Hallo,
eine Person zieht bspw. im Januar 2005 um, weil es Jahr für Jahr Probleme mit horrenden Nebenkostennachzahlungen gibt. Die Nachzahlung für 2003 wird dann im Sommer 2005 nach wiederholter Korrektur mit der Kaution verrechnet.
Für den Abrechnungszeitraum 2004 erhält die Person nie eine Rechnung. Diese hätte doch aber spätestens am 31.12.2005 eintreffen müssen, sonst ist sie verjährt, richtig?
Im März 2006 erhält die Person aber eine Mahnung, über einen NK-Rückstand von knapp tausend Euro.
Die vermietende Immobilienfirma kann ja definitiv nicht nachweisen, dass sie der Person eine Abrechnung innerhalb der gesetzlichen Frist geschickt hat, allerdings kann die Person genausowenig nachweisen, dass sie diese Abrechnung NICHT bekommen hat.
Im Telefonat behauptet die Firma, die Person hätte die Abrechnung bekommen und auch einen Einspruch geschickt. Was ein Irrtum sein muss, da die Person mit besagter Firma zuletzt im Sommer 2005 telefonierte, damals ging es aber um die Abrechung 2003.
Wäre es klüger, die Person ginge gleich zum Anwalt, oder ist es ausreichend, erstmal selbst einen Einspruch wegen Verjährung zu schreiben?
Vielen Dank für euer Interesse,
Skrallan