Moin,
nehmen wir mal an, in einem Dreifamilienhaus (Eigentumswohnungen) soll eine Wohnung vermietet werden. Nehmen wir mal weiterhin an, in einer der anderen Wohnungen würde ein „bissiger“ Hund gehalten werden. Kein Kampfhund, auch kein großer Hund, einfach ein mittelgroßer Hund, der aggressiver als normal ist und schon mehrere Personen grundlos gebissen hat.
Müsste der künftige Vermieter der oben erwähnten (angenommenen) Wohnung einen Mietinteressenten auf diese Situation aufmerksam machen (…und damit u.U. vergraulen)?
Wenn er es nicht tut - könnte er für irgendwelche Schäden haftbar gemacht werden?
Gruß
Stefan
Hallo Stefan,
da im Haus ein Hund ist gehe ich davon aus,daß dies entsprechend der Hausordnung
erlaubt ist.Ein Hund beist nicht ohne Grund,in einem ähnlichen fall muss der Hundebesitzer den Hund grundsätzlich in aller Interesse im Haus immer an der Leine führen.Also wo liegt dann dasProblem ??
Gruß
HWH
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Hallo,
Ein Hund beist nicht ohne Grund,
der Hund wird wohl einen Grund haben, Langeweile, fühlte sich durch irgendwas provoziert, Hunger usw. aber das dürfte den gebissenen wenig interessieren 
Gruß
Rocco
Hallo,
nach meiner Meinung muss er nicht darauf hinweisen, es sei denn, der künftige Mieter würde zum Beispiel ausdrücklich fragen, ob Hunde in dem Haus leben, weil er zum Beispiel eine Hundephobie hat.
Der Vermieter könnte allerdings eine Verpflichtung gegenüber den Mietern haben, den Hundebesitzer auf Grund der gesundheitlichen Gefährdung der Mieter abzumahnen und ihn auf geeignete Massnahmen hinzuweisen (z. B. Maulkorb bei Kontakt zu Mietern).
gruss
BM
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