Vermieter geht rechtliche Schritte

Hallo,

Herr X hatte ein Jahr lang eine Wohnung gemietet. Die letzten 4 Monate wurde keine Miete bezahlt, da der Herr für seine neue Wohnung Kaution, Provision und ebenfalls Miete zahlen musste (Umzug war aus beruflichen Gründen notwendig). Aus dem alten Vertrag ist er so schnell nicht rausgekommen. Also --> 4 Monate Mietschulden. Per Brief wurde dem alten Vermieter mitgeteilt, dass die fehlende Miete mit der Kaution verrechnet werden soll und eine Rechnung über den Fehlbetrag geschickt werden soll.

Jetzt kommt ein Vollstreckungsbescheid vom Gericht über die fehlende Miete und ZUDEM über angebliche Nebenkosten, die noch gezahlt werden sollen. Allerdings kam vom Vermieter weder die verlangte Rechnung, noch eine Nebenkostenabrechung.

Wie sieht es aus? Kann man sich dagegen wehren? Mietschulden sind klar, müssen gezahlt werden. Aber jetzt kommen ja noch die Nebenkosten und die Kosten für das Mahnverfahren / Gerichtskosten dazu. Herr X ist nicht bereit diese zu zahlen. Hat er eine Chance? Wenn ja wie? Kann er etwas gut machen, wenn er so schnell wie möglich die fehlende Miete zahlt? Man nehme an, dass es derzeit geldmäßig gar nicht gut aussieht bei ihm)

Danke!

Hallo,

was hat denn den Mieter geritten einfach die Miete nicht zu zahlen und dem Vermeiter mitzuteilen „schichke mir eine Rechnung“. Miete ist eine Bringschuld. Neben der Meite sind auch Nebenkostenvorauszahlungen fällig.

Selbst schuld. Also schön zahlen und den Rechstfrieden waren.

Christian

Hallo,

Schuldbewusstsein bei Herrn X gleich NULL? Er hat eindeutig seine Pflichten verletzt. Sollte er wissen, dass das Konsequenzen haben könnte?

Hammerhart durchgreifen! Wenn das alle so machen würden, gäb´s bald keine Mietwohnungen mehr.

Sorry,
Gruss
T.

Hallo,

Herr X hatte ein Jahr lang eine Wohnung gemietet. Die letzten
4 Monate wurde keine Miete bezahlt, da der Herr für seine neue
Wohnung Kaution, Provision und ebenfalls Miete zahlen musste
(Umzug war aus beruflichen Gründen notwendig). Aus dem alten
Vertrag ist er so schnell nicht rausgekommen. Also --> 4
Monate Mietschulden. Per Brief wurde dem alten Vermieter
mitgeteilt, dass die fehlende Miete mit der Kaution verrechnet
werden soll und eine Rechnung über den Fehlbetrag geschickt
werden soll.

Hallo,

die Verrechnung der fehlenden Miete geht sicher in Ordnung, da Kaution ja u.a. dafür gezahlt wird, das im Falle von Mietschulden der Vermieter nicht gleich das Nachsehen hat. Aber warum sollte der Vermieter dem Mieter eine Rechnung über den Restbetrag schicken? Dazu ist er nicht verpflichtet, denn der Mieter hat ja die Schulden verursacht und kennt doch die Beträge.
Warum sollte der Vermieter also noch mehr Aufwand betreiben als er ohnehin schon durch einen schuldig gebliebenen Mieter hat?

Jetzt kommt ein Vollstreckungsbescheid vom Gericht über die
fehlende Miete und ZUDEM über angebliche Nebenkosten, die noch
gezahlt werden sollen. Allerdings kam vom Vermieter weder die
verlangte Rechnung, noch eine Nebenkostenabrechung.

Solange der Mieter noch keine Nebenkostenabrechnung erhalten hat und diese prüfen konnte, muß er auch nicht zahlen. Sofern bei der Abrechnung die 12-monatige Frist von vermieterseite nicht eingehalten wurde, kann dieser keine Nachzahlungsansprüche mehr geltend machen, es sei denn, er hat eine verspätete Abrechnung nicht zu vertreten.

Wie sieht es aus? Kann man sich dagegen wehren? Mietschulden
sind klar, müssen gezahlt werden. Aber jetzt kommen ja noch
die Nebenkosten und die Kosten für das Mahnverfahren /
Gerichtskosten dazu. Herr X ist nicht bereit diese zu zahlen.

Die Zahlung der Gerichtskosten muß er übernehmen. Und mal ehrlich, es wäre doch wohl auch nicht korrekt, wenn ein Vermieter, dem einige Monate Miete geschuldet werden, auch noch dafür zahlen sollte, wenn er sein Recht durchsetzen will / muß. Das hat schon so manchen an den Rand der eigenen Existenz getrieben, da es genügend zahlungsunfähige / auch unwillige Mieter gibt, bei denen tatsächlich nichts zu holen ist. Die schnickern sich einen und der Vermieter bleibt neben der geschuldeten Miete auch noch auf Anwalts- und Gerichtskosten sitzen.

Jedenfalls sollte der Mieter die Sache mit der Betriebskostenabrechnung prüfen, da hat er eventuell eine Chance. Leider kann ich das nun so genau auch nicht sagen, denn ich kenn den hier gegebenen Sachverhalt ja nicht bis ins Detail.

MfG Polline

Hat er eine Chance? Wenn ja wie? Kann er etwas gut machen,
wenn er so schnell wie möglich die fehlende Miete zahlt? Man
nehme an, dass es derzeit geldmäßig gar nicht gut aussieht bei
ihm)

Danke!

Hallo,

die Verrechnung der fehlenden Miete geht sicher in Ordnung, da
Kaution ja u.a. dafür gezahlt wird, das im Falle von
Mietschulden der Vermieter nicht gleich das Nachsehen hat.

Sorry, das ist völliger Unsinn. Die Kaution dient auch zur Sicherheit bei Schäden an der Mietsache sowie der Nebenkosten. Eine Verrechnung ist unzulässig.

Solange der Mieter noch keine Nebenkostenabrechnung erhalten
hat und diese prüfen konnte, muß er auch nicht zahlen.

Die nicht geleisteten Vorauszahlungen aber schon. Auch ohne Abrechnung.

Gruß
Axel

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Die Kaution dient auch zur
Sicherheit bei Schäden an der Mietsache sowie der Nebenkosten.

Richtig, und sollte es sich bei der vom Mieter verlassenen Wohnung um eine Sozialwohnung halten, dient die Kaution sogar ausschließlich der Beseitigung von Schäden an der Mietsache!

Gruß

Stephan

Also dieser Herr X, kopfschüttel!!!

Hallo,

die Verrechnung der fehlenden Miete geht sicher in Ordnung, da
Kaution ja u.a. dafür gezahlt wird, das im Falle von
Mietschulden der Vermieter nicht gleich das Nachsehen hat.

Sorry, das ist völliger Unsinn. Die Kaution dient auch zur
Sicherheit bei Schäden an der Mietsache sowie der Nebenkosten.
Eine Verrechnung ist unzulässig.

Das meine ich ja ebenfalls mit u.a. (unter anderem).
Mag sein das die Verrechnung unzulässig ist, aber in diesem Fall hat der Mieter das ja selber angeboten. Und was sollte den Vermieter daran hindern, dieses Angebot anzunehmen? Ist immer noch besser, als im nachhinein auf der geschuldeten Miete sitzenzubleiben, wenn der Mieter wie hier ohnehin Zahlungsprobleme hat.

Solange der Mieter noch keine Nebenkostenabrechnung erhalten
hat und diese prüfen konnte, muß er auch nicht zahlen.

Die nicht geleisteten Vorauszahlungen aber schon. Auch ohne
Abrechnung.

Gruß
Axel

Das stimmt natürlich. Wenn ich in dem Beitrag hier allerdings nichts übersehen habe (ist ja möglich),
war hier nicht von Vorauszahlungen, sondern der reinen Nebenkostenendabrechnung die Rede.
Falls ich mich irre, sorry!

Polline

Habe den Beitrag soeben nochmal durchgelesen.
Also es geht tatsächlich nicht genau daraus hervor, worum es sich wirklich handelt. Einmal wird nur von Nebenkosten, dann wieder von der Nebenkostenabrechnung gesprochen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

es geht tatsächlich um die Nebenkostenendabrechnung. Habe Herrn X jetzt geraten, so schnell wie möglich zu bezahlen, um weitere Kosten zu vermeiden. Die Nebenkostenabrechnung soll er jedoch nochmals anfordern.

Danke für eure Beiträge!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Mag sein das die Verrechnung unzulässig ist, aber in diesem
Fall hat der Mieter das ja selber angeboten.

Der Mieter kann nicht etwas anbieten, worüber er gar nicht verfügen kann!

Und was sollte
den Vermieter daran hindern, dieses Angebot anzunehmen?

Der Verlust der Sicherheit evt.?
Wenn er die Kaution verrechnet, kann er hinterher die Kosten einer notwendigen Renovierung in den Schornstein schreiben. Dann könnte er die Sache mit der Kaution gleich ganz lassen.

Ist immer noch besser, als im nachhinein auf der geschuldeten
Miete sitzenzubleiben, wenn der Mieter wie hier ohnehin
Zahlungsprobleme hat.

Ich sehe keinen Unterschied zwischen Sitzenbleiben auf der geschuldeten Miete und Sitzenbleiben auf den Renovierungskosten. Und schon gleich zweimal nicht, wenn der Mieter eh’ schon Zahlungsprobleme hat. Dann darf man nämlich mit noch höherer Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, daß evt. Mietschäden nicht beseitigt werden. Oder Nebenkosten nicht bezahlt. Und je länger dann der Schuldner mit seinen Massnahmen wartet, desto länger wartet er auch auf sein Geld.

Es hat schon seinen Grund, weshalb die Verrechnung der Kaution mit geschuldeter Miete vom Mieter ausgehend unzulässig ist.

Gruß
Axel

Hallo Axel,

leider geht aus dem Beitrag nicht hervor, ob Renovierung notwendig war/ist. Vielleicht muß da ja gar nichts gemacht werden.
Aber grundätzlich hast Du natürlich recht. Man muß solche Dinge sicher auch von meheren Gesichtspunkten aus betrachten.

Grüße Polline

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

kurz zur Anmerkung:
Zitat:

Gerät der Mieter während der Mietzeit mit der Zahlung seiner Miete in Rückstand, kann der Vermieter sich aus der Kaution bedienen. Dazu ist er aber nicht verpflichtet. Denn die Kaution dient in erster Linie dazu, dem Vermieter Sicherheit zu geben, damit am Ende des Mietverhältnisses nicht eine Forderung offensteht, die der Mieter dann nicht mehr begleicht. Andererseits darf sich der Vermieter aber auch nicht beliebig aus der Kaution bedienen. Bei rückständiger Miete darf er das nur tun, wenn über seine Forderung entweder rechtskräftig entschieden ist oder aber seine Forderung ganz offensichtlich begründet ist. Hat der Mieter die Miete gemindert und war die Mietminderung berechtigt, kann der Mieter den Vermieter gerichtlich zwingen, den Betrag, den der Vermieter evtl. vom Kautionskonto genommen hat, dort wieder einzuzahlen (LG Mannheim, WM 96, S.269). Hat sich der Vermieter jedoch zu recht aus der Kautionssumme bedient, kann er wiederum den Mieter zur Auffüllung verpflichten (BGH, WM 72, S. 57).

Ansonsten dient die Kaution als Sicherheit für Forderungen des Vermieters, die ihm am Ende des Mietverhältnisses zustehen, z.B. Schadensersatz für Beschädigungen an der Wohnung, nicht gezahlte Nebenkosten etc.

Der Mieter ist nicht berechtigt, gegen evtl. Forderungen des Vermieters auf Zahlung von Miete mit seiner Kaution aufzurechnen. Der Mieter darf also nicht am Ende der Mietzeit seine Kaution quasi „abwohnen“, weil er vermutet, daß der Vermieter sie ohnehin nicht ohne Streit zurückzahlen wird (LG München I, WM 96, S. 541).

(Quelle: http://www.ra-kassing.de/miete/kaution/ktzweck.htm)

Gruß
Jürgen

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