Befristeter Mietvertrag

Hallo,
ich habe eine Frage:

Familie A möchte ihre Einliegerwohnung für maximal 8 Jahre vermieten, hat also kein Problem damit, wenn der Mieter in 2 Jahren wieder auszieht, will aber auf keinen Fall, dass er länger als 8 Jahre dort wohnt.

Was ist bei einem solchen Mietvertrag alles zu beachten?
Gibt es Vordrucke für einen solchen Fall?

Vielen Dank schon mal

mari

Hallo Mari,

in jedem Fall muss in einem solchen Mietvertrag der Grund für die Befristung genau angegeben werden.

Ein zulässiger Grund wäre etwa, dass der Nachwuchs in 8 Jahren in dem Alter ist, um dort einzuziehen.

Gruß!

Horst

Hallo,
ich habe eine Frage:

Familie A möchte ihre Einliegerwohnung für maximal 8 Jahre
vermieten,

kleiner Fehler,

es muss 5 Jahre heißen!

mari

Ein zulässiger Grund wäre etwa, dass der Nachwuchs in 8 Jahren
in dem Alter ist, um dort einzuziehen.

Danke!

Reicht *Eigenbedarf* dann auch schon?

Gruß
mari

Hallo an dieser Stelle.

Reicht *Eigenbedarf* dann auch schon?

Da es um eine Einliegerwohnung geht, dürfte das hier von Interesse sein: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2006/02/20/…
(Quelle: jurablogs.com - suche nach eigenbedarf)

HTH
mfg M.L.

Danke!

Reicht *Eigenbedarf* dann auch schon?

Ja, wäre es ja dann im Grunde genommen. Das muss nur klar im Vertrag stehen.
Andererseits scheint es bei Einliegerwohnungen dann ja noch einfacher zu sein, wie man M.L.s Link entnehmen kann.

Aber Klarheit von Anfang an ist wohl besser als Rechtsstreit am Ende, selbst dann, wenn man es wirklich kriegt.

Gruß!

Horst

Danke Markus und Horst,

Ich habe den Paragraphen dann mal gleich ausgedruckt. Vielleicht wird es ja doch mal gebraucht.

Und ich denke, man sollte alles von vorneherein so klar stellen, dass man sich Streiterein vor Gericht möglichst sparen kann. Kostet alles nur Zeit, Kraft und Nerven.

Danke für Eure Hilfe

Gruß

mari