Eigenbedarfskündigung und Maklerkosten

Hallo,
ich habe das Gerücht gehört, dass bei einer fristgerechten Eigenbedarfskündigung die Maklergebühren, die für den ausziehenden Mieter bei der Suche nach einer neuen Wohnung anfallen, durch den Vermieter übernommen werden müssen. Ich kann mir das nicht so recht vorstellen und wüsste gerne, ob und unter welchen Umständen das zutrifft.
Vielen Dank schon mal für die Antworten
Jens

ich habe das Gerücht gehört, dass bei einer fristgerechten
Eigenbedarfskündigung die Maklergebühren, die für den
ausziehenden Mieter bei der Suche nach einer neuen Wohnung
anfallen, durch den Vermieter übernommen werden müssen. Ich
kann mir das nicht so recht vorstellen und wüsste gerne, ob
und unter welchen Umständen das zutrifft.
Vielen Dank schon mal für die Antworten
Jens

Hallo Jens,

wenn die Eigenbedarfskündigung allen Anforderungen entspricht und die entsprechenden Gesetze eingehalten werden, müssen keinerlei Kosten des ausziehenden Mieters übernommen werden.
In vielen Fällen werden jedoch, um den Mieter nicht über Gebühr zu belasten und um eine möglichst problemlose Abwicklung zu erreichen, auch derartige Kosten vom Eigentümer übernommen.

mfg
Mario