Hallo zusammen,
wenn man sich mit seinem Vormieter einigt, die Wohnung wie besichtigt zu übernehmen, obwohl der Vermieter der Ansicht ist, dass einzelne Schönheitsreperaturen/Renovierungsmaßnahmen nötig wären, „erwirbt“ man dann auf solchem Wege die Verpflichtung solche Mängel selbst zu beheben?
Hallo,
ianal, aber da die Verpflichtung zur Renovierung zwischen Vormieter und Vermieter besteht, kann es doch wohl nicht sein, daß der Vermieter drauf verzichten muß, weil irgendein neuer Mieter sie nicht für notwendig erachtet. Niemand kann für jemand anderen auf dessen Rechte verzichten. Der Vermieter muß einverstanden sein, sonst geht gar nichts. Und er wird nur dann einverstanden sein, wenn der neue Mieter die Pflichten übernimmt. Sonst wäre er schön blöd.
Gruß
Axel
ich nehme doch an, dass der Vermieter auch mit dem Nachmieter einen Mietvertrag abschließt. Darin wird festgelegt, wie die Wohnung bei Auszug wieder abzugeben ist.
Es wäre für den Vermieter auch schon eine Zumutung, wenn gleich zwei Mieter nacheinander die Wohnung nicht renovieren.
Hallo Horst,
Vertrag ist gemacht, der Nachmieter auch schon eingezogen.
Es wäre für den Vermieter auch schon eine Zumutung, wenn
gleich zwei Mieter nacheinander die Wohnung nicht renovieren.
Ich persönlich kenne die zumindest Gepflogenheit (inwieweit das geltendes Recht ist, entzieht sich meiner Kenntnis), dass man eine Wohnung, die „unrenoviert“ (was oftmals auch schlichte Geschmackssache ist) übernommen worden ist, bei Auszug in vergleichbarem Zustand übergeben kann.
Ich persönlich kenne die zumindest Gepflogenheit (inwieweit
das geltendes Recht ist, entzieht sich meiner Kenntnis), dass
man eine Wohnung, die „unrenoviert“ (was oftmals auch
schlichte Geschmackssache ist) übernommen worden ist, bei
Auszug in vergleichbarem Zustand übergeben kann.
Und nun wollen die Mieter dem Vermieter genau das vorschreiben? Mit welchem Recht?
Gruß
Axel
nach dem Fallbeispiel hat der Mieter aber ausdrücklich einzelne Dinge bemängelt. Der Nachmieter dagegen hat mit dem Vormieter von sich aus erklärt, das ginge auch ohne.
Das ist ein bißchen so, wie der Typ, der sich zuerst ein Stück Kuchen bestellt, es sich dann aber anders überlegt und den Kuchen zurückgehen läßt. Stattdessen will er nun einen Rotwein. Den trinkt er und will sich vom Acker machen. Der Kellner will natürlich sein Geld, aber der Mann meint, er hätte doch für den Rotwein den Kuchen zurückgehen lassen. Auf den Hinweis, dass er den ja auch nicht bezahlt habe, erwidert er: Aber den habe ich ja auch nicht gegessen!
nach dem Fallbeispiel hat der Mieter aber ausdrücklich
einzelne Dinge bemängelt. Der Nachmieter dagegen hat mit dem
Vormieter von sich aus erklärt, das ginge auch ohne.
Ich weiß ja nicht, von welchem Fallbeispiel Du redest. Aber hier ging es eigentlich darum, daß sich der Nachmieter und der Vormieter ohne den Vermieter geeinigt haben. Zitat:
‚wenn man sich mit seinem Vormieter einigt, die Wohnung wie besichtigt zu übernehmen, obwohl der Vermieter der Ansicht ist…‘
Das ist ein bißchen so, wie der Typ, der sich zuerst ein Stück
…
er: Aber den habe ich ja auch nicht gegessen!
Was hat das jetzt mit dem Fall hier oder dem Mietrecht überhaupt zu tun?
Ich weiß ja nicht, von welchem Fallbeispiel Du redest. Aber
hier ging es eigentlich darum, daß sich der Nachmieter und der
Vormieter ohne den Vermieter geeinigt haben. Zitat:
‚wenn man sich mit seinem Vormieter einigt, die Wohnung wie
besichtigt zu übernehmen, obwohl der Vermieter der Ansicht
ist…‘
Ja. Das ist es.
Das ist ein bißchen so, wie der Typ, der sich zuerst ein Stück
…
er: Aber den habe ich ja auch nicht gegessen!
Was hat das jetzt mit dem Fall hier oder dem Mietrecht
überhaupt zu tun?
Sowas nennt man eigentlich Humor. Wenn man den Zusammenhang versteht, sieht man vielleicht die Parallele zu dem Fall. Aber ist natürlich nicht zwingend notwendig.