Ab wann gilt die Mieterhöhung?
Beispiel: Person X hat am 07.02.06 einen Brief vom Vermieter bekommen und soll ab 01.04.06 die Mieterhöhung zahlen? Ist das rechtens?
Nein
Hallo,
es gilt die zweimonatige Überlegunsgfrist. Die Mieterhöhung gilt ab dem 3 Monat nach Zugang des Schreibens.
Hier 01.05.2006
Christian
Hallo Christian,
danke für deine Antwort.
Wie müsste man denn dann reagieren? Müsste die o. g. Person X schriftlich mitteilen, dass Sie die Mieterhöhung erst zum 01.05.06 zahlt?
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Ja
Hallo,
ja Antworten muss man, denn ein Schweigen auf ein Mieterhöhungsschreiben gilt als Ablehnung.
Christian