Familie A möchte ihre Einliegerwohnung für maximal 8 Jahre vermieten, hat also kein Problem damit, wenn der Mieter in 2 Jahren wieder auszieht, will aber auf keinen Fall, dass er länger als 8 Jahre dort wohnt.
Was ist bei einem solchen Mietvertrag alles zu beachten?
Gibt es Vordrucke für einen solchen Fall?
Ja, wäre es ja dann im Grunde genommen. Das muss nur klar im Vertrag stehen.
Andererseits scheint es bei Einliegerwohnungen dann ja noch einfacher zu sein, wie man M.L.s Link entnehmen kann.
Aber Klarheit von Anfang an ist wohl besser als Rechtsstreit am Ende, selbst dann, wenn man es wirklich kriegt.
Ich habe den Paragraphen dann mal gleich ausgedruckt. Vielleicht wird es ja doch mal gebraucht.
Und ich denke, man sollte alles von vorneherein so klar stellen, dass man sich Streiterein vor Gericht möglichst sparen kann. Kostet alles nur Zeit, Kraft und Nerven.