Schornsteinfegerkosten auf Miete umlegbar?

Sind die Schornsteinfegerkosten dem Mieter anzulasten, während die Quittung des Schornsteinfegers auf den Vermieter läuft und dies (laut Schornsteinfeger) auch nicht auf den Mieter zu ändern sei…??

Sind die Schornsteinfegerkosten dem Mieter anzulasten, während
die Quittung des Schornsteinfegers auf den Vermieter läuft und
dies (laut Schornsteinfeger) auch nicht auf den Mieter zu
ändern sei…??

Natürlich, als Betriebskosten gemäß der "zweiten Berechnunngsverordnung, § 27, Anlage 3, Punkt 12!!!

Wieso sollte der Schornsteinfeger dem Mieter eine Quittung ausstellen??? Auftraggeber ist und bleibt der Eigentümer, der ja auch in Vorkasse tritt und die dem Mieter entstehenden Kosten per jährlicher Nebenkostenabrechnung bestätigt und in Rechnung stellt!

Oder habe ich die Frage irgendwie falsch verstanden?

Sind Sie möglicherweise Mieter eines Einfamilienhauses und haben mit dem Vermieter der Einfachheit halber eine Vereinbarung getroffen, die Wartungskosten direkt zu zahlen?

Mehr Präzision bitte!

Sind die Schornsteinfegerkosten dem Mieter anzulasten, während
die Quittung des Schornsteinfegers auf den Vermieter läuft und
dies (laut Schornsteinfeger) auch nicht auf den Mieter zu
ändern sei…??

Hallo Andreas,

grundsätzlich zählen die Kehrgebühren des Schornsteinfegers zu den Betriebskosten und können somit vom Vermieter auch umgelegt werden. Schau doch einfach mal in Deinen Mietvertrag was dort unter Betriebskosten aufgeführt ist.
Bei allen Nebenkosten, die der Mieter per Vorauszahlung oder Pauschale zahlt, gehen die Rechnungen / Bescheide immer an den Vermieter. Darum gibt es auch Betriebskostenvorauszahlungen: damit der Vermieter in der Lage ist, diese Kosten, die in seinem Haus von den Mietern verursacht werden, auch zahlen zu können, wenn ihm die Rechnungen ins Haus flattern. Für die meisten Versorger, mit denen ich zu tun habe, kommt eben nur der Vermieter als dierekter Vertragspartner in Betracht, die lassen sich auch auf nichts anderes ein.

MfG polline

Hi Andreas,

hat der Mieter einen Vertrag mit dem Schornsteinfeger? Wenn nicht, wozu will der Mieter dann eine Rechnung?

In der Praxis sind oft mehrere Wohnungen in einem Haus vermietet. Soll der Kaminkehrer dann jedem Mieter eine Teilrechnung ausstellen?

Gruß Ralf

Nachtrag
Natürlich sind nur solche Kosten dem Mieter anzulasten, die im fortwährenden Betrieb der Anlage entstehen, z.B. kehren, prüfen, messen, einstellen der Heizanlage usw.!!! Dass Reparatur- bzw. Instandhaltungskosten Sache des Vermieters sind und bleiben, wissen Sie natürlich schon längst.

Hallo,

nein. Grundsätzlich ist falsch. Die Kaminkehrergebühren müssen im Mietvertrag vereinbart sein oder es muss im Mietvertrag vereinbart sein, dass die Kosten der Heizung auf den Mieter umlagefähig sind. Dies gilt auch für Immissionsmessungen und Wartungen. Diese Kosten werden oftmals in den Mietverträgen bei den „Kosten der heizung udn Warmwasserversorgung“ aufgeführt. Diverse Mietverträge haben jedoch die Kaminkehrergebühren bei der Listung der Betriebskosten aufgenommen. Die Rechnungen können auf den Vermieter, der dann umlegt, oder wenn vereinbart direkt auf den Mieter ausgestellt werden,.

Gruss Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]