Stromklau vom vermieter angeordnet ... ?!

hallo liebe www´ler,

man nehme den rein fiktiven fall, dass in einem 3 parteien haus (alle 3 vermietet (mietpartei EG, 1.OG, 2.OG) für waschmaschinen und trockner insgesamt 4 steckdosen vorhanden seien.

die mietparteien bekämen vom vermieter jeweils die zugeteilt, die über den wohnungseigenen zähler abgerechnet werden sollte.

nun stelle man (ca. 9 monate nach einzug der mietpartei EG) fest, dass die (vom vermieter) der partei 2.OG zugeteilte steckdose (an der eine ältere waschmaschine und ein betagter trockner laufen) gar nicht über den zähler der partei 2.OG laufen, sondern munter den strom von partei EG verbraucht.

partei EG ist darüber natürlich nicht erfreut, kann jedoch partei 2.OG keine vorhaltungen machen, da diese eindeutig darauf hinweisen, dass der vermieter (unter zeugen / mietpartei 1.EG) diese steckdose zugeteilt habe.

da der stromverbrauch direkt an den ortsansässigen stromlieferanten gezahlt wird kann mietpartei EG natürlich nur abwarten, inwiefern sich die doppelbelastung (2 WaMA / 2 Trockner / beide parteien mit kleinkindern) bei der nächsten jahresabrechnung auswirkt.

welche möglichkeiten hätte mietpartei EG evtl. den vermieter, durch dessen schuld ja der erhöhte verbrauch zustande kommt, in die pflicht zu nehmen und die mehrkosten zu tragen ??

für anregungen dankbar

der doc

anmerkung: zugeteilte steckdosen

hallo, sorry in der fiktiven eile vergessen… zu erwähnen

die zugeteilten 4 steckdosen wären folgendermaßen genutzt:

Streckdosen 1 und 2 liefen über Z ähler von mietpartei EG (1 von EG genutzt, 2. Steckdose von 2.OG genutzt (auf anordnung des vermieters).

Steckdose 3. liefe auf 1.EG und würde auch so genutzt.

Steckdose 4. wäre ungenutzt, liefe auf Zähler 2.OG.

FEhlbelegung wäre gemeinschaftlich von allen 3 Mietparteien festgestellt und kontrolliert worden.

danke der doc

Hi,

welche möglichkeiten hätte mietpartei EG evtl. den vermieter,
durch dessen schuld ja der erhöhte verbrauch zustande kommt,
in die pflicht zu nehmen und die mehrkosten zu tragen ??

verweigert denn der 2.OG-Mieter eine Kostenübernahme?
Das größte Problem dürfte sein, den Schaden zu beziffern. Und das ist unabhängig davon, wer ihn dem EG-Mieter ersetzten muß.

Wenn der Schaden erstmal beziffert ist, dürfte es einfacher und nervenschonender sein sich direkt mit anderen Mieter auseinanderzusetzen, als einen Umweg über den VM zu gehen.

Dein Titel ist übrigens grottenfalsch! Der Vermieter hat sicher keinen „Stromklau“ angeordnet, oder unterstellst Du Absicht? Ich würde hier erstmal einen schlichten Irrtum vermuten…

Gruß Stefan

Hi,

hi auch,

verweigert denn der 2.OG-Mieter eine Kostenübernahme?

der mieter 2.OG weigere sich aufgrund der anordnung des vermieters, schlicht und einfach, weil er sagt er könne nichts dafür und sei daher nicht bereit irgendwelche kosten zu übernehmen.

Das größte Problem dürfte sein, den Schaden zu beziffern.

also das denke ich dürfte durchaus machbar sein, wenn auch nicht genau, so kann man doch die verbrauchswerte der geräte ermitteln und die durchscnittliche anzahl wasch/trocknerladungen/woche auf den zeitraum umlegen.

Und

das ist unabhängig davon, wer ihn dem EG-Mieter ersetzten muß.

wer müsste das denn ?

Wenn der Schaden erstmal beziffert ist, dürfte es einfacher
und nervenschonender sein sich direkt mit anderen Mieter
auseinanderzusetzen, als einen Umweg über den VM zu gehen.

s.o.

Dein Titel ist übrigens grottenfalsch!

der titel ist scherzhaft gemeint und daher leicht überzogen…

dass der stromklau nicht angeordnet wurde ist schon klar… aber der vermieter hätte es durchaus wissen müssen, da er selbst zu seiner zeit „aktiv“ am hausbau beteiligt war …

Gruß Stefan

gruß
der doc

Hi Doc,

der mieter 2.OG weigere sich aufgrund der anordnung des
vermieters, schlicht und einfach, weil er sagt er könne nichts
dafür und sei daher nicht bereit irgendwelche kosten zu
übernehmen.

Diese „irgendwelchen“ Kosten hat er doch aber verursacht. Wäre die Steckdose am richtigen Zähler verkabelt, hätte er seine Waschkosten ans E-Werk bezahlt. Also, was hat Mieter 2.OG für ein Problem?

Das größte Problem dürfte sein, den Schaden zu beziffern.

also das denke ich dürfte durchaus machbar sein, wenn auch
nicht genau, so kann man doch die verbrauchswerte der geräte
ermitteln und die durchscnittliche anzahl
wasch/trocknerladungen/woche auf den zeitraum umlegen.

Eben, also, dann mal los.

dass der stromklau nicht angeordnet wurde ist schon klar…
aber der vermieter hätte es durchaus wissen müssen, da er
selbst zu seiner zeit „aktiv“ am hausbau beteiligt war …

Naja, und sich dann noch für jede Steckdose den zugehörigen Zähler merken. Da setzt das menschliche Gedächtnis nach 3 Wochen schon aus, denke ich.

Ich würde auch empfehlen, sich erstmal den „Schaden“ pi mal Daumen auszurechnen, um dann eine „Krisensitzung“ mit Vermieter und Mieter 2.OG abzuhalten. Ein vernünftiger Vermieter wird zumindest aktiv an der Aufklärung mitarbeiten. Der gesunde Menschenverstand sagt mir aber, dass der Mieter 2.OG seine Stromkosten selbst zu bezahlen hat. Und ein vernünftiger Mieter EG wird es sich wegen der paar Luschen weder mit den übrigen Mietern noch mit dem Vermieter verscherzen.

Ach ja, das der Mieter aus dem 2.OG zwischenzeitlich auf den richtigen Stromzähler umgestiegen ist, ist ja wohl klar.

Gruß
Bonsai

Hi Doc,

Diese „irgendwelchen“ Kosten hat er doch aber verursacht. Wäre
die Steckdose am richtigen Zähler verkabelt, hätte er seine
Waschkosten ans E-Werk bezahlt. Also, was hat Mieter 2.OG für
ein Problem?

naja er sagt halt … ich kann ja nix dafür … also zahl ich nix …

also das denke ich dürfte durchaus machbar sein, wenn auch
nicht genau, so kann man doch die verbrauchswerte der geräte
ermitteln und die durchscnittliche anzahl
wasch/trocknerladungen/woche auf den zeitraum umlegen.

Eben, also, dann mal los.

genau das wird gemacht …

dass der stromklau nicht angeordnet wurde ist schon klar…
aber der vermieter hätte es durchaus wissen müssen, da er
selbst zu seiner zeit „aktiv“ am hausbau beteiligt war …

Naja, und sich dann noch für jede Steckdose den zugehörigen
Zähler merken. Da setzt das menschliche Gedächtnis nach 3
Wochen schon aus, denke ich.

naja manch einer hat für sowas nan plan, welche leitunge wohingehen ;o)

Der gesunde Menschenverstand sagt mir aber, dass der Mieter
2.OG seine Stromkosten selbst zu bezahlen hat.

das ist wohl richtig…

Und ein

vernünftiger Mieter EG wird es sich wegen der paar Luschen
weder mit den übrigen Mietern noch mit dem Vermieter
verscherzen.

hmmm… also grob geschätzter verbrauch WaMa 1,7 kwH / Waschgang und Trockner ca. 3,5 kWh / Trocknug = 5,2 kWh mal 14 gänge / monat (kleinkind im haus / arbeitskleidung / fussballverein) = 72,8 kwH / Monat * 9 Monate = 655 kWh Verbrauch

bei einem Preis von 0,17 € /kWh macht das schlappe 111,35 €

klingt nicht wirklich nach luschen…

Ach ja, das der Mieter aus dem 2.OG zwischenzeitlich auf den
richtigen Stromzähler umgestiegen ist, ist ja wohl klar.

das ist klar

Gruß
Bonsai

gruß
der doc

Hi,

Diese „irgendwelchen“ Kosten hat er doch aber verursacht. Wäre
die Steckdose am richtigen Zähler verkabelt, hätte er seine
Waschkosten ans E-Werk bezahlt. Also, was hat Mieter 2.OG für
ein Problem?

naja er sagt halt … ich kann ja nix dafür … also zahl ich
nix …

das ist natürlich eine höchst seltsame Einstellung. Insofern kann ich Deine Bemerkung aus dem Ausgangsposting („partei EG ist darüber natürlich nicht erfreut, kann jedoch partei 2.OG keine vorhaltungen machen“) auch nicht nachvollziehen. Ziel meiner Vorhaltungen wäre durchaus das 2.OG, nicht für das falsche Anschließen, sondern für diese bornierte Haltung. Zahlen wird er letztlich sowieso (sofern es EG durchsetzen will).
EG muß sich halt jetzt überlegen, mit wem er es sich verscherzen möchte. Fällt die Wahl auf den Vermieter (der seinerseits die Kosten sicher weitergeben will), sollte eine konkrete Rechtsberatung erfolgen, um zu klären ob dies überhaupt erfolgversprechend ist (ich halte es zwar für möglich, aber das ist eher ein Gefühl; zumindest ist es nicht einfach). Mieterverein ist da eine gute Adresse.
Erfolgversprechender erscheint mir aber ein Vorgehen gegen das 2.OG.

Oder, was mir gerade noch einfällt: Beide (VM und Mitmieter) mit Fristsetzung und beweissicher zur Begleichung des Schadens auffordern (der da natürlich schon möglichst genau beziffert werden sollte) und bei Erfolglosigkeit einen Anwalt aufsuchen. Den muß dann der Schädiger zahlen und wer das im konkreten Fall letztlich ist, soll der anwalt entscheiden.

Es könnte auch sinnvoll sein vorher vom 2.OG-Mieter eine Art Selbstauskunft über die Waschhäufigkeit zu erhalten - nur um spätere Diskussionen darüber zu vermeiden…

Gruß Stefan