Hi zusammen,
ein Mieter A zieht zum 31.03.2005 fristgerecht aus einer Mietwohnung aus.
Sofort im Anschluss zieht in diese Wohnung ein neuer Mieter B ein.
Mieter A vergisst leider, sich beim örtlichen Stromanbieter abzumelden und auch Zähler(im Hausmeisterraum) abzulesen.
Vermieter tut dies leider auch nicht.
Nun zieht dieser neue Mieter B nach zwei Monaten wieder aus (warum auch immer).
Erst dann wird vom Vermieter eine Ablesung durchgeführt.
Nun bekommt Mieter A eine Nachzahlungsforderung über ca. 200 Euro.
Vorher haben sich Abschlag und reale Kosten nahezu immer gedeckt.
Wie ist die rechtliche Lage?
Danke im voraus.
Gruß.Timo
Hallo Timo,
Mieter A vergisst leider, sich beim örtlichen Stromanbieter
abzumelden und auch Zähler(im Hausmeisterraum) abzulesen.
Vermieter tut dies leider auch nicht.
Puuh! Ich seh da nix mehr. Vielleicht kann Goosie, der Retter der Mieter, hier noch einmal antworten.
Ich sehe da nur noch die Möglichkeit, geltend zu machen, dass ja nunmal jemand da war. Also irgendwie eine gerechte Aufteilung zu verlangen.
Gruß!
Horst
Hi,
Mieter A vergisst leider, sich beim örtlichen Stromanbieter
abzumelden und auch Zähler(im Hausmeisterraum) abzulesen.
wir gehen also davon aus, daß Mieter und Stromversorger einen Vertrag miteinander haben.
Vermieter tut dies leider auch nicht.
Das ist auch nicht seine Aufgabe. Er hat mit der Vertragsbeziehung Bewohner/Energieversorger nichts zu tun.
Erst dann wird vom Vermieter eine Ablesung durchgeführt.
Das klingt so, als ob die Wohnung nun erstmal leer stehen würde. Damit wird der Vermieter Vertragspartner des Stromversorgers und es ist natürlich in seinem Interesse den Zählerstand bei Vertragsbeginn festzuhalten (um nicht für andere zahlen zu müssen).
Wie ist die rechtliche Lage?
Der Mieter als Vertragspartner des Stromversorgers muß die Kosten erstmal übernehmen (denn Verträge sind einzuhalten). Er hat allerdings einen Anspruch gegen seinen Nachmieter. Nur muß er sich selbst darum kümmern und dabei auch beweisen, welche Kosten der Nachmieter verursacht hat.
Kurz: der Mieter hat ein erhebliches Beweißproblem…
Sollte der Mieter in der Realität existieren, wäre evtl. ein erstes Beratungsgespräch bei einem Anwalt angezeigt. Der könnte dann klären, ob weitere Schritte erfolgversprechend wären.
Und natürlich könnte er versuchen sich mit seinem Nachmieter friedlich zu einigen.
Gruß Stefan
Vielleicht kann Goosie, der Retter
der Mieter, hier noch einmal antworten.
Ich nehme an, damit bin ich gemeint…ich bin nur am rätseln, ob das nun eine Beleidigung sein soll oder nicht?!?
Aber unabhägig davon würde es mich doch mal interessieren, wie ich zu diesem Ruf komme (nachdem solch eine Bemerkung nun schon zweimal innerhalb kurzer Zeit gefallen ist)?
Gruß Stefan
Nein, das war keine Beleidigung, es war scherzhaft gemeint.
Dass es das zweite Mal ist, liegt einfach daran, dass es mir wegen des ersten Males in den Sinn kam.
Und außerdem stimmte es ja auch noch: Du hattest eine Antwort parat!
Im Übrigen bin ich selbst ein rettungswürdiger Mieter.
Gruß!
Horst
Danke Dir, Goosi. Hat mir weitergeholfen. owT
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