Möblierte Wohnung renovieren ?

Von: , Frage gestellt am Mo, 20. Mär 2006

Hallo zusammen,

habe folgende Frage und hoffe, dass ihr mir helfen könnt. Ich wohne seit zwei Jahren in einer möblierten, ca. 10 Jahre alten Mietwohnung die mir in einem gepflegten aber nicht renovierten Zustand übergeben wurde. Die Wohnung habe ich jetzt zum 01.05.06 wegen Umzug gekündigt. Nun möchte die Vermieterin aber, dass ich die Wohnung renoviere (Wände streichen, evtl. Teppich wechseln). Aus meiner Sicht ist die Wohnung nicht renovierungsbedürftig (Zustand nahezu wie bei Übernahme vor zwei Jahren). Ist berufsbedingt bereits meine 5. möblierte Wohnung und bisher musste ich noch keine davon renovieren. Im Mietvertrag steht auch nichts von Renovierungsarbeiten. Das einzige was ich dazu gefunden habe ist folgendes:

„10. Rückgabe
Bei Ende der Mietzeit ist die Wohnung in sauberen und ordentlichem Zustand zurück zu geben. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, Verlust, Bruch, dauerhafte Verschmutzung o.ä. entstanden sind.“

Vielleicht noch zur Info. Die Vermieterin hat von mir eine Kaution von 900,- Euro erhalten und erhebt zum Mietende eine Endreinigungsgebühr von 50,- Euro.

Möchte Renovierungsarbeiten vermeiden, da ich mit meinem Haus genug um die Ohren habe und sehe bei der Wohnung auch keinen Renovierungsbedarf, bzw. habe den Verdacht, dass die Vermieterin auf meine Kosten ihre 10 Jahre alten Teppiche und Tapeten erneuert haben möchte.

Was meint Ihr dazu ?

Danke für die Hilfe
Eugen

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Möblierte Wohnung renovieren ?

    Hallo,

    ich denke, dass hier die gesetzlichen Vorschriften für die Schönheitsreparaturen gelten, jedoch keine Renovierungspflicht gemäß Mietvertrag.

    Aber mal schauen, ob und was die anderen w-w-wler noch sagen.

    Gruß
    Jürgen

  2. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Möblierte Wohnung renovieren ?

    Hallo Eugen,

    also meines Erachtens ist der Vertrag eindeutig: grundsätzlich ist keine Renovierung verlangt. Teppiche ersetzen musst du schon gar nicht! Soweit ich weiss, beträgt die Abnutzungszeit genau 10 Jahre. D.h., wäre ein Teppich nach 5 Jahren wirklich ersetzungsbedürftig, trüge der Mieter 50% der Kosten, nach 10 Jahren nichts.

    Auch die 50 € Endreinigung finde ich merkwürdig, insbes. wenn vorher renoviert werden soll. Steht davon etwas im Vertrag?

    Viele Grüße!

    Horst

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