Wartung Heizungstherme

Hallo Experten und Wissende!

in einem Mietvertrag ist bei den Nebenkosten der
§ 27 der Zweiten Berechnungverordnung aufgeführt.
Darunter wurden vom Vermieter die zum damaligen Zeitpunkt angefallenen einzelnen Posten wie Grundsteuer, Versicherung, Wasser…einzeln aufgeführt.
Eine Wartung der Heizungstherme wurde ab Einzug des Mieters bis 2003 nicht durchgeführt, da der Vermieter
zu diesem Zeitpunkt erstmals vermietet hatte und über solche Dinge demzufolge noch nicht hundertprozentige Kenntnis hatte. In 2003 mußte diese Therme wegen nichtreparablem Defekt ausgetauscht werden, zu selbigem Zeitpunkt als der Vermieter eine erstmalige Wartung ankündigte. Diese Wartung lies sich der Vermieter terminlich, schriftlich von den Mietern bestätigen.

Nun zur ersten Frage:

Kann diese Bestätigung der Mieter als Einverständniserklärung gewertet werden und die Ankündigung des Vermieters zur Wartung als Ankündigung
einer neuen Nebenkostenposition?

Meines Wissens nach muß der Vermieter eine neu zu den Nebenkosten hinzukommende Position ankündigen, wenn er sie auf Grundlage des § 27 der Zweiten Berechnungsverordnung umlegen will.

In 2004 wurde nun die Wartung der Therme durchgeführt und den Mietern bei der Betriebskostenabrechnung mit dargelegt. Diese wollen diese Kosten nun partout nicht zahlen und verweisen darauf, dass diese nicht mietvertraglich vereinbart sind.

Wer könnte nun recht haben?

Wenn die Mieter nach ewiger Streiterei nicht zahlen wollen, besteht dann folgende Möglichkeit?:

Der Mieter muß sich zukünftig selber um eine Wartungsfirma kümmern. Die Rechnung über die vorgenommene Wartung ist dem Vermieter vorzulegen.
Bei nicht durchgeführten Wartungsarbeiten werden evtl. auftretende Reparaturarbeiten nicht vom Vermieter übernommen.

Freue mich auf eure Meinung.

MfG Polline

Tag!

Ich würde mich ja gerne mal Eurem Problem widmen, finde aber leider die Darstellung etwas konfus!

Könntest Du Dir die Mühe machen, das etwas verständlicher zu formulieren?

Z. B: Wann ist Euch die Nebenkostenabrechnung für 2004 zugegangen? Wenn das 2006 war, würde ich die Nebenkostenabrechnung eh in die Tonne hauen.
Seid Ihr eine neu entstandene Hausgemeinschaft, die erst 2003 zusammenkam, weil das Haus zu der Zeit erstmalig bezogen wurde? Oder gab es da einen Eigentümerwechsel? Habt Ihr vorher die Wartung klaglos gezahlt und versucht jetzt, die Unkenntnis des neuen Vermieters auszunutzen? Du schreibst ja, dass der Vermieter damals erstmals als solcher auftrat und noch ein bisschen ahnungslos war. Wollt Ihr ihm daraus jetzt einen Strick drehen und nicht zahlen, was eigentlich zu Euren Gunsten getan wird? Was steht im Mietvertrag zum Thema Nebenkosten konkret? Hat der Vermieter in seiner Ankündigung beschrieben, dass der Mietergemeinschaft durch die Wartung Kosten entstehen?

Wenn die Mieter sich tatsächlich weigern, für 2004 zu zahlen (das kann ja für eine Regelwartung kein so hoher Betrag sein), dürfen sie sich nicht wundern, wenn der Vermieter in künftigen Streitfällen zu überhaupt keinem Entgegenkommen mehr bereit ist, gewissermaßen nur noch Dienst nach Vorschrift betreibt!

Am Ende wird er, wie ich vermute, den gerichtlichen Weg beschreiten, würde ich auch machen, denn der Betrieb einer Heiztherme schreibt nun einmal regelmäßige Wartung vor, die II BV bestätigt, dass die hier entstehenden Kosten auf die Mieter umgelegt werden können. Klar, im Prinzip müsste, wenn dazu überhaupt nichts im Mietvertrag steht, aber andere Punkte der II BV explizit erörtert werden, eine Vertragsänderung stattfinden. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass ein Gericht hier für die Belange des Vermieters entscheidet.

Der Vorschlag, dass die Mieter selbst für die Einhaltung der Wartung sorgen und dem Vermieter die Rechnung schicken, ist ja wohl Frechheit pur, wie kann man nur auf die Idee kommen, dem Eigentümer in seiner Eigenschaft als Unternehmer vorzuschreiben, wen er wann und vor allem zu welchen Kosten an sein Eigentum zu lassen hat?

Huch, jetzt habe ich die ganze Zeit so getan, als ob Du einer der Mieter bist! Bist Du am Ende selbst der Eigentümer?

Ach nee, das betrifft bestimmt nur ein Haus in Deiner Nachbarschaft!

Nachtrag
So, ich füge hier einfach mal völlig unverbindlich ein paar Inhalte meiner umfangreichen Sammlung ein!

Wohlgemerkt, alles ohne Gewähr!

  1. Will der Vermieter neu entstehende Betriebskosten umlegen, so darf er dies nur, wenn sie entweder unabhängig von seinem Willen entstanden sind oder zur ordnungsgemäßen Erhaltung des Grundstücks zwingend notwendig sind (LG Hamburg WuM 80, 5).

  2. Betriebskosten, die nach Abschluss des Mietvertrages neu entstehen, z. B. durch den nachträglichen Einbau eines Aufzuges, kann der Vermieter mittels einer entsprechenden Erklärung nach § 560 Abs. 1 BGB auf den Mieter umlegen. Darauf hat der BGH in einem neuen Urteil ausdrücklich hingewiesen (BGH, Urteil v. 07.04.2004, VIII ZR 167/03, WuM 2004, 291). In einem weiteren Urteil hat der BGH dazu auch ausgeführt, dass solche neu eingeführten Betriebskosten ausnahmsweise die Erhöhung der Miete rechtfertigen können, da solche Betriebskosten von einer Teilinklusivmiete, d. h. von einer Miete in der nur ein Teil der Betriebskosten enthalten ist, nicht erfasst sind (BGH, Urteil v. 21.01.2004, VIII ZR 99/03, NZM 2004, 253). Letztlich können - so der BGH - sich die Parteien auch schlüssig über die Umlage neu entstandener Betriebskosten geeinigt haben, wenn diese vom Vermieter in die Betriebskostenabrechnung eingestellt und vom Mieter jahrelang akzeptiert worden sind (BGH, Urteil v. 21.01.2004, a. a. O.).

Hallo Stefan!

Erst mal vielen Dank für Deine Antwort. Tut mir leid, wenn das Ganze vielleicht ein bißchen konfus beschrieben wurde, versuche es jetzt nochmal.

Also Du gehst Recht in der Annahme, dass hier der Vermieter / Eigentümer schreibt. Die Nebenkostenabrechnung an die Mieter wurde frisgerecht im November 2005 zugestellt und seitdem existieren die Streitereien darüber (wenns nur das wäre!!!). Die Mieter erhoben damals Einspruch gegen jede!!! einzelne Position, verlangten aber keine Belege in diesem ersten Einspruch. Ein 3-seitiges Klärungsschreiben ging den Mietern daraufhin zu, in welchem nocheinmal jede Position erklärt wurde und auch angefragt wurde, ob und wie die Mieter Einsicht in die abrechnungsrelevanten Unterlagen nehmen möchten. Als Antwortschreiben erhielt der Vermieter (wohnt übrigens auch mit im Haus) die Anforderung der Belegkopien sowie nur noch die Aufrechterhaltung des Einspruchs gegen die Wartungskosten. Nun hat der Vermieter gerade eben ein Schreiben aufgesetzt in welchem er den Mietern 3 Termine zur Einsicht der Belege in seinem Büro anbietet und weiterhin mitgeteilt, dass die Wartungskosten lt. § 27 der Zweiten Berechnungsverordnung zu zahlen sind, da dies so im Mietvertrag steht. Außerdem wurde mitgeteilt dass der Vermieter davon ausgeht, dass die Mieter sich zukünftig selber um die Wartung kümmern. Das hat den Hintergrund, dass der Vermieter es nach jahrelangen Eskapaden und Gezetere dieser Leuten satt hat und nun der Meinung ist, dass, wenn er seine Nebenkostenabrechnungen nicht bezahlt bekommt, diese Leute gefälligst direkt für die Nebenkosten aufkommen sollten, die sie auch verursachen. Bei Gas und Strom ist das im Haus Gott sei dank schon immer so.
Also, im Mietvertrag ist besagter § 27 der Zweiten Verrechnungsordnung aufgeführt. Aber darunter wurden verschiedene Nebenkosten einzeln angegeben wobei die Wartung eben nicht drinsteht. Als der Vermieter 1998 erstmals nach Wohngebäudesanierung vermietete, wußte er nämlich nicht, dass eine Wartung Pflicht ist.

Was meinst Du, handelt der Mieter hier richtig ?

Viele Grüße Polline

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Hallo Stefan!

Erst mal vielen Dank für Deine Antwort. Tut mir leid, wenn das
Ganze vielleicht ein bißchen konfus beschrieben wurde,
versuche es jetzt nochmal.

Also Du gehst Recht in der Annahme, dass hier der Vermieter /
Eigentümer schreibt. Die Nebenkostenabrechnung an die Mieter
wurde frisgerecht im November 2005 zugestellt und seitdem
existieren die Streitereien darüber (wenns nur das wäre!!!).
Die Mieter erhoben damals Einspruch gegen jede!!! einzelne
Position, verlangten aber keine Belege in diesem ersten
Einspruch. Ein 3-seitiges Klärungsschreiben ging den Mietern
daraufhin zu, in welchem nocheinmal jede Position erklärt
wurde und auch angefragt wurde, ob und wie die Mieter Einsicht
in die abrechnungsrelevanten Unterlagen nehmen möchten. Als
Antwortschreiben erhielt der Vermieter (wohnt übrigens auch
mit im Haus) die Anforderung der Belegkopien sowie nur noch
die Aufrechterhaltung des Einspruchs gegen die Wartungskosten.

Solche Mieter liebe ich, unbegründet gegen alles und jedes erstmal Einspruch erheben, somit den Vermieter pauschal des Betrugsversuches zu verdächtigen! Dir ist aber schon klar, dass Du dem Knaben die Kosten für die Kopien in Rechnung stellen kannst? Mir ist ein Urteil bekannt, in dem ein Richter 50 Cent pro Kope für angemessen hält! Und so ein Wirtschaftsjahr zieht bekanntlich eine ganze Menge Rechnungen nach sich!

Nun hat der Vermieter gerade eben ein Schreiben aufgesetzt in
welchem er den Mietern 3 Termine zur Einsicht der Belege in
seinem Büro anbietet und weiterhin mitgeteilt, dass die
Wartungskosten lt. § 27 der Zweiten Berechnungsverordnung zu
zahlen sind, da dies so im Mietvertrag steht.

Meine Meinung, er kann sich hier meines Erachtens nicht vor seiner Verpflichtung drücken, den Bestimmungen der II BV Folge zu leisten! Ich habe in meinem Nachtrag zu meiner ersten Antwort ein Urteil einkopiert, in dem dem Gesuch eines Eigentümers stattgegeben wurde, nachträglich die Nebenkosten für einen später eingebauten Aufzug auf die Mieter umzulegen. Von dem Aufzug stand auch nichts in den Mietverträgen. Bei Euch verhält es sich m. E. ähnlich, ob die Wartung der Heizung aus Unwissenheit oder erst später stattgefundener Modernisierung nicht im Mietvertrag aufgeführt wurde, spielt nach meinem Verständnis keine Rolle.

Außerdem wurde
mitgeteilt dass der Vermieter davon ausgeht, dass die Mieter
sich zukünftig selber um die Wartung kümmern. Das hat den
Hintergrund, dass der Vermieter es nach jahrelangen Eskapaden
und Gezetere dieser Leuten satt hat und nun der Meinung ist,
dass, wenn er seine Nebenkostenabrechnungen nicht bezahlt
bekommt, diese Leute gefälligst direkt für die Nebenkosten
aufkommen sollten, die sie auch verursachen. Bei Gas und Strom
ist das im Haus Gott sei dank schon immer so.

Ok, aber doch wohl nur, weil da direkt verbrauchsabhängig gemessen wird!?

Lass Dir doch von dem Typen nicht die Butter vom Brot nehmen, meines Erachtens riskiertst Du mit dieser Vorgehensweise des „den Mieter das selbst machen lassen“, einen beträchtlichen Autoritätsverlust, was Deine Stellung im Haus künftig nicht gerade leichter macht.

Also, im Mietvertrag ist besagter § 27 der Zweiten
Verrechnungsordnung aufgeführt. Aber darunter wurden
verschiedene Nebenkosten einzeln angegeben wobei die Wartung
eben nicht drinsteht. Als der Vermieter 1998 erstmals nach
Wohngebäudesanierung vermietete, wußte er nämlich nicht, dass
eine Wartung Pflicht ist.

Dennoch ist es m. E. die Pflicht des Mieters, anfallende Kosten für den BEtrieb der Anlage zu zahlen, alles gemäß der II BV!!!

Was meinst Du, handelt der Mieter hier richtig ?

Nein, ich meine, dass er hier im Unrecht ist und würde Dir dringend empfehlen, diesen Fall einem Rechtsanwalt vorzustellen! Du bist doch hoffentlich rechtschutzversichert?

Hast Du Dir schon einmal Gedanken darüber gemacht, die Verwaltung Deines Hauses einer ortsansässigen Hausverwaltung zu übegeben? So teuer ist das gar nicht, und viele Hausverwalter bieten auch eine Teilverwaltung an, also nur kaufmännischee V. oder eben kaufmännische V.und technische V.!

Hoffentlich konnte ich irgendwie weiterhelfen? Zumindest Mut machen möchte ich Dir, denn ich sehe Dich auf der richtigen Seite!!!

Hallo Stefan!

Erst mal vielen Dank für Deine Antwort. Tut mir leid, wenn das
Ganze vielleicht ein bißchen konfus beschrieben wurde,
versuche es jetzt nochmal.

Also Du gehst Recht in der Annahme, dass hier der Vermieter /
Eigentümer schreibt. Die Nebenkostenabrechnung an die Mieter
wurde frisgerecht im November 2005 zugestellt und seitdem
existieren die Streitereien darüber (wenns nur das wäre!!!).
Die Mieter erhoben damals Einspruch gegen jede!!! einzelne
Position, verlangten aber keine Belege in diesem ersten
Einspruch. Ein 3-seitiges Klärungsschreiben ging den Mietern
daraufhin zu, in welchem nocheinmal jede Position erklärt
wurde und auch angefragt wurde, ob und wie die Mieter Einsicht
in die abrechnungsrelevanten Unterlagen nehmen möchten. Als
Antwortschreiben erhielt der Vermieter (wohnt übrigens auch
mit im Haus) die Anforderung der Belegkopien sowie nur noch
die Aufrechterhaltung des Einspruchs gegen die Wartungskosten.

Solche Mieter liebe ich, unbegründet gegen alles und jedes
erstmal Einspruch erheben, somit den Vermieter pauschal des
Betrugsversuches zu verdächtigen! Dir ist aber schon klar,
dass Du dem Knaben die Kosten für die Kopien in Rechnung
stellen kannst? Mir ist ein Urteil bekannt, in dem ein Richter
50 Cent pro Kope für angemessen hält! Und so ein
Wirtschaftsjahr zieht bekanntlich eine ganze Menge Rechnungen
nach sich!

Hallo Stephan!

also den Mietern wurde mitgeteilt, dass sie nur noch Einsicht in die Belege nehmen dürfen. enn mit Urteil v. 08.03.2006 hat das BGH neu entschieden, das Mietern kein Recht mehr auf Fotokopien zusteht. Sie dürfen nur noch Originalbelege einsehen, es sei denn es handelt sich um Sozialwohnungen oder Härtefälle (wenn z.B. der Vermieter zu weit weg wohnt).
Hatte auch erst überlegt, ob ich die Kopien gegen Vorauserstattung der Kopiegebühren in den Briefkasten einwerfe, um den Leuten nicht zu begegnen, denn dafür ist in den Letzten Jahren zuviel passiert und die Aufregung ist dann zu groß, wenn die vor einem stehen.
Andererseits haben die den ganzen Tag nichts zu tun, so dass es sicher nicht unzumutbar ist mal um die Hausecke zu gehen. Warum sollte man Faulheit noch unterstützen.

Nun hat der Vermieter gerade eben ein Schreiben aufgesetzt in
welchem er den Mietern 3 Termine zur Einsicht der Belege in
seinem Büro anbietet und weiterhin mitgeteilt, dass die
Wartungskosten lt. § 27 der Zweiten Berechnungsverordnung zu
zahlen sind, da dies so im Mietvertrag steht.

Meine Meinung, er kann sich hier meines Erachtens nicht vor
seiner Verpflichtung drücken, den Bestimmungen der II BV Folge
zu leisten! Ich habe in meinem Nachtrag zu meiner ersten
Antwort ein Urteil einkopiert, in dem dem Gesuch eines
Eigentümers stattgegeben wurde, nachträglich die Nebenkosten
für einen später eingebauten Aufzug auf die Mieter umzulegen.
Von dem Aufzug stand auch nichts in den Mietverträgen. Bei
Euch verhält es sich m. E. ähnlich, ob die Wartung der Heizung
aus Unwissenheit oder erst später stattgefundener
Modernisierung nicht im Mietvertrag aufgeführt wurde, spielt
nach meinem Verständnis keine Rolle.

Ich bin da voll und ganz Deiner Meinung. Aber wenn man sich so manches Gerichtsurteil durchliest, wird man durchaus verunsichert und entmutigt seine Rechte durchzusetzen. Kostet ja immer eine Menge Geld. Und wenn man mehrere solcher Leute beherbergt die nicht zahlen wollen, siehts selber mit der Finanzierung der Durchsetzung schlecht aus.

Außerdem wurde
mitgeteilt dass der Vermieter davon ausgeht, dass die Mieter
sich zukünftig selber um die Wartung kümmern. Das hat den
Hintergrund, dass der Vermieter es nach jahrelangen Eskapaden
und Gezetere dieser Leuten satt hat und nun der Meinung ist,
dass, wenn er seine Nebenkostenabrechnungen nicht bezahlt
bekommt, diese Leute gefälligst direkt für die Nebenkosten
aufkommen sollten, die sie auch verursachen. Bei Gas und Strom
ist das im Haus Gott sei dank schon immer so.

Ok, aber doch wohl nur, weil da direkt verbrauchsabhängig
gemessen wird!?

Stimmt!!!

Lass Dir doch von dem Typen nicht die Butter vom Brot nehmen,
meines Erachtens riskiertst Du mit dieser Vorgehensweise des
„den Mieter das selbst machen lassen“, einen beträchtlichen
Autoritätsverlust, was Deine Stellung im Haus künftig nicht
gerade leichter macht.

Mmh. So hab ich das noch nicht gesehen. Aber da ist sicher was dran. Wenn ich genauer drüber nachdenke, sind diese Mieter wahrscheinlich erst so geworden, weil wir Ihnen ständig entgegengekommen sind um Streitereien zu vermeiden.

Also, im Mietvertrag ist besagter § 27 der Zweiten
Verrechnungsordnung aufgeführt. Aber darunter wurden
verschiedene Nebenkosten einzeln angegeben wobei die Wartung
eben nicht drinsteht. Als der Vermieter 1998 erstmals nach
Wohngebäudesanierung vermietete, wußte er nämlich nicht, dass
eine Wartung Pflicht ist.

Dennoch ist es m. E. die Pflicht des Mieters, anfallende
Kosten für den BEtrieb der Anlage zu zahlen, alles gemäß der
II BV!!!

Was meinst Du, handelt der Mieter hier richtig ?

Nein, ich meine, dass er hier im Unrecht ist und würde Dir
dringend empfehlen, diesen Fall einem Rechtsanwalt
vorzustellen! Du bist doch hoffentlich rechtschutzversichert?

Das wär schön! Aber die Vermieterrechtsschutz ist so teuer, dass sie finanziell nicht tragbar ist. Bis auf diese Ausnahme der Mieter zahlen zwar alle, aber von den Mieten müssen Ausbaukredite getilgt werden, ab und zu Reparaturkosten gezahlt werden und so bleibt nicht mehr viel.

Hast Du Dir schon einmal Gedanken darüber gemacht, die
Verwaltung Deines Hauses einer ortsansässigen Hausverwaltung
zu übegeben? So teuer ist das gar nicht, und viele
Hausverwalter bieten auch eine Teilverwaltung an, also nur
kaufmännischee V. oder eben kaufmännische V.und technische V.!

Ich hatte ab Anfang 2004 eine Hausverwaltung eingesetzt.
Zu diesem Zeitpunkt gab es außer diesen besagten noch andere Mieter im Haus, die wirklich Alles was man nur tum kann um Geld zu sparen und Ärger zu provozieren, unternommen haben. Die haben sich gegenseitig so hochgeputscht, dass es wirklich an die Nerven ging.
Wenn man im selben Haus lebt kann das schon zermürben, da man keinen Abstand zu diesen Dingen hat. Also mußte eine Hausverwaltung ran. Die hat sich dann auch irgendwie durchgemogelt und mich trotzdem wöchentlich mit den Problemfällen konfrontiert. Über die 9 Monate welche sie tätig waren wurde ein kompletter Aktenordner gefüllt mit Schriftverkehr der Mieter. Nachdem dann irgendwann beleidigende Anrufe von den Mietern bei dieser Hausverwaltung eingingen, haben sie den Verwaltungsvertrag gekündigt, da dies wohl nicht mehr tragbar war. Das hat mir also nicht weitergeholfen.
Aber der Klu ist ja Folgendes: Als ich in 2005 die Nebenkostenabrechnung für 2004 erstellte (der Zeitraum in dem die HV tätig war) viel mir doch auf, dass besagte Mieter (Wartung) ab Anfang des Jahres die Mietzahlung so verschleppt hatten, dass nicht eindeutig hervorging für welchen Monat sie die Miete nicht gezahlt hatten. Also d.h. der HV ist nicht mal aufgefallen, dass die eine Monatsmiete nicht gezahlt haben. Die schulden sie nun bis zum heutigen Tag auch noch und ich warte nun täglich darauf, dass denen endlich der Vollsteckungsbescheid zugeht. Allerdings ist da wohl eh nichts zu holen.

Hoffentlich konnte ich irgendwie weiterhelfen? Zumindest Mut
machen möchte ich Dir, denn ich sehe Dich auf der richtigen
Seite!!!

Jedenfalls danke ich Dir für Deine Tips. Mut hast Du mir auf jeden Fall gemacht.

Viele, viele Grüße Polline

Also mußte eine
Hausverwaltung ran. Die hat sich dann auch irgendwie
durchgemogelt und mich trotzdem wöchentlich mit den
Problemfällen konfrontiert. Über die 9 Monate welche sie tätig
waren wurde ein kompletter Aktenordner gefüllt mit
Schriftverkehr der Mieter. Nachdem dann irgendwann
beleidigende Anrufe von den Mietern bei dieser Hausverwaltung
eingingen, haben sie den Verwaltungsvertrag gekündigt, da dies
wohl nicht mehr tragbar war. Das hat mir also nicht
weitergeholfen.
Aber der Klu ist ja Folgendes: Als ich in 2005 die
Nebenkostenabrechnung für 2004 erstellte (der Zeitraum in dem
die HV tätig war) viel mir doch auf, dass besagte Mieter
(Wartung) ab Anfang des Jahres die Mietzahlung so verschleppt
hatten, dass nicht eindeutig hervorging für welchen Monat sie
die Miete nicht gezahlt hatten. Also d.h. der HV ist nicht mal
aufgefallen, dass die eine Monatsmiete nicht gezahlt haben.
Die schulden sie nun bis zum heutigen Tag auch noch und ich
warte nun täglich darauf, dass denen endlich der
Vollsteckungsbescheid zugeht. Allerdings ist da wohl eh nichts
zu holen.

Hmm, so eine Hausverwaltung hat in der Regel eine „Vermögensschadenhaftpflichtversicherung“ abgeschlossen, um Schäden, die aus Ihrer Tätigkeit entstehen, abzudecken. Dass die HV den Mietausfall nicht entdeckt hat, in der Folge Mahnungen nicht ausgesprochen hat und auch das notwendige Mahnverfahren nicht eingeleitet hat, somit ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, sollte man denen so nicht durchgehen lassen. Schließlich ist Dir ja nicht zuletzt durch die Versäumnisse der HV ein Schaden entstanden, weil Du das Loch, dass die nicht eingegangene Miete in Dein Budget gerissen hat, mit Mitteln aus Deinem Privatvermögen oder sonst woher hast stopfen müssen. Tritt denen doch mal auf die Füße!

Ich habe schon einmal von Vermietern und Hausverwaltern gehört, die in solchen Fällen lässig abgewartet hat, bis die Mieter eine weitere Monatsmiete schuldig blieben, damit sie Handhabe zur fristlosen Kündigung hatten, andere Vermieter/ Verwalter nutzen jedes erdenkliche legitime Mittel wie z. B. regelmäßige, höchstmögliche Mieterhöhungen unter Beachtung des Mietspiegels, regelmäßige Begehungen unter dem Aspekt, unterlassene Schönheitsrenovierungen anzumahnen usw. usw., um solche Mieter einfach aus dem Haus zu ekeln. Hier geht es am Ende ja gar nicht mehr nur um Dich, schon gar nicht um Deine persönliche Bereicherung, sondern um den Hausfrieden, ein erträgliches Miteinander. Du hast in der Vergangenheit selbst erlebt, wie sich so etwas entwickeln kann. Ich rate dennoch zu einem neuen Versuch mit einer tatkräftigen HV, die einfach über ein anderes , wenn es sein muss auch rechtliches, Instrumentarium verfügt, solcher Leute Herr zu werden.

Hallo Stephan,

also das mit der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung ist wirklich interessant. Hab das noch gar nicht gewußt. Da es sich hier um eine große Hausverwaltung handelt, müssten die sowas auch haben. Also werde ich in der nächsten Woche gleich mal ein Schreiben aufsetzen um das zu klären. Mal schaun was passiert.

!!!Danke nochmal für Deine wirklich hilfreichen Infos!!!

Grüße Polline

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Anmerkung
Hallo,

Außerdem wurde
mitgeteilt dass der Vermieter davon ausgeht, dass die Mieter
sich zukünftig selber um die Wartung kümmern.

Wenn die Mieter das aber nicht tun, hat der Vermieter hinterher den Schaden, wenn aufgrund fehlender Wartung was kaputtgeht. Und wie sich das hier anhört, werden sich die Mieter einen Dreck drum kümmern.
Falls der Vermieter auf die Idee kommt, die Wartung zu beauftragen, aber die Rechnung nur weiterreichen will - das klappt auch nicht. Wer bestellt, muß auch zahlen. Er kann sich das nur wie bisher (oder auch nicht :frowning: ) über die Nebenkosten wieder reinholen.
Gruß und viel Glück
Axel (ianal)

Hallo,

ich kenne den Mietvertrag nicht. Möchte allerdings hinweisen, dass fast alle Mietverträge seit Drucklage 1990 bei dne Heizkosten den Hinweis enthalten, dass die in Verbindung mit der Heizung entstehenden Kosten der Mieter trägt. Also wäre der Mieter zur Übernahme der Wartung in dem Fall verpflichtet. Bitte mal ausserhalb des § 27 nachsehen, ob wasim Mietvertrag steht.

Gruss Günter

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