Wann ist ein Mietvertrag geschlossen?

Moin!

Welche Rechte hat ein (Fast.) Mieter, der den Mietvertrag unterschrieben, das Kautionskonto angelegt und den
Schlüssel bereits bekommen hat, wenn der Whg.-verwalter (erste renovierungsarbeiten seitens des neuen Mieters
sind schon angefangen, viele Fahrten von Stadt A [bisheriger Wohnort] zu Stadt B [rd. 75 Km] sind extra wg. der
Whg. gemacht worden) von einem Tag auf den anderen (offizieller Mietbeginn: 01. April 2006)sagt: „…der
Eigentümer will die Whg. nun doch noch nicht vermieten, weil zuviel Renovierungsaufwand seinerseits noch
erforderlich sei…“?

Allerdings hat meine Tochter noch keinen vom Eigentümer unterschriebenen Mietvertrag bekommen, die offizielle
Schlüsselübergabe (mit Protokoll) sollte nach den Arbeiten geschehen…

Der „Vermieter“ ist Eigentümer; der Kontakt und die Verwaltung der Immobilie/Whg. (ob ETW oder ganzer Block im
Eigentum des Vermieters müste ich noch klären) erfolgt über einen Whg.-verwalter, der die
„Renovierungen“(verbrauchten Teppichboden rausnehmen und Dielenbretter abschleifen), die jetzt eine Vermietung
erst in zwei Monatne möglich machen soll, uns großzügig vorgeschlagen hat.
Mit gespannter Neugierde
ein geplagter Vater (Tochter und Freund beginnen im April ihr Studium in der fremden Stadt)

Stefan Römer

Hi,

ein Vertrag kommt in dem Moment zustande, wenn sich die Vertragsparteien (hier Vermieter und Mieter, nicht Verwalter) darüber einig sind einen best. Vertrag zu best. Konditionen zu schließen. Dies kann man nur am Einzelfall entscheiden.
Dieses hier

den Mietvertrag
unterschrieben
, das Kautionskonto angelegt und den
Schlüssel bereits bekommen

sind aber starke Hinweise auf einen abgeschlossenen Vertrag. Es kommt allerdings entscheidend darauf an, wie der VM eingebunden war, bzw. welche Vollmachten er gegeben hat.
Es kommt u.U. aber auch eine Schadenersatzpflicht des Verwalters in Betracht.

Wäre das ganze ein realer Fall, sollte der Betroffene eine konkrete Rechtsberatung (Anwalt oder Mieterverein) in Anspruch nehmen, da nur in diesem Rahmen die Möglichkeiten durchgespielt werden können. Die Einzelfallabhängigkeit ist hier einfach zu groß!

GRuß Stefan

Hallo Stefan,

zunächst klingt dein Beispielfall wie ein Rücktritt vor Einzug, aber am Schluss schreibst du:

einen Whg.-verwalter, der die
„Renovierungen“(verbrauchten Teppichboden rausnehmen und
Dielenbretter abschleifen), die jetzt eine Vermietung
erst in zwei Monatne möglich machen soll, uns großzügig
vorgeschlagen hat.

Wenn ich das jetzt richtig verstehe, dann handelt es sich nur um eine Verzögerung um einen Monat wegen der notwendigen Arbeiten.

Eine Schadenersatzforderung vor Einzug wäre dann doch eher unangebracht.

Grüße!

Horst

MOD: ach Mensch… abgeschlossen.

Allerdings hat meine Tochter noch keinen vom Eigentümer
unterschriebenen Mietvertrag bekommen, die offizielle
Schlüsselübergabe (mit Protokoll) sollte nach den Arbeiten
geschehen…

ein geplagter Vater (Tochter und Freund beginnen im April ihr
Studium in der fremden Stadt)

Leider wieder mal alle Hinweise zur Formulierung von Rechtsfragen weggeklickt, weshalb ich die Frage schliessen muss. :frowning:

Gruss Ivo