hallo!
jemand unterschreibt einen mietvertrag für ein wg-zimmer in einem studentenwohnheim.
im mietvertrag ist nicht festgelegt, wie das zimmer möbliert is, also was genau enthalten ist und was nicht. ebenso wenig ist die rede davon, dass vor dem auszug gestrichen werden muss.
nun erfolgt die zimmerübergabe nicht über vermieter, hausmeister o.ä., sondern durch den vormieter, welcher vom vermieter die telefonnummer zur kontakaufnahme erhalten hat.
dies bedeutet, dass kein übergabeprotokoll unterschrieben wurde und das zimmer unrenoviert und mit einer „nicht standardmäßigen“ lampe und einem teppichboden darin übergeben wurde.
kann nun von dem mieter verlangt werden, teppichboden sowie lampe zu entfernen und erneut zu streichen, wenn er die kaution wiederhaben möchte?
ist es nicht generell so, dass ein zimmer/eine wohnung so verlassen werden kann, wie derjenige sie erhalten hat?
lg,
maria
Hallo Maria,
nix im Vertrag und kein Übergabeprotokoll? Wenn die Bude nun nicht gerade aussieht, wie bei Hempels unterm Sofa, dann wüßte ich nicht, worauf der Vermieter in deinem Beispiel seine Ansprüche nehmen wöllte.
Gruß!
Horst
hey horst,
zum beispiel könnte er es so begründen, dass in den anderen zimmern kein teppichboden liegt und eine andere lampe hängt. das kann ein mieter aber gar nicht wissen, wenn er noch kein anderes zimmer gesehen hat.
und wenn im vertrag nur von einer „besenreinen übergabe“ die rede ist, schliesst das meiner meinung nach keine renovierung ein, v.a. wenn zum einzug schon renoviert wurde.
wäre es rechtlich in ordnung, die letzte ausstehende miete ein paar tage zurückzuhalten, um sichergehen zu können, dass man nicht einfach abserviert wird?
lg,
maria
zum beispiel könnte er es so begründen, dass in den anderen
zimmern kein teppichboden liegt und eine andere lampe hängt.
Das könnte er so begründen, aber was soll das beweisen?
und wenn im vertrag nur von einer „besenreinen übergabe“ die
rede ist, schliesst das meiner meinung nach keine renovierung
ein, v.a. wenn zum einzug schon renoviert wurde.
M.E. richtig!
wäre es rechtlich in ordnung, die letzte ausstehende miete ein
paar tage zurückzuhalten, um sichergehen zu können, dass man
nicht einfach abserviert wird?
Nö, Verträge müssen erfüllt werden, das gilt für alle.
Wenn die Furcht besteht, „einfach abserviert“ zu werden, empfiehlt sich in jedem Fall der Gang zum Mieterbund oder einer ähnlichen Vertretung.
Gruß!
Horst
Das könnte er so begründen, aber was soll das beweisen?
dass der teppich nicht zur grundausstattung gehört und somit zu entfernen ist. aber da er wohl ausserstande war, sich zur wohnungsübergabe blicken zu lassen, kann von seiner seite nicht nachgewiesen werden, dass der teppichboden zu der zeit noch nicht im zimmer lag, während man für den gegenteiligen beweis sicherlich zeugen in form von mitbewohnern finden könnte.
Nö, Verträge müssen erfüllt werden, das gilt für alle.
Wenn die Furcht besteht, „einfach abserviert“ zu werden,
empfiehlt sich in jedem Fall der Gang zum Mieterbund oder
einer ähnlichen Vertretung.
es könnte sich zur „gewohnheit“ entwickelt haben, dass das zimmer renoviert abgegeben wird, sodass der geschilderte fall vllt etwas unbequem für betroffene hausmeister ist. was ich mir in diesem fall auch gut vorstellen könnte wäre, dass man den „fehler“, den man mit der nicht persönlichen übergabe gemacht hat, nun doch sieht, aber damit verbundene arbeit scheut.
wie sieht es eigentlich bei möbliertem wohnen aus, man kann doch zum beispiel eine neue matraze verlangen, wenn die alte kaputt o.ä. ist. wenn nun der vieldiskutierte teppich vom mieter als inventar angesehen wird (imho wie gesagt zu recht), müsste er doch auch vom vermieter ausgewechselt werden, falls er ihn als unbrauchbar ansieht, oder?
lg,
maria
Kann mich leider nur noch wiederholen: Kein Übergabeprotokoll - kein Nachweis für spätere Ansprüche.
Weder kann der Vermieter im Nachhinein behaupten, jede Wohnung sei grundsätzlich mit Silberbesteck ausgerüstet gewesen, noch kann er verlangen, dass alles in Grün gestrichen wird, weil alle seiner Wohnungen grün gestrichen sind.
Die Frage zum Teppich: Nicht im Mietvertrag - muss Vermieter nicht erneuern. Der Teppich gehört - so wie der Fall hier geschildert wurde - dem Vermieter. Der hat den aber nicht mitvermietet. Der Mieter hatte also das Recht ihn zu entfernen. Hat er nicht. Okay. Bleibt er im Besitz des Vermieters.
Gruß!
Horst
studentenwohnheim!!!
Hallo!
jemand unterschreibt einen mietvertrag für ein wg-zimmer in
einem studentenwohnheim.
Soviel ich mich erinnere hat GünterW öfters darauf hingewiesen, dass Studentenwohnheime nicht unter das „normale“ Mietrecht fallen, sprich der Mieter hat viel weniger Rechte. Dies mal vorab.
nun erfolgt die zimmerübergabe nicht über vermieter,
hausmeister o.ä., sondern durch den vormieter, welcher vom
vermieter die telefonnummer zur kontakaufnahme erhalten hat.
dies bedeutet, dass kein übergabeprotokoll unterschrieben
wurde
Warum machte der Mieter denn sowas?
Ich denke, damit hätte er auch im „Normalfall“ automatisch alle Pflichten des Vormieters übernommen.
ist es nicht generell so, dass ein zimmer/eine wohnung so
verlassen werden kann, wie derjenige sie erhalten hat?
Nö, sondern zuert einmal so wie es vereinbart wurde.
Ciao, Holger
Warum machte der Mieter denn sowas?
Ich denke, damit hätte er auch im „Normalfall“ automatisch
alle Pflichten des Vormieters übernommen.
weil er davon ausgeht, dass der vermieter mit dieser art von übergabe einverstanden ist, immerhin hat der die telefonnummer herausgegeben.
und gelten, was das angeht, nicht eventuelle „zeugen“, die bestätigen können, dass das zimmer in genanntem zustand war?
Nö, sondern zuert einmal so wie es vereinbart wurde.
und wenn es keine vereinbarung gibt, ausser dass es besenrein übergeben wird?
lg,
maria
Die Frage zum Teppich: Nicht im Mietvertrag - muss Vermieter
nicht erneuern. Der Teppich gehört - so wie der Fall hier
geschildert wurde - dem Vermieter. Der hat den aber nicht
mitvermietet. Der Mieter hatte also das Recht ihn zu
entfernen. Hat er nicht. Okay. Bleibt er im Besitz des
Vermieters.
naja, aber auch die art der restlichen möblierung ist ja in keiner weise im mietvertrag festgehalten.
aber gut. ich denke, ich habe jetzt ungefähr eine ahnung, wie die rechtslage in so einem falle aussehen würde.
vielen dank für den gedankenaustausch!! 
lg,
maria