Hallo 
Angenommen, ein Vermieter hat sein Bad mal selbst gefliest, und die obere Reihe ist hohl dahinter weil kein Putz dahinter ist, was ja eigentlich nicht passieren dürfte, und es entstehen während der Mietzeit des Mieters dann feine Haarrisse an den Fliesen,durch Abstützen beim Duschen etc., weil sie dem Druck nicht standhalten, hätte der Vermieter ein Recht auf „Fliesen-Erneuerung“ wegen der Haarrisse, wenn der Mieter angenommen auszieht ??
Liebe grüße !!
Hallo 
Angenommen, ein Vermieter hat sein Bad mal selbst gefliest,
und die obere Reihe ist hohl dahinter weil kein Putz dahinter
ist, was ja eigentlich nicht passieren dürfte,
Hallo,
hat der Vermieter vorher (nachweislich zB per Übergabeprotokoll) auf diesen Mangel hingewiesen, auch darauf, dass man sich nicht auf den Fliesen abstützen darf ? Wohl kaum.
und es entstehen während der Mietzeit des Mieters dann feine
Haarrisse an den Fliesen,durch Abstützen beim Duschen etc.,
weil sie dem Druck nicht standhalten, hätte der Vermieter ein
Recht auf „Fliesen-Erneuerung“ wegen der Haarrisse, wenn der
Mieter angenommen auszieht ??
Will der Vermieter hier neue Fliesen haben, dann muss er die selber bezahlen. Denn schließlich ist dem Mieter kein unsachgemäßer Gebrauch/Behandlung der Mietsache vorzuwerfen/nachzuweisen.
Gruß
Karl
Liebe grüße !!