Ich habe da ein Problem mit dem Zeitmietvertrag. Und zwar haben wir etwa im Mai 2000 einen Zeitmietvertrag über drei Jahre unterschrieben, der ab August 2000 gültig war. Den haben wir im Jahre 2003 nochmals um drei Jahre verlängert.
Nach diesen fast sechs Jahren zur Miete wohnen haben wir uns jetzt ein Haus gesucht, welches wir gekauft haben und Ostern einziehen könnten. Aber unser Mietvertrag würde ja noch vier Monate laufen. Einen Nachmieter suchen würde nichts bringen, weil unsere jetzigen Vermieter uns im Februar die Kündigung zum 31.08.06 gegeben haben, da sie Eigenbedarf für ihre Tochter die mit ihrem Mann und den zwei Kindern unten wohnt, angemeldet hat.
Nun habe ich es auf die nette Art versucht mit ihr zu reden, ob es eine Möglichkeit gibt, früher aus der Wohnung zu kommen. Die Antwort war nur, daß sie erstmal mit ihrem Anwalt darüber reden muß, weil sie es selber nicht weiß. Dabei besitzt diese Familie mehrere Häuser und Wohnungen die sie vermietet haben. Nun hat die gute Frau endlich Freitag einen Termin bei ihrem netten Anwalt.
Nützt es etwas, wenn ich eine Kündigung schreibe? Wie sind die Kündigungsfristen? Auf zwischenmenschlicher Ebene werde ich mich mit der Person sicherlich nicht einigen können, leider.
Gibt es irgendeine Möglichkeit aus dem Vertrag früher rauszukommen, oder die Miete zu kürzen, wenn ich da eh nicht mehr drin wohne? Oder darf ich vier Monate doppelt blechen aber dafür z. b. meinen Müll noch in die Mülltonne der Mietwohnung werden?
den Hinweis vor Deinem Posting hast Du offensichtlich nicht gelesen, obwohl Du es bestätigt hast. Diese Frage wird bald geschlossen…
Aber ein paar allgemeine Hinweise kann ich trotzdem geben:
Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag… (und ist einzuhalten). Allerdings sind Zeitmietverträge seit 2001 nur noch unter engen Vorraussetzungen erlaubt, hier könnte man in einer (hier nicht erlaubten) individuellen Rechtsberatung evtl. einen Ansatz finden.
Aber eines gebe ich zu bedenken: selbst wenn sich herrausstellt, daß ihr einen unbefristeten Vertrag habt, habt ihr eine Kündigungsfrist von drei Monaten (die in der Praxis nicht zu verkürzen ist). Ihr kämet also frühestens Ende Juni (wenn ihr Euch beeilt, sonst Ende Juli) aus dem Vertrag. Lohnt sich wegen zwei (oder gar einem) Monaten ein Rechtsstreit?
Gruß Stefan
Ich habe da ein Problem mit dem Zeitmietvertrag. Und zwar
haben wir etwa im Mai 2000 einen Zeitmietvertrag über drei
Jahre unterschrieben, der ab August 2000 gültig war. Den haben
wir im Jahre 2003 nochmals um drei Jahre verlängert.
Nach diesen fast sechs Jahren zur Miete wohnen haben wir uns
jetzt ein Haus gesucht, welches wir gekauft haben und Ostern
einziehen könnten. Aber unser Mietvertrag würde ja noch vier
Monate laufen. Einen Nachmieter suchen würde nichts bringen,
weil unsere jetzigen Vermieter uns im Februar die Kündigung
zum 31.08.06 gegeben haben, da sie Eigenbedarf für ihre
Tochter die mit ihrem Mann und den zwei Kindern unten wohnt,
angemeldet hat.
Nun habe ich es auf die nette Art versucht mit ihr zu reden,
ob es eine Möglichkeit gibt, früher aus der Wohnung zu kommen.
Die Antwort war nur, daß sie erstmal mit ihrem Anwalt darüber
reden muß, weil sie es selber nicht weiß. Dabei besitzt diese
Familie mehrere Häuser und Wohnungen die sie vermietet haben.
Nun hat die gute Frau endlich Freitag einen Termin bei ihrem
netten Anwalt.
Nützt es etwas, wenn ich eine Kündigung schreibe? Wie sind die
Kündigungsfristen? Auf zwischenmenschlicher Ebene werde ich
mich mit der Person sicherlich nicht einigen können, leider.
Gibt es irgendeine Möglichkeit aus dem Vertrag früher
rauszukommen, oder die Miete zu kürzen, wenn ich da eh nicht
mehr drin wohne? Oder darf ich vier Monate doppelt blechen
aber dafür z. b. meinen Müll noch in die Mülltonne der
Mietwohnung werden?