Räumungsklage wegen Schimmel - trotz Beseitigung

Hallo allerseits! :smile:

Man nehme an, eine Person bewohnt eine Neubau-Mietwohnung seit Ende 1996. Diese Mietwohnung hat im Jahr 2002 den Besitzer gewechselt (Besitzer der Wohnung ist nun ein anderer, der Mieter aber nach wie vor der gleiche). Im Jahr 2006 überkommt den neuen Besitzer der Drang, die Mietwohnung zu verkaufen. Es gibt potentielle Käufer, die wollen aber die Wohnung für sich kaufen, und nicht weitervermieten. Da die Untermieter einen laufenden Mietvertrag bis 2012 haben, wird es voraussichtlich nichts mit dem Verkauf.

Der Besitzer hat die Wohnung seit 2002 nur ein Mal betreten, um sich über den Zustand zu informieren. Dabei ist ihm folgendes aufgefallen: Ein kleiner Schimmelfleck hat sich im Badezimmer gebildet. Außerdem ist an der Decke ein (vom Mieter nicht verursachter) Wasserschaden sichtbar (und zwar nur dann, wenn man auch wirklich danach sucht! Fläche von maximal 60cm² auf der Decke)

Der Mieter ist sich seiner Schuld wegen des Schimmels bewusst. Die Ursache dafür war, dass bei geschlossener Badezimmertüre geduscht, und Wäsche getrocknet wurde. Der Mieter war bisher nie mit Schimmel konfrontiert, daher auch das Unwissen – bzw. wie es soweit kommen konnte. Mieter und Besitzer einigen sich darauf, dass der Mieter die Reparatur in die Wege leiten wird und dafür aufkommen wird. Innerhalb weniger Wochen wird der Schimmel entfernt und die Wand neu gestrichen. Der Mieter nimmt außerdem an, dass seit der Besichtigung der Wohnung durch den Besitzer keine schriftliche Mitteilung erforderlich ist, um den Wasserschaden zu melden.

Monate später reicht der Besitzer eine Räumungsklage ein, wohlgemerkt, ohne die Wohnung seit dem letzten Mal besichtigt zu haben. Im Schreiben ist folgendes zu lesen:

„erheblich nachteiliger Gebrauch vom Bestandsgegenstand; an der Wohnung wurden Beschädigungen hinzugefügt; Wasserschäden nicht gemeldet; es wurde keinerlei Lüftung vorgenommen, sodass sich Schimmel bildete“

Nun, wie sieht die Lage aus? Ist die Räumungsklage gerechtfertigt? Ist der Mieter im Nachteil, wenn er zugibt, dass er für den Schimmel verantwortlich ist, aber veranlasst hat, dass dieser entfernt wurde? Ein Gerichtstermin in 2 Monaten steht bereits fest… Was erwartet den Mieter bzw. was ist nun das Erste, was er in diesem Fall tun soll?

Ich bitte um Feedback der Experten :smile:
Lieben Gruß
Peter

Auch hallo.

Man nehme an, eine Person bewohnt eine :Neubau-Mietwohnung seit Ende 1996.

Geht es um deutsches oder österreichisches Mietrecht ? (Frage wg. der email Adresse…)

Der Besitzer hat die Wohnung seit 2002 nur ein Mal :betreten,
um sich über den Zustand zu informieren. Dabei ist ihm
folgendes aufgefallen: Ein kleiner Schimmelfleck hat :sich im
Badezimmer gebildet. Außerdem ist an der Decke ein (vom :Mieter
nicht verursachter) Wasserschaden sichtbar (und zwar :nur dann,
wenn man auch wirklich danach sucht! Fläche von maximal :60cm²
auf der Decke)

…der doch mit harten Beweisen (Foto mit Datum) dokumentiert wurde.

Der Mieter ist sich seiner Schuld wegen des Schimmels :bewusst.
Mieter und Besitzer einigen sich
darauf, dass der Mieter die Reparatur in die Wege :leiten wird
und dafür aufkommen wird. Innerhalb weniger Wochen wird :der
Schimmel entfernt und die Wand neu gestrichen.

…wobei auch dieser Akt dokumentiert wurde ?

Der Mieter
nimmt außerdem an, dass seit der Besichtigung der :Wohnung
durch den Besitzer keine schriftliche Mitteilung :erforderlich
ist, um den Wasserschaden zu melden.

Grundsätzlich schon, wie man gleich nachlesen kann.

Monate später reicht der Besitzer eine Räumungsklage :ein,
wohlgemerkt, ohne die Wohnung seit dem letzten Mal :besichtigt zu haben.

Eine Abmahnung wurde vorher nicht geschickt ?

Im Schreiben ist folgendes zu lesen:

„erheblich nachteiliger Gebrauch vom :Bestandsgegenstand; an
der Wohnung wurden Beschädigungen hinzugefügt; :Wasserschäden
nicht gemeldet; es wurde keinerlei Lüftung vorgenommen, :sodass
sich Schimmel bildete“

Evtl. sollte man vom VM harte (und aktuelle) Beweise für die Behauptungen einfordern. Und warum liegen zwischen der Bemängelung der Schäden und dem Schreiben soviele Monate ?
Aber hier wie versprochen die Literaturquellen: http://www.rechtbekommen.de/miete/fkuend.html
http://www.az-law.de/infos.htm
http://www.mietrecht-az.de/index.php?page=1921305938…
jurablogs.com - suche nach Mietrecht

HTH
mfg M.L.

danke für deine antwort!

Geht es um deutsches oder österreichisches Mietrecht ? (Frage
wg. der email Adresse…)

österreichisches; gibt es hierbei große unterschiede?

…der doch mit harten Beweisen (Foto mit Datum) dokumentiert
wurde.

vom schimmel wurde ein foto gemacht, ob etwas dokumentiert wurde weiß der mieter nicht.

…wobei auch dieser Akt dokumentiert wurde ?

nein, verlief auf mündliche basis.

Eine Abmahnung wurde vorher nicht geschickt ?

nein, in schriftlicher form ist nichts dergleichen eingetroffen.

Evtl. sollte man vom VM harte (und aktuelle) Beweise für die
Behauptungen einfordern. Und warum liegen zwischen der
Bemängelung der Schäden und dem Schreiben soviele Monate ?

das problem ist: es wurden fotos vom schimmel gemacht. allerdings wurde der schimmel etwa 2 wochen später entfernt und die wand neu gestrichen. also der schaden war da, wurde aber behoben. den mieter macht es ebenso stutzig, warum zwischen bemängelung und kündigungsklage so viele monate liegen. würde der mieter weit daneben liegen, wenn er glaubt, dass man versucht, ihn loszuwerden, um die wohnung leichter verkaufen zu können? :wink:

lg

Bei allem Respekt
Aber wie kann man bei solch einer Sachlage überhaupt davon ausgehen, das ein Gericht - gleich ob in Austria oder hier - einer Räumugsklage zustimmt. Ist eine reine Bagatelle und Nichtigkeit. Da kann man sich sämtliche weitere Diskusion sparen.

Gruß Stefan

Vielen Dank für die Antworten!

Die Wohnung ist im picobello Zustand, Schimmel wurde vor Wochen entfernt, alles konform beseitigt mit Chemikalien, Wand mit pilzresistentem Anstrich und Silikonfarbe neu aufgetragen, alles bevor die Klage eingereicht wurde, und wohlgemerkt: Vom Besitzer gab es nie Abmahnungen, weder in schriftlicher noch mündlicher Form. Beim Treffen wurde lediglich ausgemacht, dass alles vom Mieter behoben wird. Die Klage kommt praktisch wie aus heiterem Himmel.

Was macht der Mieter jetzt am besten? Soll der Kontakt zum Besitzer vermieden werden? Oder Gespräch suchen, um sich außergerichtlich zu einigen? Oder ist es auch dafür zu spät? Anwalt? Mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Immerhin hat der Besitzer ein Foto vom Schimmel als Beweis für eine Pflichtverletzung, sowie einen Zeugen, der beim Treffen anwesend war. Außerdem wirft er dem Mieter vor, einen Wasserschaden nicht gemeldet zu haben.

Reicht das im Normalfall für das Gericht aus, einer Klage zuzustimmen?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

der Mieter kann ja auch mal ein Foto machen und den jetzigen Zustand dokumentieren. Was den - unverschuldeten - Wasserschaden betrifft… Wer hat den denn verschuldet? Ein anderer Mieter? Dann hätte der den ja wohl eher melden müssen…
Anwalt würde ich schon empfehlen, wenn schon ein Gerichtstermin anberaumt ist.

Ich sehe hier keine greifbaren Argumente gegen den Mieter. Die Kosten trägt i.d.R. derjenige, der den Prozeß verliert.

Soweit meine Einschätzung.

Gruß!

Horst