Hallo,
Mein Mietvertrag enthält die Formulierung:
„Der Mieter hat in auf seine Kosten die mitvermietenten Anlagen und Einrichtungen in den Miträumen wie Roll-Läden, Licht- und Klingelanlagen, Schlösser, Wasserhähne, Heizkörperventile, Klosettspüler, Wasch- und Abflussbecken, Öfen, Badeöfen, Thermen, Herde und ähnliche Einrichtungen in gebrauchsfähigen Zustand zu halten und alle in diesen Anlagen notwendigen Reparaturen auf seine Kostendurchführen zu lassen.“
Es folgt noch eine Formulierung über die Obergrenze der Kosten (25% Mietzins).
Wenn ich dies nun richtig sehe, handelt es sich hierbei um Gegenstände die sich im regelmäßigen Gebrauch befinden und beweglich sind. So sind zum Beispiel die Heizkörperventile, aber nicht die Heizkörper selbst aufgeführt. Sehe ich das so richtig oder wird der ganze Rest mit den „ähnlichen Gegenständen“ mit einbezogen?
In meinem konkreten Fall geht es um einen Riss in der Toilette der in kürzester Zeit sehr bedenkliche Ausmaße angenommen hat. Ist mit dem Ausdruck Klosettspüler nun die Gesamte Toilette gemeint oder nur der Spülkasten?
besten Dank an die vielen Experten da draußen und freundliche Grüße
euer Felix