Hallo,
Herr X hatte ein Jahr lang eine Wohnung gemietet. Die letzten
4 Monate wurde keine Miete bezahlt, da der Herr für seine neue
Wohnung Kaution, Provision und ebenfalls Miete zahlen musste
(Umzug war aus beruflichen Gründen notwendig). Aus dem alten
Vertrag ist er so schnell nicht rausgekommen. Also --> 4
Monate Mietschulden. Per Brief wurde dem alten Vermieter
mitgeteilt, dass die fehlende Miete mit der Kaution verrechnet
werden soll und eine Rechnung über den Fehlbetrag geschickt
werden soll.
Hallo,
die Verrechnung der fehlenden Miete geht sicher in Ordnung, da Kaution ja u.a. dafür gezahlt wird, das im Falle von Mietschulden der Vermieter nicht gleich das Nachsehen hat. Aber warum sollte der Vermieter dem Mieter eine Rechnung über den Restbetrag schicken? Dazu ist er nicht verpflichtet, denn der Mieter hat ja die Schulden verursacht und kennt doch die Beträge.
Warum sollte der Vermieter also noch mehr Aufwand betreiben als er ohnehin schon durch einen schuldig gebliebenen Mieter hat?
Jetzt kommt ein Vollstreckungsbescheid vom Gericht über die
fehlende Miete und ZUDEM über angebliche Nebenkosten, die noch
gezahlt werden sollen. Allerdings kam vom Vermieter weder die
verlangte Rechnung, noch eine Nebenkostenabrechung.
Solange der Mieter noch keine Nebenkostenabrechnung erhalten hat und diese prüfen konnte, muß er auch nicht zahlen. Sofern bei der Abrechnung die 12-monatige Frist von vermieterseite nicht eingehalten wurde, kann dieser keine Nachzahlungsansprüche mehr geltend machen, es sei denn, er hat eine verspätete Abrechnung nicht zu vertreten.
Wie sieht es aus? Kann man sich dagegen wehren? Mietschulden
sind klar, müssen gezahlt werden. Aber jetzt kommen ja noch
die Nebenkosten und die Kosten für das Mahnverfahren /
Gerichtskosten dazu. Herr X ist nicht bereit diese zu zahlen.
Die Zahlung der Gerichtskosten muß er übernehmen. Und mal ehrlich, es wäre doch wohl auch nicht korrekt, wenn ein Vermieter, dem einige Monate Miete geschuldet werden, auch noch dafür zahlen sollte, wenn er sein Recht durchsetzen will / muß. Das hat schon so manchen an den Rand der eigenen Existenz getrieben, da es genügend zahlungsunfähige / auch unwillige Mieter gibt, bei denen tatsächlich nichts zu holen ist. Die schnickern sich einen und der Vermieter bleibt neben der geschuldeten Miete auch noch auf Anwalts- und Gerichtskosten sitzen.
Jedenfalls sollte der Mieter die Sache mit der Betriebskostenabrechnung prüfen, da hat er eventuell eine Chance. Leider kann ich das nun so genau auch nicht sagen, denn ich kenn den hier gegebenen Sachverhalt ja nicht bis ins Detail.
MfG Polline
Hat er eine Chance? Wenn ja wie? Kann er etwas gut machen,
wenn er so schnell wie möglich die fehlende Miete zahlt? Man
nehme an, dass es derzeit geldmäßig gar nicht gut aussieht bei
ihm)
Danke!