Ein Mieter zieht von 01.03. bis dato in eine kleine Wohnung ein. Die ersten drei Tage gibt es keine funktionierende Heizung u. Mängel werden dem Vermieter unverzüglich angezeigt. Nach drei Tagen wird es zunächst warm doch spätestens am zweiten Tag ein Temperaturfall auf Lauwarm. Im großen u. ganzen wird also 2 Tage lauwarm dann 2 Tage etwas mehr wie lauwarm. Am 16.03 funktionierte die Heizung nach aufwendigen Lüften des Heizkörpers worüber der Vermieter dem Mieter einen Heizschlüssel überliess (1 normale Zimmertemperatur). Als der Vermieter am 17.03. das mitbekam das es warm wurde in der Wohnung bei seinem Routinebesuch, beängstigte dieser evt. Schimmelanfall in der Wohnung weil es zu warm geworden wäre. Ab 17.03. abends fiel die Heizung für den Mieter komplett aus u. es wurde erneut der Vermieter benachrichtigt. Der Vermieter, der am folgetag kam behob die Mängel wie Glühbirne austauschen doch für den Heizungsausfall zu beheben wies er ab. Vermieter weigert sich in dem vorliegenden Fall den Heizungsausfall zu beheben u. sagt dem Mieter er oder sie möge ausziehen wenn man eine wärmere Wohnung haben möchte. Der Vermieter wurde insgesamt 4 mal gerufen wegen dem Heizungsmangel. Der Mieter hat inzwischen eine kleine Elektroheizung weswegen aber die Stromkosten steigen werden u. auch dieser unzureichend wärmt.
Seit 2 Tagen sitz der Mieter in einer unbeheizten Wohnung.
Die Warmmiete beträgt 160 Euro. Welche Schritte sollte Mieter vornehmen um auf sein Recht zu kommen?
Hallo,
Ein Mieter zieht von 01.03. bis dato in eine kleine Wohnung
ein. Die ersten drei Tage gibt es keine funktionierende
Heizung u. Mängel werden dem Vermieter unverzüglich angezeigt.
Das ist ok so.
Nach drei Tagen wird es zunächst warm doch spätestens am
zweiten Tag ein Temperaturfall auf Lauwarm. Im großen u.
ganzen wird also 2 Tage lauwarm dann 2 Tage etwas mehr wie
lauwarm. Am 16.03 funktionierte die Heizung nach aufwendigen
Lüften des Heizkörpers worüber der Vermieter dem Mieter einen
Heizschlüssel überliess (1 normale Zimmertemperatur). Als der
Vermieter am 17.03. das mitbekam das es warm wurde in der
Wohnung bei seinem Routinebesuch, beängstigte dieser evt.
Schimmelanfall in der Wohnung weil es zu warm geworden wäre.
Schimmel weil es zu warm geworden wäre??? So ein Blödsinn…Dein Vermieter und auch Du (damit Du kontra geben kannst) sollten sich über richtiges Lüftungs- und Heizverhalten informieren:
http://www.immobilienscout24.de/de/umziehen/mieterti…
0181.jsp
http://enius.de/wohnen/richtig-lueften.html
Ab 17.03. abends fiel die Heizung für den Mieter komplett aus
u. es wurde erneut der Vermieter benachrichtigt. Der
Vermieter, der am folgetag kam behob die Mängel wie Glühbirne
austauschen doch für den Heizungsausfall zu beheben wies er
ab. Vermieter weigert sich in dem vorliegenden Fall den
Heizungsausfall zu beheben u. sagt dem Mieter er oder sie möge
ausziehen wenn man eine wärmere Wohnung haben möchte. Der
Vermieter wurde insgesamt 4 mal gerufen wegen dem
Heizungsmangel. Der Mieter hat inzwischen eine kleine
Elektroheizung weswegen aber die Stromkosten steigen werden u.
auch dieser unzureichend wärmt.
Seit 2 Tagen sitz der Mieter in einer unbeheizten Wohnung.
Die Warmmiete beträgt 160 Euro. Welche Schritte sollte Mieter
vornehmen um auf sein Recht zu kommen?
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…
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Bevor Du die Mietminderung durchsetzt würde ich sie in einem Schreiben mit Fristsetzung zur Behebung der Mängel ankündigen.
Zum Thema Mietminderung siehe auch auf der oe Seite.
Gehe besser noch zu einem Mieterschutzbund, wahrscheinlich ist das Thema für den Vermieter damit nämlich noch nicht beendet.
Gruß
Maja
http://www.immobilienscout24.de/de/umziehen/mieterti…
falls er wieder zerbricht bitte in eine Zeile kopieren