Hallo!
Folgendes Szenario:
Mieter bekommt vom Vermieter die Neenkostenabrechnung, die im Vergleich zum Vorjahr um das Doppelte gestiegen ist (auf Nachfragen wird dem Mieter erklärt, es läge an den überdurchschnittlich hohen Heiz - und Wasserkosten, was aber kaum möglich ist, da der Mieter sein Wohnverhalten nicht geändert hat).
Wie wäre das weitere Vorgehen? Widerspruch und dann?
VG
Widerspruch einlegen bei gleichzeitigem Verlangen, die zur Erstellung der Nebenkostenabrechung zugrundeliegenden Rechnungen einzusehen. Dagegen kann sich der Vermieter nicht wehren, eine Frist von zwei Wochen zur Einsicht „in den Räumen des V“ reicht hier aus! Sollte der Vermieter zu weit weg wohnen, darf man durchaus verlangen, dass er dem Mieter Kopien zuesendet, dies geschieht dann aber auf des Mieters Kosten. Informieren sollte er sich vorher, was alles in die Nebenkosten miteinberechnet werden darf und was nicht, wie zB. Wartungskosten, die dürfen, Reparaturkosten, die nicht dürfen!!! Riesiges Thema, kompliziert und umfangreich, viel Spaß!
Hallo Jana,
Dein Verhalten mag sich nicht geändert haben, aber durch den überaus langen Winter und den doch sehr stark gestiegenen Preisen bei Heizöl und auch Gas, wird sich wohl noch mancher über seine Abrechnung wundern.
Liebe Grüße
Wolly
Hallo Wolly!
Danke für deine Antwort. Wenn es das wäre, hätte ich es ja auch verstanden, aber unser Vermieter hat hier im Haus noch eine Wohnung und deren Mieter zahlen nur die Hälfte trotz ähnlicher Bedingungen (Wohnungsgrösse etc.)
VG Jana
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Hallo Jana,
am besten machst Du es so, wie Stephan schon geschrieben hat.
Auf jeden Fall schriftlich Widerspruch einlegen, und die Abrechnungen einsehen.
Er ist dazu verpflichtet, Dir die Abrechnungen zu zeigen.
Ich würde ihn auch direkt drauf ansprechen, warum die anderen Mieter genauso viel bezahlen wie immer und es bei Dir so viel geworden ist.
Heizung und Wasserkosten müßten dann eigentlich auch bei denen teurer geworden sein.
Wie erklärt er das?
Vielleicht will er Dich auch nur aus der Wohnung haben, um dann teurer wieder vermieten zu können?
Ich würde ihm mal richtig „auf den Zahn fühlen“, wie man so schön sagt.
Ansonsten wende Dich doch an den Mieterverein: in so einem Fall wird sich eine Mitgliedschaft wahrscheinlich schon lohnen, und die kennen sich mit sowas am besten aus.
Liebe Grüße
Wolly