Wasserkosten schätzen?!

Hallo!

Jemand bewohnt mit seinem Partner eine Zwei-Zimmer-Wohnung. In der „Kaltmiete“ sind die Heizkosten enthalten, die Wasserkosten werden über eine separate Wasseruhr in jeder Mieteinheit (insgesamt 6 im Haus inkl. Vermieter) abgerechnet.
Im Februar 2006 bekommt der Mieter und sein Partner die Wasserabrechnung für 9/2004 bis 2/2006. Da dem Mieter aufgefallen war, dass die Wasseruhr für Warmwasser bei strenger Kälte (ab etwa -10°) nicht mehr geht, hatte er den Vermieter informiert. Dieser schätzt nun auf einer nicht bekannten Grundlage, dass der Mieter und sein Partner pro Person 2 Kubikmeter Wasser verbrauchen, also 4 Kubikmeter im Monat, also 72 Kubikmeter für den Abrechnungszeitraum. Die Mieter aber sind über diese pauschale Abrechnung sehr skeptisch. Was ist zu tun?

Zusätzliche Information: Die beiden die Mieteinheit bewohnenden Leute benutzen für folgende Dinge Leitungswasser: Spülmaschine (eine kleine für 2 Personen), Wasserhahn Küche, Wasserhahn Bad, Dusche. Toilette und Waschmaschine werden mit Brauchwasser betrieben, Garten oder ähnliches gibt es nicht.

Sind 2 Kubikmeter pro Person/Monat normal?
Ist eine solche Schätzung überhaupt zulässig? Wenn nicht, wie ist zu verfahren?
Dass die Beträge aus 2004 nicht gezahlt werden müssten, ist bekannt.

Danke und liebe Grüße,
die Lidscha

Hallo Lidscha,

der Verbrauch erscheint mir nicht zu hoch. Aber durch den willkürlich gewählten Abrechnungszeitraum wäre die ganze Nebenkostenabrechnung eigentlich ungültig. Will nicht heißen, es müsste gar nichts bezahlt werden, aber müsste neu gemacht werden unter Berücksichtigung der 12-Monats-Frist.

Gruß!

Horst