Hallo Stefan!
Erst mal vielen Dank für Deine Antwort. Tut mir leid, wenn das
Ganze vielleicht ein bißchen konfus beschrieben wurde,
versuche es jetzt nochmal.
Also Du gehst Recht in der Annahme, dass hier der Vermieter /
Eigentümer schreibt. Die Nebenkostenabrechnung an die Mieter
wurde frisgerecht im November 2005 zugestellt und seitdem
existieren die Streitereien darüber (wenns nur das wäre!!!).
Die Mieter erhoben damals Einspruch gegen jede!!! einzelne
Position, verlangten aber keine Belege in diesem ersten
Einspruch. Ein 3-seitiges Klärungsschreiben ging den Mietern
daraufhin zu, in welchem nocheinmal jede Position erklärt
wurde und auch angefragt wurde, ob und wie die Mieter Einsicht
in die abrechnungsrelevanten Unterlagen nehmen möchten. Als
Antwortschreiben erhielt der Vermieter (wohnt übrigens auch
mit im Haus) die Anforderung der Belegkopien sowie nur noch
die Aufrechterhaltung des Einspruchs gegen die Wartungskosten.
Solche Mieter liebe ich, unbegründet gegen alles und jedes
erstmal Einspruch erheben, somit den Vermieter pauschal des
Betrugsversuches zu verdächtigen! Dir ist aber schon klar,
dass Du dem Knaben die Kosten für die Kopien in Rechnung
stellen kannst? Mir ist ein Urteil bekannt, in dem ein Richter
50 Cent pro Kope für angemessen hält! Und so ein
Wirtschaftsjahr zieht bekanntlich eine ganze Menge Rechnungen
nach sich!
Hallo Stephan!
also den Mietern wurde mitgeteilt, dass sie nur noch Einsicht in die Belege nehmen dürfen. enn mit Urteil v. 08.03.2006 hat das BGH neu entschieden, das Mietern kein Recht mehr auf Fotokopien zusteht. Sie dürfen nur noch Originalbelege einsehen, es sei denn es handelt sich um Sozialwohnungen oder Härtefälle (wenn z.B. der Vermieter zu weit weg wohnt).
Hatte auch erst überlegt, ob ich die Kopien gegen Vorauserstattung der Kopiegebühren in den Briefkasten einwerfe, um den Leuten nicht zu begegnen, denn dafür ist in den Letzten Jahren zuviel passiert und die Aufregung ist dann zu groß, wenn die vor einem stehen.
Andererseits haben die den ganzen Tag nichts zu tun, so dass es sicher nicht unzumutbar ist mal um die Hausecke zu gehen. Warum sollte man Faulheit noch unterstützen.
Nun hat der Vermieter gerade eben ein Schreiben aufgesetzt in
welchem er den Mietern 3 Termine zur Einsicht der Belege in
seinem Büro anbietet und weiterhin mitgeteilt, dass die
Wartungskosten lt. § 27 der Zweiten Berechnungsverordnung zu
zahlen sind, da dies so im Mietvertrag steht.
Meine Meinung, er kann sich hier meines Erachtens nicht vor
seiner Verpflichtung drücken, den Bestimmungen der II BV Folge
zu leisten! Ich habe in meinem Nachtrag zu meiner ersten
Antwort ein Urteil einkopiert, in dem dem Gesuch eines
Eigentümers stattgegeben wurde, nachträglich die Nebenkosten
für einen später eingebauten Aufzug auf die Mieter umzulegen.
Von dem Aufzug stand auch nichts in den Mietverträgen. Bei
Euch verhält es sich m. E. ähnlich, ob die Wartung der Heizung
aus Unwissenheit oder erst später stattgefundener
Modernisierung nicht im Mietvertrag aufgeführt wurde, spielt
nach meinem Verständnis keine Rolle.
Ich bin da voll und ganz Deiner Meinung. Aber wenn man sich so manches Gerichtsurteil durchliest, wird man durchaus verunsichert und entmutigt seine Rechte durchzusetzen. Kostet ja immer eine Menge Geld. Und wenn man mehrere solcher Leute beherbergt die nicht zahlen wollen, siehts selber mit der Finanzierung der Durchsetzung schlecht aus.
Außerdem wurde
mitgeteilt dass der Vermieter davon ausgeht, dass die Mieter
sich zukünftig selber um die Wartung kümmern. Das hat den
Hintergrund, dass der Vermieter es nach jahrelangen Eskapaden
und Gezetere dieser Leuten satt hat und nun der Meinung ist,
dass, wenn er seine Nebenkostenabrechnungen nicht bezahlt
bekommt, diese Leute gefälligst direkt für die Nebenkosten
aufkommen sollten, die sie auch verursachen. Bei Gas und Strom
ist das im Haus Gott sei dank schon immer so.
Ok, aber doch wohl nur, weil da direkt verbrauchsabhängig
gemessen wird!?
Stimmt!!!
Lass Dir doch von dem Typen nicht die Butter vom Brot nehmen,
meines Erachtens riskiertst Du mit dieser Vorgehensweise des
„den Mieter das selbst machen lassen“, einen beträchtlichen
Autoritätsverlust, was Deine Stellung im Haus künftig nicht
gerade leichter macht.
Mmh. So hab ich das noch nicht gesehen. Aber da ist sicher was dran. Wenn ich genauer drüber nachdenke, sind diese Mieter wahrscheinlich erst so geworden, weil wir Ihnen ständig entgegengekommen sind um Streitereien zu vermeiden.
Also, im Mietvertrag ist besagter § 27 der Zweiten
Verrechnungsordnung aufgeführt. Aber darunter wurden
verschiedene Nebenkosten einzeln angegeben wobei die Wartung
eben nicht drinsteht. Als der Vermieter 1998 erstmals nach
Wohngebäudesanierung vermietete, wußte er nämlich nicht, dass
eine Wartung Pflicht ist.
Dennoch ist es m. E. die Pflicht des Mieters, anfallende
Kosten für den BEtrieb der Anlage zu zahlen, alles gemäß der
II BV!!!
Was meinst Du, handelt der Mieter hier richtig ?
Nein, ich meine, dass er hier im Unrecht ist und würde Dir
dringend empfehlen, diesen Fall einem Rechtsanwalt
vorzustellen! Du bist doch hoffentlich rechtschutzversichert?
Das wär schön! Aber die Vermieterrechtsschutz ist so teuer, dass sie finanziell nicht tragbar ist. Bis auf diese Ausnahme der Mieter zahlen zwar alle, aber von den Mieten müssen Ausbaukredite getilgt werden, ab und zu Reparaturkosten gezahlt werden und so bleibt nicht mehr viel.
Hast Du Dir schon einmal Gedanken darüber gemacht, die
Verwaltung Deines Hauses einer ortsansässigen Hausverwaltung
zu übegeben? So teuer ist das gar nicht, und viele
Hausverwalter bieten auch eine Teilverwaltung an, also nur
kaufmännischee V. oder eben kaufmännische V.und technische V.!
Ich hatte ab Anfang 2004 eine Hausverwaltung eingesetzt.
Zu diesem Zeitpunkt gab es außer diesen besagten noch andere Mieter im Haus, die wirklich Alles was man nur tum kann um Geld zu sparen und Ärger zu provozieren, unternommen haben. Die haben sich gegenseitig so hochgeputscht, dass es wirklich an die Nerven ging.
Wenn man im selben Haus lebt kann das schon zermürben, da man keinen Abstand zu diesen Dingen hat. Also mußte eine Hausverwaltung ran. Die hat sich dann auch irgendwie durchgemogelt und mich trotzdem wöchentlich mit den Problemfällen konfrontiert. Über die 9 Monate welche sie tätig waren wurde ein kompletter Aktenordner gefüllt mit Schriftverkehr der Mieter. Nachdem dann irgendwann beleidigende Anrufe von den Mietern bei dieser Hausverwaltung eingingen, haben sie den Verwaltungsvertrag gekündigt, da dies wohl nicht mehr tragbar war. Das hat mir also nicht weitergeholfen.
Aber der Klu ist ja Folgendes: Als ich in 2005 die Nebenkostenabrechnung für 2004 erstellte (der Zeitraum in dem die HV tätig war) viel mir doch auf, dass besagte Mieter (Wartung) ab Anfang des Jahres die Mietzahlung so verschleppt hatten, dass nicht eindeutig hervorging für welchen Monat sie die Miete nicht gezahlt hatten. Also d.h. der HV ist nicht mal aufgefallen, dass die eine Monatsmiete nicht gezahlt haben. Die schulden sie nun bis zum heutigen Tag auch noch und ich warte nun täglich darauf, dass denen endlich der Vollsteckungsbescheid zugeht. Allerdings ist da wohl eh nichts zu holen.
Hoffentlich konnte ich irgendwie weiterhelfen? Zumindest Mut
machen möchte ich Dir, denn ich sehe Dich auf der richtigen
Seite!!!
Jedenfalls danke ich Dir für Deine Tips. Mut hast Du mir auf jeden Fall gemacht.
Viele, viele Grüße Polline