Hallo.
Mieter M hat eine Wohnung bezogen. Im Vertrag heißt es „renoviert“, im Übergabeprotokoll heißt es „bei Einzug neu gestrichen“. Vormieter X hat nur drei Monate die Wohnung gemietet, davon nur drei Wochen tatsächlich darin gewohnt. Wenige Tage nach der Unterzeichunung des Übergabeprotokolls teilt Vermieter dem Mieter mit, daß die Wände und Decken nicht gestrichen wurden.
Wände und Decken sind in einem guten Zustand, dennoch ist die Frage, sind die Vermerke „bei Einzug neu gestrichen“ vor dem o.g. Hintergrund gültig und hat Mieter irgendwelche Ersatzansprüche, schließlich hat er die Wohnung unter einer anderen Voraussetzung gemietet.
Vielen Dank.
Hallo,
die angemessenen Fristen für Renovierungen sind genau festgelegt:
Küche, Bad, Dusche - 3 Jahre
Wohnzimmer, Schlafzimmer, Flur, Toilette - 5 Jahre
andere Räume wie Abstellkammern etc. - 7 Jahre
Pauschale Pflicht zur Renovierung gibt es nicht, da sonst schon nach kurzer Mietzeit alles renoviert werden müsste.
Gruß!
Horst
Diese Fristen kenne ich. Es geht mir allerdings um die Aussage „neu gestrichen“ und wie diese ausgelegt werden kann.
Hallo Habi,
vermutlich kennst du diese Fristen u.a. aus deinem Vertrag. Die Definition von „frisch gestrichen“ tut meines Erachtens hier nicht so viel zur Sache. Außer - natürlich - die Wände sähen unerträglich aus.
Ansonsten lies selbst:
http://www.bmgev.de/mietrecht/bgh-urteile/schoenheit…
Gruß!
Horst