Wasserschaden bei nichterfolgter Schlüsselübergabe

Hallo zusammen!

Person B hat da nen echt trauriges Problem. Vor nem Jahr ist leider Person A verstorben und Person B ist nun dabei sich um seinen Nachlass zu kümmern. Folgendes Problem: Person A hat ne alte Tischlerei (Eigentum) als Gewerberaum an ne Firma A vermietet (Mietvertrag standard). Nach 2-3 Jahren teilte der Mieter mit das er den Mietvertrag kündigen müsse (schriftlich) und Person A war sehr traurig. Nachfolgend schaffte es der Mieter jedoch nicht das Objekt zu räumen und vereinbarte mündlich nurnoch die Hälfte der Miete zu zahlen um dafür etwas länger in den Räumen zu bleiben. Er zahlte dann ne Weile und stoppte dies nach dem Tod von Person A. Dann verging ca. ein Jahr und im Objekt befanden sich immer noch Sachen des Mieters bzw. es war nochnicht geräumt. Person B wusste bis dahin garnix von der gesamten Angelegenheit. Jedenfalls rief Person B eines Tages (Winter) die Wasserwirtschaft an das jemand Wasserverbrauch ablesen wolle und kein Zugang hat. Dann hat Person B den Mieter angerufen und bat um die Schlüssel. Diese legte er in den Postkasten. Beim betreten sah Person B dann das das gesamte Objekt einen extremen Wasserschaden hat. (Leitung zerfroren)
Nun sitzt Person B auf nem 4stelligen Wassergeld und ner völlig versauten Bausubstanz.
Kann jetzt jemand sagen wie bzw. was Person B gegen Firma A unternehmen kann?

Gruss Chris

Laienantwort
Hallo Bluecoke,
Deine Schilderung läßt auf größere Probleme schließen. Hier sind
viele Details zu prüfen. Die Kosten bewegen sich schon jetzt im
mindestens 4-stelligen Bereich.
Da wäre es grundverkehrt, auf allgemeine Ratschläge in Foren zu hören
und dann die Problematik noch zu vergrößern. Eventuell sind auch
Termine einzuhalten, die hier bei Forenschreiberei dann leicht
verstreichen.

Also ein Fall für einen Anwalt!

Jede Verzögerung wird Dir zum Nachteil reichen.

Meine persönliche Meinung:
Da der geschilderte Sachverhalt auf eine eventuelle
Zahlungsunfähigkeit der Firma hindeutet, rechtzeitig informieren,
bevor noch weitere Kosten auflaufen!

Gruss
Wilfried

Das wird haarig

weil ohne Mietvertrag und einer dubiosen Verlängerung ???

Verjährung 1/2 Jahr ist mglw abgelaufen.

Mietvertrag mit A mglw ebenso mündlich bei A gekündigt ???

Zeugenaussagen bei der Fa. alle mit dem Finger hoch ???

sieht nicht gut aus für B

Wolfgang

Hallo zusammen!

Person B hat da nen echt trauriges Problem. Vor nem Jahr ist
leider Person A verstorben und Person B ist nun dabei sich um
seinen Nachlass zu kümmern. Folgendes Problem: Person A hat ne
alte Tischlerei (Eigentum) als Gewerberaum an ne Firma A
vermietet (Mietvertrag standard). Nach 2-3 Jahren teilte der
Mieter mit das er den Mietvertrag kündigen müsse (schriftlich)
und Person A war sehr traurig. Nachfolgend schaffte es der
Mieter jedoch nicht das Objekt zu räumen und vereinbarte
mündlich nurnoch die Hälfte der Miete zu zahlen um dafür etwas
länger in den Räumen zu bleiben. Er zahlte dann ne Weile und
stoppte dies nach dem Tod von Person A. Dann verging ca. ein
Jahr und im Objekt befanden sich immer noch Sachen des Mieters
bzw. es war nochnicht geräumt. Person B wusste bis dahin
garnix von der gesamten Angelegenheit. Jedenfalls rief Person
B eines Tages (Winter) die Wasserwirtschaft an das jemand
Wasserverbrauch ablesen wolle und kein Zugang hat. Dann hat
Person B den Mieter angerufen und bat um die Schlüssel. Diese
legte er in den Postkasten. Beim betreten sah Person B dann
das das gesamte Objekt einen extremen Wasserschaden hat.
(Leitung zerfroren)
Nun sitzt Person B auf nem 4stelligen Wassergeld und ner
völlig versauten Bausubstanz.
Kann jetzt jemand sagen wie bzw. was Person B gegen Firma A
unternehmen kann?

Gruss Chris

da fällt mir auf …
könnte das ein „Versprecher“ sein?
Gemeint wird doch sein:
von der „Wasserwirtschaft“ rief jemand bei Person A an

Jedenfalls rief Person B eines Tages (Winter) die
Wasserwirtschaft an das jemand Wasserverbrauch
ablesen wolle und kein Zugang hat.
Dann hat Person B den Mieter angerufen und bat um die Schlüssel.