Nebenkosten aus 2004 in 2005 nachberechnen ?

Hallo zusammen,

nehmen wir mal folgende Situation an:

Ein Vermieter hat in der Nebenkostenabrechnung für das Rechnungsjahr 2004 die Kosten für Trinkwasser und Abwasser selbständig auf den Verbrauch des Vorjahres gekürzt, da (lt. Aussage des Vermieters) ein Rohrbruch im Haus in 2004 für einen erhöhten Verbrauch gesorgt hat. Konkreter: Angenommen die Abrechnung des Wasserwerkes für 2004 sagt Verbrauch: 250m³ - Abrechnung aus 2003 Verbrauch 120m³ Wasser.

Nun würde der Vermieter den Mietern den Verbrauch aus 2003 ansetzen und abrechnen aber dann schreiben:

„… lege den Verbrauch für 2004 mit dem Verbrauch aus dem Jahr 2003 mit 120m³ zu Grunde und trage die Mehrkosten (für die Differenz 130m³) als Eigentümer, VORBEHALTLICH DER TATSACHE, DASS DER VERBRAUCH NICHT DAUERHAFT GESTIEGEN IST. … nach Kenntnis der Abrechnung des Wasserwerkes für das Rechnungsjahr 2005 entscheiden. Eventuell erfolgt dann mit der Abrechnung für diesen Zeitraum (2005) eine geringe Nachberechnung.“

Darf der Vermieter nun mit der Nebenkostenabrechnung 2005 den nichtberechneten Verbrauch aus 2004 NACHBERECHNEN ???

Bitte kurzes Feedback der Experten …

Danke.

Gruß
Sascha

Hallo Sascha,

würd ganz instinktiv mal sagen, der Vermieter steht nicht besser da als der Mieter und muss erst mal sehen, was da los ist.
Da er keine Schuld hat, ist er m.E. schon im Rechtsbereich.
Ich persönlich würde eher darüber nachdenkeen, welche Gemeinsamkeiten bestehen, sprich: wenn möglich, mich mit dem Vermieter verständigen.

Mieter und Vermieter sollten hier gemeinsam aufpassen, ob korrekt abgerechnet wird.

Gruß!

Horst

… kleine Ergänzung der Verbrauch in 2005 liegt bei ca. 240m³ (also ähnlich wie in 2004 (also auch doppelt so hoch wie 2003) !!! - Daher auch der Wunsch die vom Vermieter für 2004 getragenen Kosten nun noch zu berechnen …

Gruß
Sascha

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Grundsätzlich braucht der Mieter nicht die überhöhten Kosten bei einem Wasserrohrbruch zu bezahlen.
Entsprechend wäre es natürlich nicht möglich, dass der Vermieter nun den Verbrauch des Nachfolgejahres als Maßstab nimmt und einfach sagt: Also doch soviel verbraucht! Denn der Rohrbruch war ja nun einmal Tatsache.

Gruß!

Horst

Hallo,
ich bin kein Fachmann für Mietrecht oder Rohrbruch. Aber 120m³ Wasserverlust bei einem einzelnen Rohrbruch ist weit mehr, als ich mir vorstellen kann. Kann man nicht einfach mal abschätzen, wieviel es in etwa tatsächlich gewesen sein könnte? Wie hoch das Wasser stand bei einer Fläche von …m²? Eine große Wohnung von 120m² müßte bei einem Wasserverlust von 120m³ ja immerhin schon einen Meter hoch unter Wasser gestanden haben - das übersteigt ja schon die normale Tragfähigkeit der Zimmerdecken (etwa 200kg/m², das Wasser würde 1000kg/m² wiegen)!
Und auf der Ebene sollte man vielleicht nochmal neu nachrechnen. Immerhin weist der Verbrauch 2005 ja in die gleiche Richtung. Oder ist da evt. jemand neu eingezogen? Oder hat jemand ganz neue Gewohnheiten angenommen?
Gruß
Axel

Hallo Horst,

lassen wir den Rohrbruch mal aussen vor. - Dürfte ein Vermieter ein in 2004 eingenständig zu Gunsten der Mieter gekürzte Rechnung mit dem angeführten Satz (Verbrauch in 2005) im Nachgang den Mietern mit der Jahresabrechnung 2005 in Rechnung stellen ??

Gruß
Sascha

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Ohne Rohrbruch wäre es natürlich ein ganz anderes Fallbeispiel. Da gilt die 12-Monats-Frist.

Es geht hier eigentlich um die Frage, ob der Vermieter die verspätete Rechnung selbst zu verantworten hat. Aber auch um die Frage der Fairness .

Gruß!

Horst