Mal angenommen es wird eine Mieterhöhung um 10% angekündigt.
Allerdings wird an dem Haus nichts verändert, dh es bleibt nach wie vor ohne Klingelanlage und ab 20 Uhr ist alles abgeschlossen, so dass kein Mieter unangekündigten Besuch empfangen kann. Auch an der Hausfassade wurde nichts verändert. Die Wohnungen liegen ohnehin schon über dem geltenden Mietspiegel.
Einzig wird in der Nähe ein Fernbahnhof gebaut.
Hat der Mieter das Recht die Mieterhöhung zu verweigern, oder kann das eine Hausverwaltung machen?
Mal angenommen es wird eine Mieterhöhung um 10% angekündigt.
Allerdings wird an dem Haus nichts verändert, dh es bleibt
nach wie vor ohne Klingelanlage und ab 20 Uhr ist alles
abgeschlossen, so dass kein Mieter unangekündigten Besuch
empfangen kann. Auch an der Hausfassade wurde nichts
verändert.
…und was ist z.B. mit Heizkosten ?
Die Preise für die Wohnungen liegen ohnehin schon über dem
geltenden Mietspiegel.
Mieten dürfen über 3 Jahre hinweg um bis zu 20% erhöht werden.
Einzig wird in der Nähe ein Fernbahnhof gebaut.
Hat der Mieter das Recht die Mieterhöhung zu verweigern, oder
kann das eine Hausverwaltung machen?
Wie detailliert hat der VM die Mieterhöhung begründet ? Wurden konkrete Punkte der Wohnung bzgl. der Einordnung in den Mietspiegel genannt ?
Dazu siehe das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt 33 C 1603/04-93 (vielleicht ist sogar beim BGH was dazu zu finden)
Die Heitkosten werden direkt von dem Gaslieferanten abgezogen, damit hat die Hausverwaltung nichts zu tun.
Die Mieterhöhung wurde vom VM mit dem Fernbahnhof begründet und damit, dass eine Anhebung um 30 % in drei Jahren legitim sei.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Wenn Du mal im BGB den § 558 a, b, c, d, e, studierst, wirst Du lesen, dass bestimmte Formalien seitens der Hausverwaltung einzuhalten sind, wie z. B, Begründung der Erhöhung, verlangen der Zustimmung, Erklärung des zeitlichen Eintritts der Erhöhung bzw. Einhalten einer Frist usw usw.!
Mieterhöhung nach Modernisierung § 559 schließe ich bei Euch mal aus! Ist es wirklich so, dass Ihr bereits über dem Mietspiegel liegt. Oder ist das nur eine Vermutung. Für Euren Widerspruch empfehle ich, so viele Vergleichsmieten der direkten Umgebung heranzuziehen wie eben möglich? Ich sehe da ganz gute Chancen für Euch. Prüft mal, um wieviel Prozent die Miete innerhalb der letzten drei Jahre gestiegen ist, mehr als 20% dürfen es eh nicht sein!
Die Mieterhöhung wurde vom VM mit dem Fernbahnhof begründet
und damit, dass eine Anhebung um 30 % in drei Jahren legitim
sei.
Gerade aus diesem Grund hat der Gesetzgeber doch die sogenannte Kappungsgrenze eingeführt (max. 20% Erhöhung in drei Jahren, egal, ob der Mietspiegel dadurch erreicht wird oder noch lange nicht), damit so ein Vermieter nicht machen kann, was er will. Ist ja zum Brüllen, dass dieser Vermieter mit seiner Aussage über diese 30% den nach seiner Ansicht zu erwartenden Anstieg des Mietspiegels schon vorwegnimmt! Frage mich, wie er auf so was kommt?!
Die Sache mit Eurer Klingelanlage würde ich mal unter dem Aspekt einer möglichen Mietminderung betrachten. Einfach mal googeln, da werdet Ihr schnell fündig.
Die Sache mit Eurer Klingelanlage würde ich mal unter dem
Aspekt einer möglichen Mietminderung betrachten. Einfach mal
googeln, da werdet Ihr schnell fündig.
Wenn die Wohnung ohne Klingelanlage angemietet wurde, sehe ich keinen Grund für eine Mietminderung!
Wenn die Wohnung ohne Klingelanlage angemietet wurde, sehe ich
keinen Grund für eine Mietminderung!
Je nach dem, ob es eine Zusage des Vermieters gab, eine Klingelanlage neu zu installieren, gibts es da nach aktueller Rechtsprechung schon eine Grundlage, aber nicht rückwirkend!