Wer ist zuständig für gefährliche Äste

Hallo,

vielleicht weiß hier jemand wie die Rechtslage aussieht?

Wenn man ein Haus mit Garten mietet, in dem sich alte Bäume befinden, an denen auch tote Äste sind und die Gefahr droht, dass diese toten Äste herunterfallen (schon öfters passiert) und evtl. Schaden anrichten, müsste dann der Mieter des Gartens oder der Vermieter die Bäume ausschneiden lassen?
Wer wäre der Haftende, wenn so ein Ast über der Einfahrt des Mieters herunterfällt (kein Parkplatz ohne Baum drüber vorhanden) und das Auto des Mieters verbeult?
Vielen Dank schon mal!

Hallo,

käme in einem solchen Fall wohl sehr auf den Mietvertrag an. Normalerweise schließt der Eigentümer eine Grundstückshaftpflichtversicherung ab. Wenn allerdings einfach nichts an den Bäumen gemacht wurde, ist wohl derjenige haftbar, der dafür zuständig war.
Der Mieter müßte sich also fragen lassen, ob er den offenbar schon länger bekannten Mangel jemals dem Vermieter vorgetragen hat. Außerdem ist die Frage, was sagt der Mietvertrag über die Gartenpflege aus?

Gruß!

Horst

Hallo!

Zum Einstieg in die Thematik:

http://www.123recht.net/article.asp?a=9932

Danach würde ich also meinen, dass der Vermieter, sollte im Mietvertrag nicht eine besondere Abrede getroffen sein, als Eigentümer verkehrssicherungspflichtig ist.

Gruß,

Florian.

Hallo,

erst einmal vielen Dank für die Antworten!
Der Mietvertrag besteht erst seit kürzerer Zeit, das Haus steht auch noch nicht so lange und weder Vermieter noch Vormieter fühlten sich für die Bäume zuständig. Der Mietvertrag schließt nur übliche Gartenarbeiten ein, wozu ich persönlich das Ausschneiden von mehreren 20m hohen Bäumen nicht mit einrechnen würde, aber sicher ist sicher, daher die Frage.

Viele Grüße
DCK

Hallo nochmal,

Der
Mietvertrag schließt nur übliche Gartenarbeiten ein, wozu ich
persönlich das Ausschneiden von mehreren 20m hohen Bäumen
nicht mit einrechnen würde

Damit hast du auch Recht! Muss mich dahingehend korrigieren, dass ein Mieter dafür nicht verantwortlich gemacht werden kann, weil das Arbeiten sind, die einem Durchschnittsmieter nicht zuzumuten sind.

Fraglich bleiben aber die Meldepflicht des schlechten Zustandes und vielleicht noch wichtiger, das Wissen um den Zustand. Heißt: Warum stellt jemand sein Auto unter einen Baum, den er für gefährlich morsch hält?

Anwaltliche Beratung würde sich also eventuell doch lohnen.

Gruß!

Horst

Ich denke, ich schreibe noch mal einen Brief an den Vermieter bezüglich der Bäume, dann bin ich für den Fall der Fälle wohl auf der sicheren Seite, vielen Dank noch mal für die Ratschläge!