Hallo,
ich habe zum 01.05.2006 einen Mietvertrag unterschrieben. Vor ca. 3 Wochen rief mich mein Wohnungsvermittler an und meinte, das der Mietbeginn sich bis zum 01.08.2006 verzögert, da die Wohnung, in die die jetzigen Mieter meiner zum 01.05.2006 angemieteten Wohnung einziehen wollen (hoffe das war jetzt verständlich!?), durch einen Rohrbruch beschädigt worden ist und dadurch noch nicht bis zum 01.05.2006 umziehen können.
Ich wurde gefragt, ob ich, natürlich gegen Entschädigung der Haftpflichtversicherung des Schuldners, bis zum 01.08.2006 noch warten könnte und ich bejahte dies (Wohne noch zuhause).
Nun schilderte ich meine Unkosten die mir durch diese Verzögerung entstehen. Dies übergab ich dem Wohnungsvermittler und gestern erhielt ich ein Schreiben von der Baugesellschaft die den Rohrbruch verursacht hat und darin stand, das meine Schadensersatzforderung an die Versicherung weitergereicht wurde, mir man aber nicht sagen kann ob und ggf. in welcher Höhe mir Schadensersatz zugesprochen wird. Ich soll auf jedenfall schon einmal dem geänderten Mietvertrag unterschreiben.
Hat von euch jemand ne Ahnung wie ich mich jetzt verhalten kann? Ich ziehe das erste mal um und dann kommt gleich sowas…
Auf jedenfall unterschreib ich ertsmal nichts.
Vielen Dank schonmal im voraus für eure Antworten!