ich habe eine Frage an die Mietrechtler: Ich habe beim Stöbern im Internet entdeckt, dass eine Bruttowarmmiete (also alle Nebenkosten sind schon im Mietpreis drin, auch Heizung, es erfolgt keine Nebenkostenabrechnung) meist unzulässig ist. Wieso meist ? Wo finde ich genaueres darüber ? Was ist, wenn jemand zum 01.04. einen solchen Mietvertrag unterschreibt und dieser mit dieser Vereinbarung unzulässig ist ? Der Vermieter müsste in diesem Fall erst eine Möglichkeit einbauen, dass die Heizkosten verbrauchsabhängig berechnet werden können (sprich separate Gasuhr, Wasseruhr etc.) Bin mal gespannt, betrifft nicht mich (wohne selbst im eigenen Heim) aber ein Bekannter macht das so mit seiner Wohnung und weiß nichts von seinem Glück.
also ich entdecke beim Stöbern im Internet nichts dergleichen. Eine Warmmiete ist durchaus zulässig, insbesondere wenn die technischen Möglichkeiten zur separaten Verbrauchserfassung nicht gegeben sind.
Vorstellen kann ich mir, dass sich sich die von dir erwähnten Hinweise der Unzulässigkeit darauf beziehen, dass eine Bruttowarmmiete keine solche ist, wenn sie nur die Heizkosten mit erfasst und daneben separate Nebenkostenabrechnungen für andere Betriebskosten erfolgen.
Witzigerweise ist eben eine Warmmiete nur eine, wenn damit alle NK abgedeckt sind. Ob durch eine Formulierung „Warmmiete plus NK“ bereits die entsprechenden Verträge nichtig werden… Ich weiss es nicht.
Gruß
Nita
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also ich entdecke beim Stöbern im Internet nichts dergleichen.
Eine Warmmiete ist durchaus zulässig, insbesondere wenn die
technischen Möglichkeiten zur separaten Verbrauchserfassung
nicht gegeben sind.
Ich meinte dieses (gefunden bei D.A.S.)Netto(kalt)miete = Miete nur für die Wohnungsüberlassung. Alle anfallenden Nebenkosten inklusive Heizkosten müssen vom Mieter zusätzlich gezahlt werden.
Brutto(kalt)miete = Alle Nebenkosten mit Ausnahme von Heizkosten sind mit der Miete bezahlt.
Teilinklusivmiete = Ein Teil der Betriebskosten (Nebenkosten) ist in der Miete enthalten, der andere Teil wie z.B. verbrauchsabhängige Wasser-, Abwasser-, Müllabfuhr- und Heizkosten wird aber gesondert umgelegt.
Bruttowarmmiete = In der Miete sind alle Betriebs- und Heizkosten enthalten (meist unzulässig, vgl. Nebenkosten).
Aber jetzt habe ich hartnäckig weitergesucht und entdeckt, dass Heizkosten nur verbrauchsabhängig abgerechnet werden müssen, wenn Meßeinrichtungen vorhanden sind. Also ist mein Bekannter damit aus der Sache raus.
Allerdins passt eigentlich die Bruttowarmmiete auch wieder nicht, weil Stromkosten für den Mieter separat anfallen *hihi*
Naja, jedenfalls kann ihm somit nichts passieren, danke schön Nita !
Allerdins passt eigentlich die Bruttowarmmiete auch wieder
nicht, weil Stromkosten für den Mieter separat anfallen
Den Strom bekommt man im allgemeinen nicht vom Vermieter, sondern vom Stromlieferanten. Weshalb man dann auch mit diesem einen gesonderten Vertrag hat. Weder Vermieter noch Mietvertrag noch Nebenkosten haben damit was zu tun.
Gruß
Axel