Hallo,
angenommen, ein Mietvertrag ist gekündigt, die Endabnahme erfolgt, es wurden keine Mängel festgestellt (Unterschrift des Vermieters liegt vor) und das Mietverhältnis ist beendet. Darf ein Vermieter anschließend Schönheitsreparaturen durchführen lassen und diese dem ehemaligen Mieter von der Kaution abziehen? Der Vermieter hat quittiert, dass das Mietobjekt in einwandfreiem Zustand übergegeben wurde und hat den Mieter auch nicht über diese Reparatur informiert, sie taucht erst bei der Nebenkostenendabrechnung auf und wurde nach Ablauf des Mietverhältnisses durchgeführt. Es lag kein Defekt o.ä. vor.
Freue mich auf Eure Antworten.
Denise
Hallo Denise,
ganz klares NEIN. Was nicht im Übergabeprotokoll steht darf nicht im Nachhinein dem Vormieter angelastet werden.
Falls der Vermieter trotzdem darauf besteht, sofort professionelle Hilfe holen.
Grüße!
Horst