Hallo
folgender Fall:
Ein Mieter ist mit der Miete 75 Tage im Rückstand, und Vermieter möchte Zähler in der Whg. wechseln, zur Terminvereinbarung kommt es nicht. Der Vermieter einigt sich schriftlich mit dem Mieter auf einen Ratenzahlung der ausstehenden Miete. Er setzt eine Frist zur Schlüsselübergabe zwecks Zählerwechsel, sollte die bis zum 15.03.2006 nicht geschehen bricht er die Tür in Bekleidung von Staatsmacht auf. Mieter trifft sich am 14.03.2006 mit der Ehegattin von Vermieter übergibt Ihr den Zweitschlüssel damit Vermieter die Whg. betreten kann und Zähler wechseln kann.
Gleichzeitig wird die vereinbarte Rate an Miete gegen Quittung in bar bezahlt.
Zur gleichen Zeit also am 14.03.2006 lässt Vermieter die Tür aufbrechen und baut KEIN neues Schloss ein so das die Tür mit Vierkant von jeden! geöffnet werden kann.
Der Mieter hatte am 13.03.2006 an die Ehegattin des Vermieters ein Fax geschickt und angekündigt den Schlüssel zu übergeben. Trotzdem erfoglte Türaufbruch.
Was soll der Mieter jetzt tun? Wie ist eure Meinung über diese Sache?
Vielen Dank