rückständiger :Miete
http://www.pro-domo.com/newsshow.asp?ID=38

Das ist schon richtig :smile:
Aber mit der Forderung der (Nach)Zahlung(en) von Nebenkosten sollte man als VM genauso schnell bei der Hand sein: mietbetrug.de/wastun.html (kein http, damit es durch Suchmaschinen nicht entdeckt wird :wink: )

mfg M.L.

Hallo,

da es sich hier um nicht gezahlter Miete und nicht um Nebenkosten handelt folgender Hinweis. Das Mietverhältnis kann nach mindestens zwei ausstehenden Mieten fristlos gekündigt werden. Allerdings kann der Mieter durch rechtzeitige Zahlung die fristlose Kündigung abwenden. Will der Vermieter trotzdem bei Mietrückstand kündigen muss er dem Mieter eine Abmahnung erteilen und hinweisen, dass im Wiederholungsfall der Mieter mit der Kündigung wegen erheblichen Vertragsverletzungen rechnen muss. Ohne den Hinweis - so auch der BGH -kann der Mieter nicht einfach kündigen. ( Nicht alles was in manchen Homepages steht entspricht der üblichen Rechtsmeinung und vor allem nicht er üblichen Hadhabung der Gerichte)

Gruss Günter

Habe heute auf der Homepage einer Anwaltskanzlei gelesen, dass
eine Außerordentliche Kündigung bei nicht gezahlter
Nebenkostenabrechnung wohl möglich ist. Scheinbar handelt es
sich hier um ein Gerichtsurteil.
Leider war der Rest irgendwie verschlüsselt, so dass man die
volle Auskunft wohl nur bei Zahlung bekommt.

Kennt hier irgendjemand so ein Urteil oder weiß vielleicht
jemand, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen (falls das
überhaupt möglich ist)um wegen nicht gezahlter
Nebenkostenabrechnung zu kündigen?

Bin schon gespannt auf eure Tips!!!

Gruß Polline