Abrechnung v. Heizkosten im Trockenraum?

Hallo,
wie werden Heizkosten im Trockenraum eines Mehrfamilienhauses auf die Eigentümer (nicht Mieter) umgelegt. Sind das Allgemeinkosten, oder ist es zulässig, wenn nur eine Person die Heizung des Trockenraumes nutzt, dass auch nur diese eine Person verpflichtet wird, diese Kosten zu übernehmen?

Danke!

Hallo,

was steht in der Teilungserklärung bzw. in der Gemeinschaftsordnung bzw. in den letzten Beschlüssen der Eigentümerversammlung.

Es ist gemeinschaftliches Eigentum und dies müsste dann nach den Miteigentumsanteilen getragen werden, es sei denn man hat hier eien gesonderete Vereinbarung beschlossen.

Wichtig dabei ist, dass die Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums auch allen Miteigentümern möglich ist.

Christian

Hallo,
danke für die schnelle Antwort. Ich werde in der Gemeinschaftsordnung mal nachsehen. Wenn dort nichts steht, ab wann wäre denn ein Beschluß der Eigentümerversammlung zu diesem Thema überhaupt als gültig zu erachten? Bei Einstimmigkeit oder gibt es da eine prozentuale Regelung?

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Hallo

Gemeinschaftsordnung und Teilungserklärung lesen !!

Christian