Ruhestörung! Wie soll man sich da verhalten?

Hallo Ihr,

in einem recht hellhörigen Haus ist vor eineinhalb Jahre Mieter A zugezogen. Das Problem mit Mieter A fing schon in der ersten Nacht an.
Mieter B, der unmittelbar unter ihm wohnt, konnte Nachts nicht einschlafen weil ein brummendes Geräusch von oben kam. Fünf Sekunden brummen, fünf Sekunden Ruhe. Eine ekelhafte tiefe Frequenz die zwar nicht besonders laut ist aber selbst mit Hörschutz noch zu hören ist.
Nach zwei Tagen wurde es Mieter B zu blöd und er beschwerte sich bei Mieter A. Er stellte Mieter A zur Rede. A konnte sich das ganze nicht erklären. Die Freundin/Lebensgefährtin von A sagte spontan das es an seinem PC liegen könnte. Nach fünf Minuten war dieses Problem gelöst.

Wochen später fing das ganze wieder an. Diesmal ein ständiges Brummen. Wieder in der gleichen Frequenz. Unerträglich für Mieter B.

Nachts um 01:30 Uhr ging B eine Etage höher und schellte bei A an. A schielte durch den Spion, gab ein genervten ton von sich, öffnete die tür aber nicht. Das Geräusch verstummte.

Nun ist die Situation mittlerweile so. Zwischen 22:00 und 01:00 Uhr wird ein Gerät eingeschaltet das ca 5 bis 10 Minuten brummt. Exakt 5 bis 7 Stunden später ertönnt wieder dieses brummende Geräusch. Diesmal jedoch 20 bis 30 Minuten. Die Nacht ist für Mieter B gelaufen.

A wurde mehrmals von B auf das Geräusch angesprochen. B hat sich schriftlich bei A beschwert. Jedesmal leugnet A.

Mieter B hat sich kürzlich beim Vermieter beschwert. Auf Anfrage vom Vermieter sagte A nur, er könne sich nicht erklären woher das Geräusch kommt. Dieses ist definitiv gelogen. Der Vermieter wird ebenso wie B belogen.

Fakt ist: Das Geräusch kommt von Mieter A.

Wie kann sich Mieter B nun verhalten? Nachts die Polizei rufen und hoffen das, dass Geräusch noch da ist wenn die Polizei eintrifft?
Alles den Vermieter anlasten und die Miete kürzen?

Ich wäre für jede Hilfe dankbar.

Gruß
Frank

Moin moin!

Oh ja, das Leben könnte so schön sein - ohne störende Nachbarn! :smile:

Leider mußte ich schon ähnliche Erfahrungen machen, allerdings ging es da um laute musik.
Aber in welcher Form diese Störung einher geht - ob nun durch Brummen, laute Musik o.ä. - der Schlaf wird gestört und das ist auf Dauer nicht Zumutbar!

So mußte ich vor einem halben Jahr Anzeige gegen meine Nachbarn erstatten. Dabei gab mir der Polizeibeamte den Tip, nicht nur Anzeige wegen Ruhestörung zu erstatten, sondern zugleich auch wegen Körperverletzung. Er erklärt es so, daß es schon den Tatbestand der Körperveletzung bestätigt, wenn man durch einen Dritten an seinem Schlaf gehindert wird und man deswegen z.B nicht Ausgeschlafen zur Arbeit kommt.

Dann geht die Anzeige an die zuständige Staatsanwaltschaft. Gut, es liegt dann an dem Staatsanwalt, ob er dies auch so sieht und die Anzeige verfolgt. Da handelt leider jeder Staatsanwalt anders. Ich bin leider nicht damit durchgekommen. Aber ein Versuch lohnt dennoch immer.
Und die Anzeige wegen Ruhestörung geht an das örtliche Ordnungsamt und die bestraft den „Täter“ mit einer DEFTIGEN Ordnungsstrafe. Bei Wiederholungstaten wird die Strafe entsprechend erhöht.

So, das ist mein Tip - denn man muß sich nicht alles gefallen lassen.

Ach so, Du kannst den Vermieter ebenfalls in Handlungspflicht nehmen:
Droh´ihm mit mietkürzung. Was meinst Du wie schnell der für Ruhe sorgt…! :smile:

Viele Grüße Garding

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Hallo Garding,

danke für die Antwort

Und die Anzeige wegen Ruhestörung geht an das örtliche
Ordnungsamt und die bestraft den „Täter“ mit einer DEFTIGEN
Ordnungsstrafe. Bei Wiederholungstaten wird die Strafe
entsprechend erhöht.

Aber wie siehts denn der Beweispflicht aus? Wenn ich wüßte das die Polizei innerhalb kürzester Zeit kommt, würde die das ja bestätigen können und entsprechend handeln. Aber sind die bei so einer „Kleinigkeit“ schnell da. Nachher rufe ich die und die kommen zu spät.

Ach so, Du kannst den Vermieter ebenfalls in Handlungspflicht
nehmen:

Aber wie Beweise ich das beim Vermieter? Sie wurde von mir schriftlich informiert, telefoniert haben wir in der Sache auch schon.

Danke noch mal
Frank

Hallo an dieser Stelle.

Aber wie Beweise ich das beim Vermieter? Sie wurde von mir
schriftlich informiert, telefoniert haben wir in der Sache
auch schon.

…wenn das mal keinen Konflikt mit der FAQ:1129 gibt.
…und ob das (Fast)-DP in ‚Hardware allgemein‘ so antwortförderlich ist ?

mfg M.L.

@MOD: das Übliche eben :wink:

Hallo Markus,

…wenn das mal keinen Konflikt mit der FAQ:1129 gibt.

Jo, stimmt natürlich. Tut mir leid aber ich hab mich ein büschn hinein gesteigert.

…und ob das (Fast)-DP in ‚Hardware allgemein‘ so
antwortförderlich ist ?

Aber ein Versuch isses doch Wert.

Danke und Gruß
Frank